BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10323 21. Wahlperiode 15.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Koeppen (SPD) vom 08.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Neue Lärmschutzwände für das Gebiet „Eidelstedt-Ost“ Mit dem Ausbau der A 7 werden auch die Lärmschutzwände und -wälle erneuert und erhöht. Die vorhandenen Lärmschutzwände am Kreuz Nord- West entlang der Einfädelung der A 23 auf die A 7 zwischen Holsteiner Chaussee und Duvenacker werden allerdings im Rahmen des Ausbaus der A 7 nicht ersetzt. Am 16. August wurde nun der der Planfeststellungsbeschluss für den „Ergänzenden Lärmschutz A23 AD HH-Nordwest bis Hörgensweg und Lärmsanierung Hörgensweg bis Landesgrenze Schleswig-Holstein“ erlassen (siehe „Amtlicher Anzeiger“ Nummer 68 vom 29. August 2017). Ich frage daher den Senat: 1. Warum wird zusätzlicher Lärmschutz entlang der A 23 gebaut? Das Teilstück der A 23 zwischen dem Autobahndreieck HH-Nordwest bis zum Hörgensweg wird auf Grundlage des Verfahrens bei sogenannter fehlgeschlagener Prognose (§ 75, Absatz 2, Satz 2, Hamburger Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)) nachgerüstet. Das Teilstück vom Hörgensweg bis zur Landesgrenze Schleswig- Holsteins wird wegen Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte im Rahmen der Lärmsanierung mit zusätzlichem Lärmschutz versehen. 2. Wie viele Gebäude haben Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz? Für den Bereich zwischen dem Anschlussdreieck Hamburg Nord-West und der Überführung Hörgensweg handelt es sich südlich der A 23 um 129 Gebäude mit 1.149 Geschossseiten. Hinzu kommen 47 Gebäude mit 239 Geschossseiten östlich Duvenacker und nördlich der A 23 ergeben sich 87 Gebäude mit 276 Geschossseiten. Im Rahmen der Lärmsanierung sind vom Hörgensweg bis zur Landesgrenze Schleswig -Holsteins nördlich der A 23 an 38 Gebäuden und 89 Geschossseiten die Anspruchsvoraussetzungen und südlich der A 23 an 94 Gebäuden und 328 Geschossseiten erfüllt. 3. Mit welchen Immissionen in dB(A) wurde mit den Verkehrszahlen der Prognose 2025 in den einzelnen Teilabschnitten gerechnet? Immisionswerte (Lärmeinwirkungen) sind im Wesentlichen abhängig von der relativen Lage und Höhe zum Emmissionsort (Lärmerzeugungsort) und werden in lärmtechnischen Berechnungen detailliert für jede Gebäudeseite und jedes Stockwerk sowie für einzelne Punkte von Außenwohnanlagen berechnet. Darüber hinaus sind die Immissionwerte immer in Zusammenhang mit den gültigen Immissionsgrenzwerten zu beurteilen , die wiederum unterschiedlich sind und von der Gebietskategorie und der Tageszeit abhängen. Dies vorausgeschickt, sind folgende Werte zu nennen: Drucksache 21/10323 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Bereich Hörgensweg/Heidacker werden die Immissionsgrenzwerte um bis zu 20 dB(A) überschritten. Im Bereich Reemstückenkamp werden die Immissionsgrenzwerte um bis zu 12 dB(A) überschritten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 4. Welche Lärmschutzvarianten wurden untersucht? Mit welchem Ergebnis ? Einhausung der A 23: Wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten zum lärmtechnischen Nutzen ist die Variante Einhausung verworfen worden. Zusätzliche Mittelwand: Durch die Mittelwand ergaben sich keine wesentlichen Verbesserungen des Lärmschutzes . Darüber hinaus ist kein ausreichender Platz im Mittelstreifen vorhanden. Die Variante wurde aus Kosten- und Platzgründen verworfen. Ausbau und Erweiterung der Lärmschutzwände/-wälle an der Südseite der A 23: Der alleinige Ausbau der Lärmschutzanlagen ist nicht ausreichend. Einbau Offenporiger Asphalt (OPA), sogenannter Flüsterasphalt: Der alleinige Einbau von OPA ist nicht ausreichend. Variante Ausbau und Erweiterung der Lärmschutzanlagen auf der Südseite der A 23 und OPA: Die Kombination von Ausbau und Erweiterung der Lärmschutzanlagen zusammen mit dem Einbau von Flüsterasphalt ergibt die schalltechnisch beste Variante bei vertretbaren Kosten. Der Einbau von OPA bewirkt eine zusätzliche Pegelsenkung von 3 dB(A), dies wäre mit einer vertretbaren Erhöhung der Lärmschutzanlagen kaum zu erreichen. Ein weiterer Vorteil des OPA ist, dass die Schallimmissionen auch in den Gebieten reduziert werden, in denen wegen der geringeren Betroffenheit kein Ausbau der Lärmschutzanlagen erfolgt. Dies gilt insbesondere für die Bebauung nördlich der A 23. Bei jeder Variante verbleiben Ansprüche auf zusätzlichen passiven Lärmschutz. Ergänzende Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden werden auf Antrag im Einzelfall geprüft und die notwendigen Maßnahmen vom Straßenbaulastträger der Bundesrepublik Deutschland finanziert. 5. Welche Maßnahmen sind nun auf Grundlage der Variantenuntersuchungen geplant? Bitte die einzelnen Maßnahmen für die Teilbereiche auflisten . Die gesamte A 23 zwischen Anschlussdreieck Hamburg Nord-West und Landesgrenze Schleswig-Holstein wird mit OPA versehen. Die vorhandene Lärmschutzwand auf der Südseite der A 23 östlich Holsteiner Chaussee bis zum Ausbau der A 7 wird auf 8 m erhöht. Östlich des Hörgensweges bis zur Anschlussstelle Eidelstedt wird auf der Südseite der A 23 eine 7 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Verbleibende Grenzwertüberschreitungen werden durch ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden ausgeglichen. 6. Wie hoch sind die Pegelsenkungen in dB(A) in den einzelnen Teilbereichen nach Umsetzung der Maßnahme? Im Bereich Hörgensweg/Heidacker betragen die Pegelsenkungen 6-9 dB(A). Im Bereich Reemstückenkamp ergeben sich aufgrund der bereits vorhandenen Lärmschutzwand Pegelsenkungen mit 3 – 5 dB(A). 7. Wie hoch sind die Kosten für die geplanten Lärmschutzmaßnahmen und wie werden sie finanziert? Von welcher Fachbehörde wird der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert? Die Kosten der Maßnahme betragen insgesamt circa 7,399 Millionen Euro. Kostenträger ist der Bund mit circa 6,756 Millionen Euro und die Freie und Hansestadt Hamburg mit circa 0,643 Mio. Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10323 3 8. Wann ist der Baubeginn der einzelnen Maßnahmen geplant? Im Jahr 2018 ist der Baubeginn für die Lärmschutzwände geplant. Der OPA wird mit der nächsten Grundinstandsetzung der A 23 in der Abstimmung mit den Ausbaumaßnahmen auf der A7 eingebaut.