BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10324 21. Wahlperiode 15.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 08.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Rönneburger Stieg – Drainage im Landschaftsschutz- und Quellgebiet Die Stadt Hamburg ist dabei, eine öffentlich rechtliche Unterbringung im Rönneburger Stieg (Auf den Bengen) im Bezirk Harburg zu errichten. Das genannte Flurstück gehört außerdem zum Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte. Im Bebauungsplan Rönneburg 25/Sinstorf 21 wird auf die naturräumlichen Gegebenheiten hingewiesen. Das Grundstück liegt in einer Hanglage und ist damit Quellgebiet im Einzugsbereich der Engelbek. Kürzlich wurden Baggerarbeiten begonnen, um die Entwässerung dort zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f&w) wie folgt: 1. Wie weit sind die baulichen Vorbereitungen zur Einrichtung der öffentlich rechtlichen Unterbringung am Rönneburger Stieg fortgeschritten? Wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Das Baufeld ist aufbereitet, drei der elf Modulbauten sind montiert. Mit der Fertigstellung wird, abhängig von der Witterung, Ende 2017/Anfang 2018 gerechnet. 2. Sind Genehmigungen für Drainagearbeiten in einem Quellgebiet beziehungsweise einem Landschaftsschutzgebiet erforderlich? Wenn ja, welche und wurden sie vor dem Beginn der Baggerarbeiten erteilt? Wenn nein, warum nicht? Im Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte bedarf es für den Abbau von Bodenbestandteilen, Abgrabungen, Auffüllungen oder Bodenabdeckungen sowie für das Vornehmen sonstiger Veränderungen der Bodengestalt einer Genehmigung. Das Bauvorhaben wurde nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) befristet auf fünf Jahre durch das zuständige Bezirksamt genehmigt. Diese Genehmigung beinhaltet alle landschaftsschutzrechtlich erforderlichen Genehmigungen für die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vorhabens stehenden Maßnahmen auf dem Grundstück . Darüber hinaus wurde wegen der starken Regenfälle im Sommer 2017 als temporäre Maßnahme für die Baggerarbeiten eine Oberflächenentwässerung durchgeführt, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Das anfallende Baugrubenwasser wird mittels Tankfahrzeugen abgefahren und entsorgt. Drucksache 21/10324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche weiteren Inhalts- und Nebenbestimmungen wurden bei der etwaigen wasserrechtlichen und denkmalrechtlichen Erlaubnis dem Baugenehmigungsinhaber auferlegt? Gemäß Baugenehmigung sieht die wasserrechtliche Erlaubnis insbesondere Inhaltsund Nebenbestimmungen zu folgenden Punkten vor: Einleitungsstellen und Niederschlagsmenge Hinweise zu wassergefährdenden beziehungsweise wasserschädigenden Stoffen Vorgehensweise im Schadensfall Eigenüberwachung der Regenrückhalteanlage, des Pumpenschachtes und des Schachtes mit Sandfang Probenahmestelle Bauliche Ausbildung der Einleitstelle Zum Denkmalschutz wurden lediglich ein Hinweis, jedoch keine Inhalts- und Nebenbestimmungen ausgesprochen. 4. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Drainage nach der Nutzung wieder entfernt und der ursprüngliche Naturzustand wiederhergestellt wird? a. Welche Maßnahmen und Kosten sind für die Wiederherstellung des ursprünglichen Naturzustands geplant? f&w wird das Grundstück in den ursprünglichen Zustand versetzen und die von Bebauungen und Nutzungen frei gehaltenen Gras- und Staudenfluren wieder ansiedeln . Für die Gesamtrückbaukosten inklusive Renaturierung sind 350.000 Euro veranschlagt . Im Übrigen siehe Antwort zu 2.