BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10336 21. Wahlperiode 19.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 11.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (III) – Wann werden Öffentlichkeit , Bürgerschaft und Bezirke endlich über die „Senatsgeheimnisse “ aus dem Evaluationsgutachten informiert? Die Bedeutung einer angemessenen, kompetenten und menschlichen Pflege wird in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger. Um diese in Hamburg zu wahren und zu kontrollieren, hat die zuständige Behörde die Wohn- Pflege-Aufsicht (WPA) in den Bezirken installiert und aufgebaut. Diese berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe). Sie führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen. Wichtig ist vor allem der lokale Bezug in den Bezirken. Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen ist allerdings als Ziel festgeschrieben , die verschiedenen bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten zu zentralisieren . Zu diesem Zweck wurde ein Gutachten vergeben, welches zwar bereits vorliegt, aber weder den zu beteiligenden Seniorenbeiräten noch der Bürgerschaft bisher zugänglich gemacht wurde. Die Bezirke und die bezirklichen Seniorenbeiräte sind mehrheitlich gegen eine Zentralisierung. Sie fühlen sich als Betroffene nicht ausreichend und transparent über die Planungen informiert geschweige denn einbezogen, auch wenn der Senat etwas anderes behauptet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wird die fachliche Prüfung und abschließende Bewertung des Gutachtens durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde abgeschlossen sein? 2. Wann wird das Gutachten den Bezirken und den bezirklichen Seniorenbeiräten vorgestellt? Wird dieses ergebnisoffen noch vor einer Festlegung (Senatsbeschluss) durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde erfolgen? Das Gutachten wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor der Senatsbefassung im 4. Quartal 2017 veröffentlicht. Bezirksämter und Seniorenbeiräte können sich durch die Veröffentlichung mit dem Gutachten befassen. 3. Wann wird das Gutachten dem zuständigen Bürgerschaftsausschuss vorgestellt? Wird dieses ergebnisoffen noch vor einer Festlegung (Senatsbeschluss ) durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde erfolgen? Drucksache 21/10336 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach den derzeitigen Planungen gehen die Ergebnisse in eine Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft ein. Wie und wann sich die Bürgerschaft mit eingebrachten Senatsdrucksachen befasst, liegt nicht in der Entscheidungskompetenz des Senats. 4. Welche Eckpunkte wurden durch das Gutachten empfohlen? Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sich an diese Empfehlungen halten? Siehe Antwort zu 1. und 2.