BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10339 21. Wahlperiode 19.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Qualifikation von befristet angestellten Lehrern/-innen in 2016/2017 und 2017/2018 In der Antwort auf unsere jüngste Anfrage zur Befristung und Sommerarbeitslosigkeit bei Lehrern/-innen an staatlichen Schulen in Hamburg (Drs. 21/10216) wird vom Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde angegeben, dass über alle Schulformen von Grundschule bis berufliche Schule hinweg zum Juni 2017 knapp 30 Prozent der befristet beschäftigten Lehrer/-innen keine pädagogische Qualifikation und die Qualifikation weiterer 50 Prozent der befristeten Lehrer/-innen nicht erfasst sei. Weiter wird in der Antwort mehrfach darauf verwiesen, dass es sich bei den befristet beschäftigten Lehrkräften an staatlichen Schulen fast ausschließlich um Vertretungslehrer/-innen handle. Da die Unterrichtsqualität jedoch maßgeblich vom Grad der Befähigung der Wissensvermittlung, der fachlichen Kompetenz und pädagogischen Eignung abhängt – Anforderungen, die allein eine Lehramtsausbildung vollumfänglich garantiert –, entsteht daraus weiterer Klärungsbedarf. Ich frage den Senat: Grundsätzlich schließt die zuständige Behörde unbefristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte ab. Um den Unterricht sicherzustellen, werden lediglich bei temporären Ausfällen auch befristete Anstellungen von Personen mit Lehramtsausbildung oder mit einer anderen Qualifikation vorgenommen. Dafür werden in der Regel 2 bis 3 Prozent der Personalkosten eingesetzt. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind regelhaft Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Die zuständige Behörde beabsichtigt, in den Fällen, in denen auf einer konkreten Stelle der Vertretungsbedarf zwölf Monate und mehr beträgt, die befristeten Arbeitsverträge als sogenannte Ganzjahresverträge unter Einbeziehung der Sommerferien anzubieten. Insgesamt betrachtet liegt der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse (in Vollkräften ) an den Schulen mit Stand Juni 2017 bei lediglich 5,0 Prozent. Die befristeten Arbeitsverhältnisse umfassen in der Regel deutlich geringere Unterrichtsstundenanteile als die unbefristeten Arbeitsverhältnisse, sodass der Anteil von durch Fristverträgen abgedeckten Unterrichtsstunden noch geringer ist als der ohnehin schon geringe Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen, siehe Drs. 21/7919. Mit Stand Juni 2017 haben schulformübergreifend 339 von 1.546 befristet angestellten Lehrkräften (21,9 Prozent) einen Teilzeitfaktor von 0,25 und niedriger und 266 (16,9 Prozent) der befristet angestellten Lehrkräfte sind 65 Jahre und älter. Drucksache 21/10339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Rekrutierung der Vertretungslehrkräfte ist Aufgabe der einzelnen Schule. Die Schulleitungen dürfen als Vertretungslehrkräfte nur Personen einstellen, die die persönliche , fachliche und pädagogische Eignung für die Unterrichtstätigkeit besitzen. Die fachliche Eignung setzt im Allgemeinen ein erfolgreiches Lehramtsstudium oder eine vergleichbare Qualifikation voraus. In begründeten Einzelfällen kann von der Schulleitung auch eine andere, für den Lehrauftrag spezifische Qualifikation anerkannt werden . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In Drs. 21/10216 werden insgesamt 724 (rund 47 Prozent über alle Schulformen hinweg) befristet angestellte Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg zum Juni 2017 mit nicht erfasster Qualifikation angegeben. Wie kann das sein und wieso sind die Qualifikationen nicht erfasst? a. Welche Kontrolle und Gewährleistung für die Art sowie Angemessenheit der Qualifikation von befristet eingestellten Lehrern/-innen existierten im Schuljahr 2016/2017, welche Abteilungen der Fachbehörde waren dafür zuständig? (Bitte Verfahren und Zuständigkeiten darlegen.) b. Wie ist eine solche Nichterfassung der Qualifikation mit der Verantwortung des Senates für die Garantie der Unterrichts- beziehungsweise Vertretungsunterrichtsqualität gegenüber den Schülern/-innen zu rechtfertigen und wie ist sie seitens der kontrollpflichtigen Fachbehörde zu erklären? (Bitte fachlich und sachlich Stellung nehmen.) Siehe Vorbemerkung. Die Schulen haben die Möglichkeit, selbständig personalwirtschaftliche Maßnahmen wie zum Beispiel die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften vorzunehmen. Die personalrechtliche Umsetzung erfolgt anschließend in den Personalsachgebieten der zuständigen Behörde. Bei jeder Einstellung wird durch das zuständige Personalsachgebiet die Qualifikation in Hinblick auf die tarifrechtliche Eingruppierung und die damit verbundene Vergütung geprüft und in der zugehörigen Personalakte dokumentiert. Eine gesonderte statistische Erfassung der Qualifikation in dem Personalabrechnungssystem erfolgt insbesondere für Verträge, die nur für sehr kurze Zeiträume und unter großem Zeitdruck zu schließen sind, nicht. Die Verpflichtung der Schulleitung, nur Personen als Vertretungslehrkräfte einzustellen, die die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung besitzen, besteht stets unabhängig von der technischen Erfassung. 2. Wie viele der in Drs. 21/10216 genannten befristet angestellten Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg zum Juni 2017 mit anderer Qualifikation besaßen einen fachlich akademischen Abschluss welchen Grades , wie viele nicht? (Bitte nach Schulformen und nach Diplom, Magister , Master- und BA-Abschluss unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser befristeten Lehrkräfte befanden sich in einer pädagogischen Weiterqualifizierung zum Lehramt? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) Die Qualifizierung für ein Lehramt wird durch ein entsprechendes Studium mit anschließendem Vorbereitungsdienst erworben. Die befristeten Lehrkräfte können für eine pädagogische Weiterbildung das Angebot des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) nutzen. b. Wie viele der befristetet angestellten Lehrkräfte ohne akademischen Grad hatten welche sonstige Ausbildungsqualifikation? (Bitte mit Qualifikation in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 2. angeben.) Siehe Anlage 1. Alle Lehrkräfte mit eingetragenen anderen Qualifikationen verfügen über mindestens einen akademischen Abschluss. Da für einzelne Lehrkräfte mehrere Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10339 3 akademische Abschlüsse erfasst sein können, wird die Frage bezogen auf die Anzahl der akademischen Abschlüsse beantwortet. 3. Wie viele der in Frage 2. genannten befristet angestellten Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg zum Juni 2017 mit anderer Qualifikation arbeiteten in Vollzeit, wie viele in 50-prozentiger Teilzeit? (Bitte mit Angabe der Schulform, nach mit akademischem Grad und ohne unterschieden , in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel- Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte arbeiteten ausschließlich als Vertretungslehrer /-innen, wie viele in welchen anderen Bereichen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) Siehe Anlage 2. Der Beschäftigungsumfang kann nur über vorgegebene Kategorien ausgewertet werden, eine Auswertung aller Fälle mit exakt 50 Prozent Beschäftigungsumfang ist nicht möglich. In der Anlage wird deshalb die Kategorie 50 bis 59 Prozent dargestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10216. 4. Wie viele befristet angestellte Lehrkräfte mit anderer Qualifikation befinden sich gegenwärtig (Stand September 2017) an staatlichen Schulen in Hamburg? (Bitte nach Schulformen unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser befristet angestellten Lehrkräfte besitzen einen fachlich akademischen Abschluss? (Bitte nach Diplom, Magister, Master- und BA-Abschluss entsprechend in der Tabelle zu 4. angeben .) b. Wie viele befinden sich in einer pädagogischen Weiterqualifizierung zum Lehramt? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4. angeben.) c. Wie viele der befristeten Lehrkräfte ohne akademischen Grad haben welche sonstige Ausbildungsqualifikation? (Bitte mit Qualifikation in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 4. angeben.) 5. Wie viele der in Frage 4. genannten gegenwärtig befristet angestellten Lehrkräfte mit anderer Qualifikation an staatlichen Schulen in Hamburg (Stand September 2017) arbeiten in Vollzeit, wie viele in 50-prozentiger Teilzeit? (Bitte mit Angabe der Schulform, nach mit akademischem Grad und ohne unterschieden, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte arbeiteten ausschließlich als Vertretungslehrer /-innen, wie viele in welchen anderen Bereichen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) Die gewünschten Daten für September 2017 liegen erst Mitte Oktober 2017 vor. Die Daten für August 2017 sind nicht aussagefähig, da der Schulunterricht erst zum 31. August 2017 wieder begann und der erste Schultag nach dem Abrechnungslauf des Personalverwaltungssystems für den Monat August (26./27. August 2017) lag. 6. Ist dem Senat bekannt welche Qualifikationen für die in Drs. 21/10216 angeführten befristet angestellten Lehrkräfte mit nicht erfasster Qualifikation tatsächlich vorlagen? (Bitte nach Schulformen und nach Qualifikation in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wenn nein, wieso nicht? (Bitte fachlich und sachlich begründen.) Nein. Zur Beantwortung dieser Frage müssten die Personalakten der in Drs. 21/10216 (Anlage 3) angegebenen 1.574 Vertretungslehrkräfte händisch durchgesehen werden, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Berichtsdatenbank nur anonymisierte Daten liefert. Es kann hierüber kein Bezug zwischen konkreten Personen und ihrer Qualifikation hergestellt werden. Eine Durchsicht von 1.574 Personalakten ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/10339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Wie viele der befristet angestellten Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg zum Juni 2017 mit nicht erfasster Qualifikation arbeiteten in Vollzeit, wie viele in 50-prozentiger Teilzeit? (Bitte mit Angabe der Schulform in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte arbeiteten ausschließlich als Vertretungslehrer /-innen, wie viele in welchen anderen Bereichen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) Siehe Anlage 3. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Wie viele befristet angestellte Lehrkräfte mit nicht erfasster Qualifikation befinden sich gegenwärtig (Stand September 2017) an staatlichen Schulen in Hamburg? (Bitte nach Schulformen unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Kontrolle und Gewährleistung für die Art sowie Angemessenheit der Qualifikation von befristet eingestellten Lehrern/-innen existieren im Schuljahr 2017/2018, welche Abteilungen der Fachbehörde sind dafür zuständig? (Bitte Verfahren und Zuständigkeiten darlegen.) b. Welche Veränderungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde zum Schuljahr 2017/2018 eingeführt, um diesen Zustand abzustellen? c. Wie ist eine solche fortlaufende Nichterfassung der Qualifikation in 2017/2018 mit der Verantwortung des Senates für die Garantie der Unterrichts- beziehungsweise Vertretungsunterrichtsqualität gegenüber den Schülern/-innen zu rechtfertigen und wie ist sie seitens der kontrollpflichtigen Fachbehörde zu erklären? (Bitte fachlich und sachlich Stellung nehmen.) 9. Wie viele der in Frage 8. genannten gegenwärtig befristet angestellten Lehrkräfte mit nicht erfasster Qualifikation an staatlichen Schulen in Hamburg (Stand September 2017) arbeiteten in Vollzeit, wie viele in 50- prozentiger Teilzeit? (Bitte mit Angabe der Schulform in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte arbeiteten ausschließlich als Vertretungslehrer /-innen, wie viele in welchen anderen Bereichen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) 10. Ist dem Senat bekannt, welche Qualifikationen für diese gegenwärtig befristet angestellten Lehrkräfte mit nicht erfasster Qualifikation an staatlichen Schulen in Hamburg (Stand September 2017) tatsächlich vorliegen ? (Bitte nach Schulformen und nach Qualifikation in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wenn nein, wieso nicht? Siehe Antwort zu 4. und 5. in P e rs in % in P e rs in % in P e rs in % in P e rs in % in P e rs in % in P e rs in % D ip lo m 1 8 1 6 ,4 % 1 0 ,9 % 3 7 3 3 ,6 % 3 2 2 9 ,1 % 2 2 2 0 ,0 % 1 1 0 1 0 0 ,0 % M a g is te r 1 4 2 7 ,5 % 0 0 ,0 % 8 1 5 ,7 % 1 4 2 7 ,5 % 1 5 2 9 ,4 % 5 1 1 0 0 ,0 % M a st e ra b sc h lu ss 7 1 8 ,4 % 1 2 ,6 % 1 0 2 6 ,3 % 1 4 3 6 ,8 % 6 1 5 ,8 % 3 8 1 0 0 ,0 % B a ch e lo ra b sc h lu ss 5 4 2 2 ,2 % 9 3 ,7 % 6 5 2 6 ,7 % 9 2 3 7 ,9 % 2 3 9 ,5 % 2 4 3 1 0 0 ,0 % so n st ig e r a k a d e m is ch e r A b sc h lu ss 1 4 ,8 % 1 4 ,8 % 7 3 3 ,3 % 5 2 3 ,8 % 7 3 3 ,3 % 2 1 1 0 0 ,0 % G e sa m te rg e b n is 9 4 2 0 ,3 % 1 2 2 ,6 % 1 2 7 2 7 ,4 % 1 5 7 3 3 ,9 % 7 3 1 5 ,8 % 4 6 3 1 0 0 ,0 % Q u e ll e : P e rs o n a ld a te n d e r zu st ä n d ig e n B e h ö rd e G e sa m te rg e b n is A k a d e m is ch e A b sc h lü ss e v o n b e fr is te t a n g e st e ll te n L e h rk rä ft e n m it a n d e re r Q u a li fi k a ti o n a ls L e h ra m t S ta n d : 0 6 /2 0 1 7 G ru n d sc h u le n S o n d e rs ch u le n G y m n a si e n S ta d tt e il sc h u le n B e ru fl ic h e S ch u le n Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10339 5 Anlage 1 in Personen in % in Personen in % Grundschulen 12 21,1% 4 15,4% Sonderschulen 0 0,0% 0 0,0% Gymnasien 11 19,3% 2 7,7% Stadtteilschulen 26 45,6% 8 30,8% Beruflichen Schulen 8 14,0% 12 46,2% Gesamtergebnis 57 100,0% 26 100,0% Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 50 - 59 % 100 % Beschäftigungsumfang bei befristet angestellten Lehrkräften mit akademischen Abschluss (aber ohne Lehramt) Stand: 06/2017 Drucksache 21/10339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 in Personen in % in Personen in % Grundschulen 24 29,3% 7 17,9% Sonderschulen 5 6,1% 3 7,7% Gymnasien 21 25,6% 1 2,6% Stadtteilschulen 23 28,0% 17 43,6% Beruflichen Schulen 9 11,0% 11 28,2% Gesamtergebnis 82 100,0% 39 100,0% Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde 50 - 59 % 100 % Beschäftigungsumfang bei befristet angestellten Lehrkräften mit nicht erfasster Qualifikation Stand: 06/2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10339 7 Anlage 3 10339ska_text 10339_Anlagen 10339ska_Antwort_Anlage1 10339ska_Antwort_Anlage2 10339ska_Antwort_Anlage3