BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10344 21. Wahlperiode 19.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 11.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewalt-Vorfälle an Schulen: Zahlen zum Schuljahr 2016/2017 Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 hatte SPD-Schulsenator Rabe die „Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen“ geändert. Nunmehr beschränkt sich die Meldepflicht der Schulen auf Raub, Erpressung , gefährliche Körperverletzung und Straftaten gegen das Leben. Mehrere andere Delikte wurden gestrichen. Das betrifft Straftaten wie Körperverletzung , schwere Fälle der Beleidigung und Diebstahl, Verstöße gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anfrage der FDP- Fraktion, Drs. 21/1917). Das kann die Häufung von vermeintlich geringen Gewaltvorfällen zur Folge haben. Aber die Karrieren von Gewalttätern müssen frühzeitig gestoppt werden. Einen Antrag der FDP-Fraktion zur Rückkehr zur alten Regel hatten SPD, GRÜNE und DIE LINKE am 10. Dezember 2015 in der Bürgerschaft abgelehnt (Drs. 21/2225). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das bis zum Schuljahr 2014/2015 geltende Meldeverfahren mit der Einteilung der gemeldeten Vorfälle in die Deliktkategorien 1 und 2 hatte sich nicht bewährt, weil sich die Erstbeurteilungen durch pädagogische Kräfte in den Schulen von den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen oft erheblich unterschieden und in vielen Fällen als übertrieben eingestuft werden mussten. Eine überbehördliche Expertengruppe hatte daher der für Bildung zuständigen Behörde empfohlen, sich bei den Meldungen von Gewaltvorfällen stärker auf objektivierbare Kriterien zu stützen und sich deshalb auf überprüfbare, feststellbare Straftaten im Kontext der Gewaltkriminalität zu konzentrieren und diese jährlich mit der Statistik der Polizei Hamburg abzugleichen. Aufgrund dieser Empfehlungen erfolgte in der für Bildung zuständigen Behörde eine Überarbeitung der Richtlinie und des Meldebogens. Der Meldebogen erhielt mit der Aktualisierung eine inhaltliche Fokussierung auf anzeigepflichtige Straftaten, auf den anlassbezogenen , dringenden Unterstützungsbedarf der meldenden Schule, eine Konkretisierung der gewünschten Hilfestellung und eine stärkere Differenzierung in Maßnahmen für die geschädigten Personen und die Tatverdächtigen. Zudem wurde der Meldebogen im Hinblick auf eine transparentere Struktur, eine eindeutige Handlungs- und Zuständigkeitsfolge und der zusätzlichen Berücksichtigung von Maßnahmen beim Opferschutz überarbeitet. Um eine Vergleichbarkeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik herzustellen, sind seit dem Schuljahr 2015/2016 folgende Delikte gegenüber der für Bildung zuständigen Behörde meldepflichtig und gegenüber der Polizei Hamburg anzeigepflichtig: Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte, Raub/Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Vorfälle und Straftaten, die nicht zur Definition der Gewaltkriminalität gehören, werden zukünftig schulintern dokumentiert. Solche Vorfälle werden auch der Polizei mitgeteilt, wenn dies nicht wegen der geringen Schwere der Tat, dem Lebensalter oder der Einsichtsfähigkeit des Schülers oder sonstigen Umständen unverhältnismäßig wäre. In Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 allen Fällen können die Schulen weiterhin geeignete Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulaufsicht, der regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen (BZBS) sowie der Beratungsstelle Gewaltprävention in Anspruch nehmen, die regelhaft auf die polizeiliche Anzeige in der Beratung hinweisen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Liegt die Statistik über Gewaltvorfälle in Schulen für das Schuljahr 2016/ 2017 bereits vor? Wenn nein: Warum nicht und wann wird sie vorliegen? 2. Wenn ja: a. Wie viele anzeigepflichtige Gewalttaten sind im Schuljahr 2016/2017 jeweils i. von welcher Schule mit welchem Sozialindex, ii. an welcher Schulform, iii. in welchem Bezirk gegenüber welcher zuständigen Stelle gemeldet worden? b. Wie viele der unter 2.a. angezeigten Gewalttaten wurden angezeigt als i. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 bis 231 StGB), ii. Raub oder Erpressung (§§ 249 bis 256 StGB), iii. Sexualdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184 c StGB), iv. Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB)? c. Als welche Art von Straftat wurden die angezeigten Fälle schließlich von der Polizei eingestuft? Bitte jeweils für 2.b.i. bis 2.b.iv. einzeln angeben. Gemäß Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen können Gewaltvorfälle bei der zuständigen Schulaufsicht, den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) beziehungsweise dem Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS), der Beratungsstelle Gewaltprävention und der Polizei Hamburg gemeldet werden. Im Schuljahr 2016/2017 wurden in der Beratungsstelle Gewaltprävention , die für die statistische Erfassung zuständig ist, von den Hamburger Schulen gemäß der Richtlinie insgesamt 231 Vorfälle erfasst. Bei diesen Vorfällen lagen polizeiliche Anzeigen vor (seit dem Schuljahr 2016/2017 wird das polizeiliche Aktenzeichen bei der schulischen Meldung erfasst). Von diesen wurden 130 Vorfälle aus 92 Schulen als Gewaltkriminalitätsdelikt gemäß Richtlinie nach dem Abgleich mit der Polizei Hamburg dokumentiert, 101 Vorfälle wurden polizeilich als andere Straftaten identifiziert. In Anlage 1 sind die Schulen aufgeführt, die mindestens einen Vorfall gemäß Richtlinie gemeldet haben, für den Sozialindex dieser Schulen siehe http://www.hamburg.de/ bsb/regionaler-bildungsatlas-hamburg/. Von der Nennung der Anzahl der gemeldeten Vorfälle pro Schule wird abgesehen, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern. In der nachstehenden Tabelle folgt die Differenzierung der 130 Vorfälle nach Bezirken und Schulformen. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen , dass sich die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler sowie Schulen pro Bezirk stark unterscheiden: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 3 G rundschulen Stadtteilschulen G ym nasien B erufliche Schulen Förder-, Sonderschulen und R eB B Z-Standorte G esam tzahl der M eldungen Altona (Schülerzahlen im Bezirk: N = 33.536*) 15 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 3 4 Raub/Erpressung 1 1 gefährliche Körperverletzung 5 5 10 Bergedorf (Schülerzahlen im Bezirk: N = 19.957*) 9 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 2 1 1 1 5 Raub/Erpressung 0 gefährliche Körperverletzung 3 1 4 Eimsbüttel (Schülerzahlen im Bezirk: N = 29.541*) 10 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 2 2 Raub/Erpressung 0 gefährliche Körperverletzung 3 3 1 1 8 Harburg (Schülerzahlen im Bezirk: N = 20.091*) 18 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 3 1 4 8 Raub/Erpressung 1 1 gefährliche Körperverletzung 5 1 1 2 9 Hamburg-Mitte (Schülerzahlen im Bezirk : N = 52.290*) 30 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 3 1 1 1 6 Raub/Erpressung 2 1 3 gefährliche Körperverletzung 10 5 3 2 1 21 Hamburg-Nord (Schülerzahlen im Bezirk : N = 38.620*) 16 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 1 Raub/Erpressung 1 1 gefährliche Körperverletzung 4 7 1 2 14 Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: N = 52.103*) 32 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 2 5 1 1 9 Raub/Erpressung 1 2 3 gefährliche Körperverletzung 7 9 2 1 1 20 Gesamtzahl der Delikte nach Schulformen 44 53 12 9 12 130 * Anzahl Schülerinnen und Schüler an staatlichen und nicht staatlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 gemäß Schuljahresstatistik 2016 Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden vor über weitere Straftaten an Schulen im Schuljahr 2016/2017? Bitte aufschlüsseln nach: a. Schwerer Fall der Bedrohung (§ 241 StGB), b. Verstöße gegen das Waffengesetz (§§ 51 bis 53 Waffengesetz), c. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, d. Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen (§§ 243 bis 244 a StGB). 4. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden vor über andere Straftaten in Schulen im Schuljahr 2016/2017? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Jahresübergreifende Daten können anhand der PKS nicht dargestellt werden. Somit kann keine Aussage zu Schuljahren getroffen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1121. Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt nach Ortsteilen, nach Art der Tatörtlichkeit wurde hier bisher nicht differenziert. Seit 2017 erfasst die Polizei Hamburg Tatörtlichkeiten in der PKS, unter anderem auch die Tatörtlichkeit „Schule“. Statistische Auswertungen zu Tatörtlichkeiten sind erst nach Abschluss des Kalenderjahres im Frühjahr 2018 möglich. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Meldungen von Vorfällen mit anderen Tatvorwürfen werden von der Beratungsstelle Gewaltprävention geprüft und sofern Beratung erbeten wurde, wird Kontakt zur Schule aufgenommen. Eine anschließende statistische Erfassung erfolgt nicht zentral, sondern die Schulen dokumentieren die Vorgänge schulintern. 5. Wie viele Vorfälle wegen Mobbings und Cybermobbings gab es im Schuljahr 2016/2017? Mobbing im Kontext Schule beschreibt das soziale Problem der Ausgrenzung in einer Klasse über einen längeren Zeitraum. Eine klare Trennung der Phänomene Cybermobbing und Mobbing ist in diesem Zusammenhang oft nicht möglich. Mobbinghandlungen finden während des Mobbingprozesses zum Beispiel analog und digital statt (zum Beispiel Ausgrenzung in der Pause und Diffamierung im Klassenchat). Schulen können Unterstützung und Beratung in der Beratungsstelle Gewaltprävention, den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) beziehungsweise dem Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) bei Beruflichen Schulen oder anderen externen Institutionen erbitten. Entsprechende Vorfälle werden seit dem Schuljahr 2016/2017 erfasst und dokumentiert. Die Beratungsstelle Gewaltprävention hat im Schuljahr 2016/2017 85 Beratungs- Anfragen bearbeitet, die sich auf den Verdacht von Mobbing und auf konkrete Mobbingfälle (inklusive des Phänomens Cybermobbing) beziehen. In den ReBBZ gab es im Schuljahr 2016/2017 im Rahmen aller Fallbearbeitungen in 159 Fällen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von Mobbing und in 35 Fällen standen die Täter in Mobbingfällen im Fokus der Bearbeitung durch das ReBBZ. Die Beratungs-Anfragen in den ReBBZ und der Beratungsstelle Gewaltprävention können Doppelzählungen beinhalten, da in manchen Einzelfällen eine gemeinsame Bearbeitung erfolgt. 6. Wie viele Personen an Schulen wurden im Schuljahr 2016/2017 Opfer von Gewaltvorfällen? Bitte aufschlüsseln nach Schülern, Lehrern und sonstigen Bedientesten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 5 Bei einer Gesamtzahl von 130 Meldungen wurden insgesamt 163 Personen als Geschädigte angegeben. Dabei waren 151 Schülerinnen und Schüler die Geschädigten der dokumentierten Gewalttaten. Insgesamt wurden zwölf Personen aus dem Schulpersonal geschädigt (neun Lehrkräfte, zwei Schulbegleitungen, eine Sozialpädagogin ). 7. Wie viele Schulen nehmen am Meldewesen teil? Wie viele tun dies nicht und aus welchen Gründen? Wie reagiert die zuständige Behörde in solchen Fällen? Die Richtlinie gilt für alle Hamburger Schulen. Die verschiedenen Dienststellen der für Bildung zuständigen Behörde (zum Beispiel Schulaufsicht, ReBBZ, Beratungsstelle Gewaltprävention) informieren die Schulleitungen seit 2008 über das Verfahren zur Meldung von Gewaltvorfällen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 8. In wie vielen Fällen wurden im Schuljahr 2016/2017 aufgrund von Gewaltvorfällen durch ReBBZ Hilfepläne an Schulen erstellt? In 178 bei den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) entsprechend der Richtlinie und hinsichtlich weiterer Vorfälle mit Unterstützungsbedarf gemeldeten Fällen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Bei diesen Fällen waren weitere Handlungs- und Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Diese sind in einem Hilfeplan in Form eines Beratungsprotokolls dokumentiert worden. 9. In wie vielen Fällen wurde im Schuljahr 2016/2017 aufgrund von Gewaltvorfällen die Beratungsstelle Gewaltprävention zur Krisenintervention eingeschaltet? Schulen haben mit dem Abschicken eines Meldeformulars in 61 Fällen (in 47 Prozent aller Meldungen) eine Unterstützung erbeten. Diese erfolgte unter anderem in Form von telefonischen Beratungen, der Teilnahme an Runden Tischen oder Unterstützung bei der Einzelhilfe (Case-Management). Bei sieben Vorfällen waren Kriseninterventionen als Folge von Gewaltvorfällen notwendig und wurden durch das Bereitschaftsteam der Beratungsstelle Gewaltprävention in Kooperation mit den zuständigen ReBBZ geleistet. 10. An welchen Schulen sind im Schuljahr 2016/2017 an jeweils welchem Datum Schäden durch Vandalismus in jeweils welcher Höhe entstanden ? Konnten jeweils die Täter ermittelt werden? 11. Welche Schadenssumme aufgrund von Vandalismus an Schulen ist im Schuljahr 2016/2017 insgesamt entstanden? Siehe Anlagen 2 bis 4. Die aufgeführten Schäden beinhalten auch Vandalismusschäden , die durch Einbruch und Diebstahl entstanden sind. Die Beschädigungen sind nicht eindeutig den Schülerinnen und Schülern zuzuordnen, sie könnten auch nachts oder am Wochenende von schulfremden Personen verübt worden sein. Bei SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) werden die durch Vandalismus und Sachbeschädigung entstandenen Kosten jahresgenau erfasst, siehe Drs. 21/7866. Für eine Aufschlüsselung nach einzelnen Vorfällen müssten die innerhalb eines Jahres rund 2.000 anfallenden Aufträge geprüft und zugeordnet werden, was in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Im Übrigen siehe Antworten zu 2.c) bis 4. Liste der Schulen, die im Schuljahr 2016/17 von der Polizei bestätigte Gewaltvorfälle gemäß Richtlinie gemeldet haben Adolph-Schönfelder-Schule Berufliche Schule für Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark Berufliche Schule für Büro-und Personalmanagement Bergedorf Berufliche Schule Holz, Farbe, Textil Christianeum Clara-Grunwald-Schule Domschule St. Marien (Stadtteilschule) Elbkinder Grundschule Ganztagsschule an der Elbe Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Goethe-Schule-Harburg Gretel-Bergmann-Schule Grundschule An der Haake Grundschule Eckerkoppel Grundschule Osterbrook Grundschule Schimmelmannstraße Grundschule St. Nikolai Grundschule St.Pauli Grundschule Tonndorf Gymnasium Heidberg Gymnasium Lohbrügge Gymnasium Oldenfelde Gymnasium Osterbek Gymnasium Rahlstedt Gymnasium Süderelbe Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Heinrich-Hertz-Schule Heinrich-Wolgast-Schule Helmut-Schmidt-Gymnasium Katholische Schule Farmsen Kurt-Körber-Gymnasium Lessing-Stadtteilschule Max-Brauer-Schule Max-Schmeling-Stadtteilschule Otto-Hahn-Schule Produktionsschule Steilshoop ReBBZ Bergedorf ReBBZ Mitte ReBBZ Süderelbe ReBBZ Wandsbek-Süd ReBBZ Wilhelmsburg Schule am See Schule An der Isebek Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Schule An der Seebek Schule Anna-Susanna-Stieg Schule auf der Veddel Schule Beim Pachthof Schule Bonhoefferstraße Schule Brockdorffstraße Schule Elfenwiese Schule Fuchsbergredder Schule Iserbrook Schule Marmstorf Schule Max-Eichholz-Ring Schule Öjendorfer Damm Schule Rellinger Straße Schule Rönneburg Schule Rönnkamp Schule Scheeßeler Kehre Schule Schnuckendrift Schule Stengelestraße Schule Vizelinstraße Schule Wesperloh Schule Wielandstraße Sophie-Barat-Schule Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik Ernst Mittelbach Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik, Chemie- und Automatisierungstechnik Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg Staatliche Schule Gesundheitspflege Stadtteilschule Altrahlstedt Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Bergedorf Stadtteilschule Bergstedt Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Bramfeld Stadtteilschule Ehestorfer Weg Stadtteilschule Eidelstedt Stadtteilschule Finkenwerder Stadtteilschule Flottbek Stadtteilschule Hamburg-Mitte Stadtteilschule Helmuth Hübener Stadtteilschule Horn Stadtteilschule Lurup Stadtteilschule Meiendorf Stadtteilschule Mümmelmannsberg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 7 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Stadtteilschule Rissen Stadtteilschule Stellingen Stadtteilschule Stübenhofer Weg Stadtteilschule Winterhude Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schulname Summe Brüder-Grimm-Schule 11.107,44 € BS 05 23,80 € BS 10 111,72 € BS 16 2.401,68 € BS 25 412,59 € BS 27 3.496,30 € Fritz-Köhne-Schule 1.917,97 € Grundschule Archenholzstraße 1.299,70 € Grundschule Horn 3.470,00 € Grundschule Mümmelmannsberg 2.785,12 € Grundschule Osterbrook 5.028,64 € Grundschule Rahewinkel 1.935,67 € Gymnasium Hamm 1.030,69 € Gymnasium Klosterschule 3.715,32 € Heinrich-Wolgast-Schule 1.208,96 € Kurt-Körber-Gymnasium 9.684,11 € ReBBZ Billstedt 8.157,87 € ReBBZ Mitte 1.819,71 € Rudolf-Roß-Grundschule 960,00 € Schule am Schleemer Park 1.024,28 € Schule An der Glinder Au 1.160,22 € Schule Beim Pachthof 1.854,55 € Schule Bonhoefferstraße 365,21 € Schule Fuchsbergredder 515,53 € Schule Hasselbrook 3.359,96 € Schule Marckmannstraße 2.006,87 € Schule Richardstraße 382,82 € Schule Stengelestraße 19.187,48 € Schule Sterntalerstraße 3.310,23 € Schule Wielandstraße 827,10 € Stadtteilschule Am Hafen 31.215,21 € Stadtteilschule Hamburg-Mitte 19.662,59 € Stadtteilschule Horn 8.573,35 € Stadtteilschule Mümmelmannsberg 15.303,40 € Stadtteilschule Öjendorf 2.187,34 € BS 02 256,60 € BS 21 1.499,18 € Ganztagsgrundschule Sternschanze 1.727,26 € Ganztagsschule an der Elbe 3.319,92 € Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1.779,02 € Goethe-Gymnasium 742,85 € Grundschule Arnkielstraße 2.432,40 € Grundschule Goosacker 281,78 € Grundschule Thadenstraße 3.853,02 € Gymnasium Allee 824,96 € Gymnasium Altona 480,76 € Gymnasium Blankenese 7.311,54 € Gymnasium Hochrad 7.567,92 € Gymnasium Rissen 1.959,97 € SBH | Schulbau Hamburg Vandalismus und Sachbeschädigungen 2017 (bis 31.07.2017) Die aufgeführten Schäden beinhalten auch Vandalismusschäden, die durch Einbruch und Diebstahl entstanden sind. Die Beschädigungen sind nicht eindeutig den Schülerinnen und Schülern zuzuordnen, sie könnten auch nachts oder am Wochenende von schulfremden Personen verübt worden sein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 9 Anlage 2 Schulname Summe Kurt-Tucholsky-Schule 781,24 € Loki-Schmidt-Schule 220,34 € Marion-Dönhoff-Gymnasium 4.112,86 € Max-Brauer-Schule 500,00 € ReBBZ Altona 2.889,47 € ReBBZ Altona-West 4.897,87 € Schule Bahrenfelder Straße 470,87 € Schule Lehmkuhlenweg 451,28 € Schule Mendelssohnstraße 318,49 € Schule Rothestraße 645,60 € Schule Schenefelder Landstraße 223,73 € Schule Schulkamp 2.995,05 € Schule Wesperloh 1.632,61 € Stadtteilschule Bahrenfeld 331,01 € Stadtteilschule Blankenese 1.101,33 € Stadtteilschule Lurup 2.947,68 € Theodor-Haubach-Schule 1.007,24 € Albrecht-Thaer-Gymnasium 785,92 € BS 23 2.030,28 € BS 24 1.589,46 € BS 26 817,53 € BS 28 1.666,78 € Eimsbüttler Modell, Oberstufenhaus 561,12 € Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 8.206,64 € G 17 149,61 € Grundschule Bindfeldweg 1.764,46 € Grundschule Lohkampstraße 8.718,34 € Grundschule Sachsenweg 6.323,71 € Gymnasium Bondenwald 318,21 € Gymnasium Corveystraße 2.433,94 € Gymnasium Dörpsweg 4.146,51 € Gymnasium Hoheluft 500,00 € Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 216,82 € Ida Ehre Schule 5.059,26 € Julius-Leber-Schule 6.255,84 € Max-Traeger-Schule 236,94 € ReBBZ Eimsbüttel 198,02 € Schule An der Isebek 583,86 € Schule Anna-Susanna-Stieg 100,00 € Schule Brehmweg 823,69 € Schule Eduardstraße 3.879,09 € Schule Frohmestraße 439,54 € Schule Furtweg 1.715,91 € Schule Heidacker 4.559,16 € Schule Hinter der Lieth 915,39 € Schule Kielortallee 4.379,08 € Schule Lutterothstraße 503,28 € Schule Molkenbuhrstraße 2.589,26 € Schule Rungwisch 662,41 € Schule Sethweg 779,56 € Schule Tornquiststraße 781,72 € Schule Turmweg 277,05 € Schule Vizelinstraße 606,14 € Schule Wegenkamp 947,36 € Stadtteilschule Eidelstedt 5.647,23 € Stadtteilschule Niendorf 4.991,59 € Stadtteilschule Stellingen 7.572,64 € Adolph-Schönfelder-Schule 1.867,05 € Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Schulname Summe Albert-Schweitzer-Gymnasium 2.634,68 € Albert-Schweitzer-Schule 2.859,17 € Alsterring Gymnasium 109,69 € BS 01 835,62 € BS 04 4.937,01 € BS 09 857,95 € BS 25 509,05 € BS 28 534,88 € Carl-Cohn-Schule 1.232,89 € Fritz-Schumacher-Schule 2.559,19 € Gelehrtenschule des Johanneums 82,15 € Grundschule St. Nikolai 1.077,09 € Gymnasium Alstertal 2.560,38 € Gymnasium Eppendorf 1.235,96 € Gymnasium Heidberg 311,74 € H 13 783,34 € Heilwig-Gymnasium 7.183,29 € Heinrich-Hertz-Schule 3.373,34 € Ilse-Löwenstein-Schule 5.311,60 € Kurt-Juster-Schule 1.042,74 € Margaretha-Rothe-Gymnasium 884,09 € ReBBZ Nord 1.957,55 € Schule Alsterdorfer Straße 1.655,83 € Schule auf der Uhlenhorst 9.489,55 € Schule Eberhofweg 3.902,67 € Schule Genslerstraße 3.669,51 € Schule Humboldtstraße 570,99 € Schule Lämmersieth 5.267,32 € Schule Lokstedter Damm 1.189,11 € Schule Neubergerweg 876,84 € Schule Stockflethweg 1.102,84 € Stadtteilschule Alter Teichweg 18.637,80 € Stadtteilschule Am Heidberg 7.247,38 € Stadtteilschule Barmbek 5.642,59 € Stadtteilschule Eppendorf 199,77 € Stadtteilschule Helmuth Hübener 12.971,71 € Stadtteilschule Winterhude 6.113,40 € BS 19 1.171,00 € BS 27 1.500,00 € BSB - Abmietung anstehend 8.791,17 € Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 100,00 € Charlotte-Paulsen-Gymnasium 2.192,08 € Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation 836,88 € Erich Kästner-Schule 3.525,15 € Grundschule Bramfeld 8.219,99 € Grundschule Eckerkoppel 2.244,52 € Grundschule Edwin-Scharff-Ring 564,99 € Grundschule Großlohering 364,83 € Grundschule Karlshöhe 17.111,85 € Grundschule Neurahlstedt 1.075,03 € Grundschule Nydamer Weg 530,06 € Grundschule Schimmelmannstraße 5.820,96 € Grundschule Tonndorf 5.938,87 € Gymnasium Buckhorn 942,62 € Gymnasium Farmsen 1.450,00 € Gymnasium Grootmoor 2.670,03 € Gymnasium Hummelsbüttel 247,40 € Gymnasium Marienthal 5.006,75 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 11 Schulname Summe Gymnasium Meiendorf 3.085,99 € Gymnasium Oberalster 9.188,93 € Gymnasium Ohlstedt 4.237,94 € Gymnasium Oldenfelde 4.620,41 € Gymnasium Osterbek 5.336,16 € Gymnasium Rahlstedt 790,43 € Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 8.711,03 € Heinrich-Heine-Gymnasium 10.820,52 € Irena-Sendler-Schule 5.775,11 € Johannes-Brahms-Gymnasium 1.848,50 € Matthias-Claudius-Gymnasium 6.847,55 € Otto-Hahn-Schule 1.726,40 € ReBBZ Wandsbek-Nord 1.481,02 € ReBBZ Wandsbek-Süd 454,73 € Schule Ahrensburger Weg 4.388,10 € Schule Alsterredder 678,80 € Schule am Eichtalpark 4.704,90 € Schule am See 4.076,87 € Schule Am Sooren 4.974,61 € Schule Am Walde 3.252,48 € Schule An den Teichwiesen 7.042,98 € Schule An der Gartenstadt 4.850,47 € Schule An der Seebek 3.623,13 € Schule Appelhoff 4.684,84 € Schule Bandwirkerstraße 878,37 € Schule Bekassinenau 100,00 € Schule Bekkamp 5.334,00 € Schule Bergstedt 2.657,37 € Schule Bovestraße 150,00 € Schule Buckhorn 200,00 € Schule Charlottenburger Straße 1.653,98 € Schule Duvenstedter Markt 1.986,06 € Schule Eenstock 193,72 € Schule Eulenkrugstraße 1.950,01 € Schule Fahrenkrön 450,00 € Schule Grützmühlenweg 322,16 € Schule Hinsbleek 2.742,57 € Schule Jenfelder Straße 3.183,12 € Schule Kamminer Straße 6.950,02 € Schule Lemsahl-Mellingstedt 4.078,59 € Schule Müssenredder 184,30 € Schule Öjendorfer Damm 10.908,36 € Schule Paracelsusstraße 2.943,54 € Schule Potsdamer Straße 277,52 € Schule Rahlstedter Höhe 1.882,91 € Schule Redder 300,00 € Schule Strenge 2.999,44 € Schule Surenland 163,81 € Schule Traberweg 2.766,93 € Stadtteilschule Altrahlstedt 11.557,27 € Stadtteilschule Bergstedt 2.826,33 € Stadtteilschule Max Schmeling 1.970,24 € Stadtteilschule Meiendorf 1.008,55 € Stadtteilschule Oldenfelde 3.232,39 € Stadtteilschule Poppenbüttel/Schule Poppenbüttel 49.271,94 € Stadtteilschule Walddörfer 3.428,38 € Walddörfer-Gymnasium 5.195,16 € Adolph-Diesterweg-Schule 21.018,66 € Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Schulname Summe Anton-Rée-Schule Allermöhe 2.877,83 € BS 08 2.724,46 € Clara-Grunwald-Schule 9.354,30 € Gretel-Bergmann-Schule 17.004,30 € Grundschule Mendelstraße 3.567,06 € Gymnasium Allermöhe 10.241,73 € Gymnasium Lohbrügge 10.664,29 € Hansa-Gymnasium Bergedorf 5.190,55 € Luisen-Gymnasium Bergedorf 9.535,15 € Schule Curslack-Neuengamme 6.933,05 € Schule Ernst-Henning-Straße 594,95 € Schule Friedrich-Frank-Bogen 4.277,53 € Schule Leuschnerstraße 5.828,78 € Schule Nettelnburg 583,98 € Schule Sander Straße 2.199,08 € Schule Weidemoor 1.719,98 € Stadtteilschule Bergedorf 164,43 € Stadtteilschule Kirchwerder 110,00 € Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 2.276,70 € Stadtteilschule Lohbrügge 8.025,43 € Quelle: SBH | Schulbau Hamburg Stand: 31.07.2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 13 Standort Schäden Elbinselschule 2.276 € Bildungszentrum Tor zur Welt 3.021 € Rotenhäuser Damm 686 € GTS Fährstraße 434 € Stübenhofer Weg 6.850 € STS Kirchdorf 4.430 € STS Wilhelmsburg 5.594 € Helmut-Schmidt-Gymnasium 5.518 € Schule auf der Veddel 1.448 € An der Burgweide 1.056 € GR Neuenfelde 504 € Cranz 303 € In der Alten Forst 1.061 € Kapellenweg 1.708 € Lange Striepen / An der Haake 303 € Neuland 1.125 € Rönneburg 358 € Maretstraße (Community Center) 25.718 € STS Ehestorfer Weg 4.356 € GR am Kiefernberg 1.753 € STS Fischbek/Falkenberg 2.713 € STS Goethe-Schule-Harburg 3.090 € STS Süderelbe 17.905 € Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 3.272 € Friedrich-Ebert-Gymnasium 4.086 € GY Finkenwerder (+Sporthalle Focksweg) 2.062 € Heisenberg-Gymnasium 4.744 € Immanuel-Kant-Gymnasium 11.488 € GY Süderelbe 12.051 € Frieda-Stoppenbrink-Schule 4.262 € STS Finkenwerder 2.015 € Kerschensteiner Straße 809 € Lessing-Gymnasium 3.014 € Grundschule Neugraben 2.503 € Westerschule Finkenwerder 11.156 € Aueschule Finkenwerder 683 € Dempwolffstraße 479 € Am Falkenberg 910 € Grumbrechtstraße 2.525 € Sinstorf 785 € Ohrnsweg 1.510 € Schnuckendrift 8.234 € Willy-Kraft-Schule 558 € FS Elfenwiese 1.335 € FS Nymphenweg 199 € GR Schwarzenbergstraße 7.479 € FS Baererstraße 2.640 € 181.013 € Quelle: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Stand: 31.07.2017 GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Vandalismus und Sachbeschädigungen 2017 (bis 31.07.2017) Drucksache 21/10344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 3 Schule /Standort Schadenskosten Anzahl Burgstraße 35 1.730,91 € 16 Budapesterstraße 58 6.848,88 € 20 Angerstraße 4.697,08 € 16 Museumstraße 19 5.673,61 € 19 Wagnerstraße 60 10.825,07 € 36 Eulenkamp 46 3.674,86 € 19 Göhlbachtal 38 10.036,05 € 26 43.486,46 € Quelle: HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG Vandalismus und Sachbeschädigungen im Schuljahr 2016/17 HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH Die aufgeführten Schäden beinhalten auch Vandalismusschäden, die durch Einbruch und Diebstahl entstanden sind. Die Beschädigungen sind nicht eindeutig den Schülerinnen und Schülern zuzuordnen, sie könnten auch nachts oder am Wochenende von schulfremden Personen verübt worden sein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10344 15 Anlage 4 10344ska_text 10344_Anlagen 10344ska_Antwort_Anlage1 10344ska_Antwort_Anlage2 10344ska_Antwort_Anlage3 10344ska_Antwort_Anlage4