BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10364 21. Wahlperiode 19.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 13.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber (MITAs) in Hamburg Immer wird in der Öffentlichkeit von den verantwortlichen Stellen betont, dass die Mehrheit der Asylbewerber friedlich sei. Einige davon sind allerdings hochkriminell und werden daher als Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber (kurz: MITA) registriert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der vom Fragesteller verwendete Begriff „Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber“ ist in den polizeilichen und ausländerbehördlichen Fachverfahren nicht definiert und damit auch nicht statistisch auswertbar. Zudem erfolgt im Justizvollzug keine Erfassung im Hinblick auf die Merkmale Intensivtäter und Asylsuchende. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellungen ist somit nicht möglich. Im Übrigen wird in der Polizei Hamburg lediglich der Begriff „Intensivtäter“ definiert. Für die Beantwortung der Fragen hinsichtlich einer Auswertung zu Intensivtätern mit Asylstatus wäre eine händische Auswertung der Akten sämtlicher zum Stichtag 31. August 2017 geführten Intensivtäter erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele mit dem Begriff MITA bezeichnete Asylbewerber gibt es zum Stichtag 31.08.2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer angeben . 2. Wie viele der in Hamburg registrierten MITAs sind derzeit inhaftiert? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele polizeilich bekanntgewordene Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) gab es bislang im Jahre 2017 in Hamburg und an wie vielen davon waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das 1. Halbjahr 2017 in Hamburg registrierten Straftaten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt; im Übrigen siehe Drs. 21/1121. Schlüssel- Delikte aufgeklärte Fälle zahl absolut relativ ------ Straftaten insgesamt 50.054 43,4% 890000 Straftaten insgesamt ohne AufenthG, AsylVG, FreizG/EU 46.950 41,8% 000000 Straftaten gegen das Leben 30 100,0% Drucksache 21/10364 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schlüssel- Delikte aufgeklärte Fälle zahl absolut relativ 100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 464 70,6% 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die pers. Freiheit 11.251 80,5% 3***** Diebstahl ohne erschwerende Umstände 9.387 28,8% 4***** Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1.614 7,0% 500000 Vermögens- und Fälschungsdelikte 11.538 60,6% 600000 Sonstige Straftatbestände gem. StGB 7.238 42,7% 700000 Strafrechtliche Nebengesetze ohne AufenthG, AsylVG, FreizG/EU 5.428 89,4% Bei der Erfassung von TV in der PKS wird auch der Aufenthaltsstatus erhoben. Rückschlüsse auf die Fallzahl der von tatverdächtigen Asylbewerbern begangenen Straftaten sind jedoch nicht möglich, da zu jedem aufgeklärten Fall nur erfasst wird, dass mindestens ein TV ermittelt werden konnte. Die Merkmale der TV, zum Beispiel der Aufenthaltsstatus, werden in der PKS in einer von der Fallzählung getrennt erhobenen Tabelle zu TV erfasst. Das Merkmal „Asylbewerber“ ist mit dem erfassten TV und nicht mit der Fallerfassung verknüpft. Von daher sind Angaben dazu, wie viele Fälle von Asylbewerbern begangen wurden, nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreiseland . Siehe Vorbemerkung.