BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10388 21. Wahlperiode 22.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 14.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Verwehrt der Senat Hamburger Schülern/-innen aufgrund des Gastschulabkommens mit Schleswig-Holstein Erstwunschschulplätze? Angesichts der erfolgten Senatsantwort auf meine Anfrage zu den Anmeldungen von Schülern/-innen aus Schleswig-Holstein an Schulen in Hamburg (Drs. 21/10272) steht durchaus in Zweifel, ob alle Hamburger Schüler/-innen ihre Erstwunschschulen im Rahmen des Gastschulabkommens zum jetzigen Schuljahr tatsächlich erhalten konnten. Ich frage den Senat: Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den Hamburger Schulen wird seitens der zuständigen Behörde grundsätzlich im Rahmen der Vorgaben des Hamburgischen Schulgesetzes und ergänzenden Regelungen wie dem Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein organisiert. Dieses sieht unter anderem explizit vor, dass an überangewählten Schulen in Hamburg die Hamburger Landeskinder vorrangig aufgenommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Anhand der vom Senat gegebenen Daten zu Erstwunschanmeldungen aus Schleswig-Holstein an staatlichen Schulen in Hamburg im Jahrgang 5 zum Schuljahr 2017/2018 lassen sich etliche Standorte identifizieren, an denen bei gleichzeitiger Aufnahme von Schülern/-innen aus dem Nachbarbundesland Schüler/-innen aus Hamburg abgewiesen wurden. Da die Daten aber vom 13. Februar 2017 stammen, wie viele staatliche weiterführende Schulen sind es aktuell (Stand September 2017) und wie viele Kinder aus Schleswig-Holstein wurden insgesamt zum Schuljahr 2017/2018 aufgenommen? 2. Um welche Hamburger Schulen handelt es sich bei den in Frage 1. genannten im Einzelnen (Stand September 2017)? (Bitte mit Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk in einer Excel-Tabelle angeben.) 3. Wie viele Schüler/-innen aus Schleswig-Holstein fanden an den in Frage 2. genannten Schulen zum Schulstart 2017/2018 jeweils Aufnahme und wie viele Erstwunschanmeldungen von Hamburger Schülern/-innen wurden an diesen Schulen abgelehnt? (Bitte in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 2. angeben.) Grundsätzlich haben Kinder aus Hamburg bei der Schulwahl Vorrang vor Kindern aus Schleswig-Holstein. Lediglich an zwei Schulen wurde die Aufnahme von insgesamt sechs Schülerinnen und Schülern aus Barsbüttel zusätzlich über die vorgesehene Klassenobergrenze hinaus vorgesehen. Der Grund für diese Aufnahme liegt darin, dass die zuständige Behörde bei ihrer Entscheidung über die Bewerbung von Geschwisterkindern von Familien aus Barsbüttel, die sich über Jahre an den Schulbe- Drucksache 21/10388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 such in Hamburg gewöhnt hatten, einen Vertrauensschutz berücksichtigt hat und diese Kinder über die Kapazität gemäß § 87 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) hinaus aufgenommen hat, siehe Drs. 21/8228. Zur Terminierung der Schuljahresstatistik siehe Drs. 21/10272. Im Übrigen siehe Anlage (Planungsstand der zuständigen Behörde zum 13. April 2017). 4. Aus den Antworten des Senats auf Drs. 21/10272 geht hervor, dass es zum Februar 2017 an folgenden Schulen relativ viele Erstwunschablehnungen von Hamburger Schülern/-innen gab und relativ zahlreiche Aufnahmen von Schülern/-innen aus Schleswig-Holstein (ohne Geschwister am Standort): Albert-Schweitzer-Gymnasium, Julius-Leber-Schule, Stadtteilschule Am Heidberg, Stadtteilschule Blankenese, Stadtteilschule Walddörfer und Stadtteilschule Winterhude. Gab es an diesen Anmeldedaten Veränderungen seit Februar, wenn ja, wie genau sehen diese aus? (Bitte für jeden Standort gesondert darlegen.) Die dargestellte Schlussfolgerung ist nicht zulässig, da Anmeldedaten von Schülerinnen und Schülern aus Schleswig-Holstein zum Stand 13. Februar 2017 nicht mit den Daten von Hamburger aufgenommenen Schülerinnen und Schülern zum Stand 13. April 2017 gleichgesetzt werden können. Im Übrigen siehe Anlage sowie Antwort zu 1. bis 3. 5. Welche konkreten Gründe lagen für die Ablehnung der Hamburger Erstwünsche an den in Frage 4. genannten Schulen für 2017/2018 jeweils vor? (Bitte für jeden Standort gesondert darlegen.) 6. Welche konkreten Gründe lagen für die Zulassungen der Schleswig- Holsteiner Erstwünsche an den in Frage 4. genannten Schulen für 2017/2018 jeweils vor? (Bitte für jeden Standort gesondert darlegen.) Entfällt. 7. In Bezug auf das neue Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein wurde von meiner Fraktion explizit darauf bestanden, dass bei Aufnahme von Schülern/-innen aus dem Nachbarbundesland keine Hamburger Schüler/-innen an ihrem Erstwunschstandort verdrängt werden dürfen. Dies wurde vom Senat als vorbedacht und demzufolge als nicht zu befürchten dargestellt. Wie erklärt der Senat den offensichtlichen Gegensatz zwischen dieser Versicherung und der Realität von Hamburger Erstwunschabweisungen bei gleichzeitigen Aufnahmen von schleswig -holsteinischen Gastschülern/-innen? (Bitte fachlich und sachlich Stellung nehmen.) 8. Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde garantieren , dass kein/keine einzige Hamburger Schüler/-in im Schuljahr 2017/ 2018 an ihrer/seiner Erstwunschschule aufgrund einer Aufnahme im Rahmen des Gastschulabkommens mit Schleswig-Holstein abgewiesen werden musste? Wenn ja, mit welchen Argumenten? (Bitte belegen.) a. Wenn nein, wie vertritt er/sie diese Tatsache gegenüber den betroffenen Schülern/-innen? (Bitte Stellung nehmen.) Siehe Vorbemerkung sowie Anlage und Antwort zu 1. bis 3. Aufgenommene Gastschüler aus Schleswig-Holstein zum Schuljahr 2017/18 Schulname Schulform Sozialindex Bezrik Aufnahmen Gastschüler Ablehnungen HH- SuS Charlotte-Paulsen-Gy GYM 5 Wandsbek 5 * 6* Christianeum GYM 6 Altona 2 0 Fritz-Schumacher-Sch. STS 4 Nord 1 0 Goethe-Gy GYM 4 Altona 2 0 Gy Alstertal GYM 5 Nord 1 0 Gy Grootmoor GYM 6 Wandsbek 5 0 Gy Lohbrügge GYM 5 Bergedorf 6 0 Gy Meiendorf GYM 5 Wandsbek 9 0 Gy Ohlstedt GYM 6 Wandsbek 7 0 Gy Oldenfelde GYM 5 Wandsbek 1 0 Hansa-Gy Bergedorf GYM 5 Bergedorf 17 0 Heinrich-Heine-Gy GYM 6 Wandsbek 3 0 Luisen-Gy Bergedorf GYM 6 Bergedorf 19 0 Matthias-Claudius-Gy GYM 4 Wandsbek 1* 17* STS Alter Teichweg STS 2 Nord 2 0 STS Lohbrügge STS 3 Bergedorf 2 0 STS Mümmelmannsberg STS 1 Mitte 1 0 STS Niendorf STS 5 Eimsbüttel 2 0 Walddörfer-Gy GYM 6 Wandsbek 17 0 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde Stand: 13.04.2017 * Die zuständige Behörde hat bei ihrer Entscheidung über die Bewerbung von Geschwisterkindern von Familien aus Barsbüttel, die sich über Jahre an den Schulbesuch in Hamburg gewöhnt hatten, einen Vertrauensschutz berücksichtigt und diese Kinder über die Kapazität gem. § 87 Abs. 1 HmbSG hinaus aufgenommen, siehe Drs. 21/8228. Seite 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10388 3 Anlage 10388ska_text 10388ska_Antwort_Anlage1