BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10389 21. Wahlperiode 22.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 14.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Verwaltungsangestellte in Schulbüros an Hamburger Schulen Die Hamburger Schulbüros erfüllen vielfältige organisatorische Aufgaben für unsere staatlichen Schulstandorte, ohne die deren Schulbetrieb über alle Schulformen hinweg nicht aufrechtzuerhalten wäre. Insbesondere angesichts der zusätzlichen Arbeitsverdichtungen infolge der schulischen Inklusion, des schulischen Ganztagsausbaus, der zusätzlichen Vorbereitungsklassen für Kinder mit Flucht- beziehungsweise Migrationshintergrund und der kontinuierlich wachsenden Schüler-/-innenzahlen sehen sich die Verwaltungsfachangestellten mittlerweile vor sehr große Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig ist die Bezahlung dieser anspruchsvollen Tätigkeit unverhältnismäßig gering. Zudem zeigt sich das Kontingent an Schulbürostellen für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen nach Aussage des Senats (vergleiche Drs. 21/9651) insgesamt gedeckelt, womit eine Entlastung, Umverteilung oder Flexibilisierung im Grunde nicht möglich sind beziehungsweise immer zulasten von Standorten gehen müssen. Außerdem wird die Kompetenz der Verwaltungsfachangestellten in den Schulbüros, trotz deren professioneller Qualifikation , bei haushaltsrelevanten Entscheidungen gegenüber den Schulleitungen nicht angemessen sichergestellt. Ich frage den Senat: Die zuständige Behörde ist sich der hohen Bedeutung der in den Schulbüros geleisteten Arbeit bewusst. Dies wird – wie schon in der Drs. 21/9651 ausgeführt – unter anderem dadurch deutlich, dass Schulbürostellen im Gegensatz zu anderen Verwaltungsbereichen sofort nachbesetzt und extern ausgeschrieben werden dürfen. Hinsichtlich der Vergütung der in den Schulbüros eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die zuständige Behörde an die Vereinbarungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gebunden. Anhand der hier zugrunde gelegten und für alle Länder geltenden Maßstäbe sind die im Schulbüro zu leistenden Aufgaben bewertet und entsprechenden Entgeltgruppen zugeordnet worden. Die Bewertung und damit die Vergütung ergeben sich aus der Anwendung der entsprechenden vertraglichen und rechtlichen Regelungen. Mit der regelmäßig durchgeführten Neuzuweisung des Gesamtkontingents an Schulbürostellen soll auf Grundlage verschiedener Einflussfaktoren (zum Beispiel der Anzahl der Schülerinnen und Schüler) einer sich je Schule unterschiedlich entwickelnden Arbeitsbelastung Rechnung getragen werden, um eine möglichst ausgewogene Ressourcenausstattung zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele tatsächlich besetzte Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für Verwaltungsangestellte in Schulbüros an staatlichen Schulen gab es 2016/2017 und wie viele gibt es zum Schulbeginn 2017/2018 (Stand September 2017) in Hamburg? (Bitte für jedes Schuljahr, nach Schulform unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Stellen in VZÄ waren/sind jeweils Vollzeitstellen, wie viele Teilzeitstellen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) b. Wie viele dieser Stellen in VZÄ waren/sind Büroleitungen? (Bitte insofern zutreffend in Voll- und Teilzeitstellen unterschieden entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) Stellenanzahl der Büros staatlicher Schulen nach Schulformen für das Schuljahr 2016/ 2017 Schulform Stellen gesamt (absolut) Stellen gesamt (in Prozent) davon Stellen Büroleitung (absolut) Grundschulen 234,73 35,0 115 Sonderschulen 40,53 6,1 24 Stadtteilschulen 181,57 27,1 58 Gymnasien 132,03 19,7 62 Berufliche Schulen* 80,75 12,1 35 gesamt 669,61 100,0 294 * In beruflichen Schulen werden im Zuge der Schulentwicklungsplanung dieser Schulen außerdem 13 Verwaltungsleitungen eingesetzt. Für das Schuljahr 2017/2018 beläuft sich die Anzahl für die staatlichen beruflichen Schulen auf 79,75 Stellen (davon 32 Stellen für Büroleitung). Die Stellen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen werden turnusgemäß zum 1. März zugewiesen, weshalb die Werte für das Schuljahr 2017/2018 erst im März 2018 feststehen. Die Anzahl für die Grundschulen ist für das Schuljahr 2016/2017 mit 234,7 Stellen höher als die Zuweisung (222,7 Stellen/siehe Drs. 21/9651), weil insbesondere bei kleinen Grundschulen die rechnerische Zuweisung unterhalb der Mindestausstattung von 25 Wochenstunden liegen kann. Wie bereits in Drs. 21/9651 dargelegt, geht die zuständige Behörde davon aus, dass Schulbürostellen in der Regel umgehend nachbesetzt werden und Vakanzen nur für kurze Zeiträume auftreten, zum Beispiel aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen bei der Personalgewinnung. Eine gesonderte Statistik über besetzte beziehungsweise unbesetzte Stellen in den Schulbüros wird nicht geführt. Daher wird vorstehend mit dem Umfang der Stellen geantwortet. Da Stellen eine Maßeinheit für den Umfang der insgesamt zugewiesenen Personalressource sind, ist es nicht möglich nach Vollzeit- und Teilzeitstellen zu differenzieren. c. Wie viele dieser Stellen in VZÄ in Voll- oder Teilzeit waren/sind für mehr als ein Schulbüro an mehr als einem Schulstandort zuständig und wie viele realen Mitarbeiter/-innen waren/sind das? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) Stellen werden den einzelnen Schulen immer als Gesamtvolumen zugeordnet. 2. Welche einzelnen Aufgaben haben Alleinkräfte beziehungsweise Mitarbeiter /-innen in Schulbüros der staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg (Stand September 2017) laut Stellenanforderungen zu erfüllen ? (Bitte nach Schulformen einzeln erläutern.) a. Welcher Stundenumfang ist für die einzelnen Aufgabenbereiche dabei pro Woche veranschlagt? (Bitte nach Schulformen einzeln erläutern.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10389 3 b. Auf welcher konkreten fachlichen und sachlichen Grundlage wird diese Aufgaben- und Zeitanforderung nach Ansicht von Senat und zuständiger Fachbehörde als angemessen und real angesehen? (Bitte erläutern.) c. Wurden diese Aufgaben- und Zielanforderungen mit den Interessensvertretungen der Verwaltungsangestellten in Hamburger Schulbüros gemeinsam entwickelt, wenn ja, mit welchen und nach welchem Verfahren geschah das? Wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht? 3. Welche einzelnen Aufgaben haben Büroleitungen der Schulbüros an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg (Stand September 2017) laut Stellenanforderungen zu erfüllen? (Bitte nach Schulformen einzeln erläutern.) a. Welcher Stundenumfang ist für die einzelnen Aufgabenbereiche dabei pro Woche veranschlagt? (Bitte nach Schulformen einzeln erläutern.) b. Auf welcher konkreten fachlichen und sachlichen Grundlage wird diese Aufgaben- und Zeitanforderung nach Ansicht von Senat und zuständiger Fachbehörde als angemessen und real angesehen? (Bitte erläutern.) c. Wurden diese Aufgaben- und Zielanforderungen mit den Interessensvertretungen der Verwaltungsangestellten in Hamburger Schulbüros gemeinsam entwickelt, wenn ja, mit welchen und nach welchem Verfahren geschah das? Wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht? Die aktuell gültigen Stellenbeschreibungen wurden im Rahmen eines Projekts unter Beteiligung von Schulbürokräften aller Schulformen gemeinsam erarbeitet. Über das Ergebnis wurden sowohl der Gesamtpersonalrat der Schulen als auch der für die Ämter und Dienststellen der BSB zuständige Personalrat informiert. Im Übrigen siehe Drs. 20/6989. 4. Welche einzelnen Aufgaben haben Alleinkräfte oder Mitarbeiterinnen in Schulbüros der staatlichen beruflichen Schulen in Hamburg (Stand September 2017) laut Stellenanforderungen zu erfüllen? (Bitte erläutern.) a. Welcher Stundenumfang ist für die einzelnen Aufgabenbereiche dabei pro Woche veranschlagt? (Bitte erläutern.) b. Auf welcher konkreten fachlichen und sachlichen Grundlage wird diese Aufgaben- und Zeitanforderung nach Ansicht von Senat und zuständiger Fachbehörde als angemessen und real angesehen? (Bitte erläutern.) c. Wurden diese Aufgaben- und Zielanforderungen mit den Interessensvertretungen der Verwaltungsangestellten in Hamburger Schulbüros gemeinsam entwickelt, wenn ja, mit welchen und nach welchem Verfahren geschah das? Wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht? 5. Welche einzelnen Aufgaben haben Büroleitungen an Schulbüros der staatlichen beruflichen Schulen in Hamburg (Stand September 2017) laut Stellenanforderungen zu erfüllen? (Bitte erläutern.) a. Welcher Stundenumfang ist für die einzelnen Aufgabenbereiche dabei pro Woche veranschlagt? (Bitte erläutern.) b. Auf welcher konkreten fachlichen und sachlichen Grundlage wird diese Aufgaben- und Zeitanforderung nach Ansicht von Senat und Drucksache 21/10389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zuständiger Fachbehörde als angemessen und real angesehen? (Bitte erläutern.) c. Wurden diese Aufgaben- und Zielanforderungen mit den Interessensvertretungen der Verwaltungsangestellten in Hamburger Schulbüros gemeinsam entwickelt, wenn ja, mit welchen und nach welchem Verfahren geschah das? Wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht? Siehe Anlage. Die fachliche und sachliche Grundlage zur Bestimmung der Aufgaben der Beschäftigten in den Schulbüros der beruflichen staatlichen Schulen erfolgte anhand einer mit den beruflichen Schulen abgestimmten Aufgabenplanung, die anschließend anhand der rechtlichen Vorgaben bewertet wurde. Die Stellenbeschreibung für die Tätigkeit in den Schulbüros erfolgte in Abstimmung mit den beruflichen Schulen, den Sprecherinnen und Sprechern der Schulbüros der beruflichen Schulen sowie mit dem Gesamtpersonalrat. 6. Nach welchen Entgeltgruppen und mit welchem jeweiligen Durchschnittseinkommen pro Monat werden die Verwaltungsangestellten in den Hamburger Schulbüros der staatlichen allgemeinbildenden Schulen und der staatlichen Berufsschulen gegenwärtig (Stand September 2017) bei Berufseinstieg/Stellenantritt vergütet? (Bitte nach Schulformen unterschieden in absoluten Zahlen/Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben .) Die Höhe der Vergütung bei Aufnahme der Tätigkeit im Schulbüro richtet sich nicht nach der Schulform, sondern nach der wahrzunehmenden Aufgabe sowie der individuellen Erfahrungsstufe. Monatsentgelte in Euro (gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017) Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 6 2.331,97 2.564,61 2.680,94 2.797,27 2.872,87 2.954,29 5 2.238,90 2.459,92 2.576,25 2.686,75 2.774,00 2.832,16 7. Ausgehend von den Antworten auf unsere jüngste Schriftliche Kleine Anfrage (vergleiche Drs. 21/9651) zum Thema Schulbüros wird ersichtlich , dass das Kontingent für die Schulbürostellenanzahl für alle staatlichen Schulformen in Hamburg gedeckelt ist, wie ist diese Obergrenze angesichts der unterschiedlichen Aufgabenfülle, der sich die Schulen gegenübersehen, zu rechtfertigen? a. Welche Nachsteuerungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Abdeckung zusätzlicher Stellenbedarfe? In den zurückliegenden Jahren wurde das Gesamtkontingent an Schulbürostellen aufgrund von Aufgabenzuwächsen erhöht. Die Zuweisung erfolgt auf Grundlage eines Gesamtkontingents an Schulbürostellen für die allgemeinbildenden Schulen, das in den letzten Jahren infolge von Aufgabenzuwächsen deutlich erhöht wurde. Auf wesentliche Aufgabenzuwächse wurde in den vergangenen Jahren mit Erhöhungen des Stellenkontingents reagiert. Es handelte sich zum Beispiel um den Anstieg der Anzahl von Schulklassen infolge von Frequenzabsenkungen (14,0 Stellen), siehe Drs. 19/6273, den Ausbau der Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (17,5 Stellen in den Jahren 2010 bis 2016), siehe Drs. 18/525, die ganztägige Betreuung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (47,0 Stellen ), siehe Drs. 20/3642, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (45,8 Stellen), siehe Drs. 20/433, die erhöhten Anforderungen durch Zuwanderung (20,0 Stellen), siehe Drs. 21/1395 und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10389 5 den Einsatz von Verwaltungsleitungen an berufsbildenden Schulen. Für die Ausbringung zusätzlicher Personalressourcen ist die Zustimmung der Bürgerschaft erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/9651. 8. Trifft es zu, dass es an den aus dem Jahr 2004 stammenden Grundzügen des Schulbürostellenbemessungssystem (siehe Verweise in Drs. 21/9651) eine explizite Veränderung dahin gehend gegeben hat, dass nicht länger die Klassenanzahl eines Standortes, sondern lediglich die Schüler-/-innenanzahl als Grundlage für die notwendige Zahl der Schulbürostellen gilt, wenn ja, wann genau wurde diese Veränderung vollzogen ? a. Wenn ja, welche sachlichen und fachlichen Gründe lagen dafür vor? b. Wurde durch den Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde über diese Änderung öffentlich informiert? Wenn ja, wann und wie genau und in welcher Veröffentlichung? c. Welche Anzahl von Schülern/-innen löst nach geltender veränderten schüler-/-innenbezogenen Bemessung jeweils eine Schulbürostelle (Stand September 2017) an einem staatlichen Standort aus und wie viele Klassen lösten nach der vorherigen Regelung (vor der Veränderung des Bemessungssystems hin zur Schüler-/-innenanzahl) jeweils eine Schulbürostelle aus? (Bitte gegebenenfalls nach Schulformen unterschieden angeben.) d. Welche Entscheidungsträger/-innen und welche Interessensvertretungen der Verwaltungsangestellten in Hamburger Schulbüros wurde bei der Planung und Umsetzung dieser Änderung wie und wann genau beteiligt? e. Wie ist diese Bemessungsgrundlagenänderung vor dem Hintergrund zunehmender Klassenzahlen und damit auch zunehmender Aufgaben und Arbeitsverdichtungen für die Verwaltungsangestellten zu bewerten? f. Um wie viele Stellen beziehungsweise VZÄ hat diese Änderung der Bemessungsgrundlage – weg von Klassen- hin zu Schüler-/-innenzahlen – die Anzahl der Schulbürostellen real reduziert? (Bitte für jedes Schuljahr seit Veränderung der Bemessungsgrundlage in absoluten Stellenzahlen und VZÄ angeben.) Die Neufassung der Berechnungsweise hatte keine gravierenden Änderungen zur Folge. Dies gilt sowohl für die Zuweisungshöhen je Schule als auch für die Gesamtzahl an Schulbürostellen, die unabhängig von der Berechnungsweise ist. Im Rahmen der jährlich auf Einladung des Landesschulrates stattfindenden Treffen (Schulforen) wurde auf vielfachen Wunsch der Schulbürokräfte vereinbart, ab dem Schuljahr 2015/2016 (Zuweisung zum 1. März 2016) die Schülerzahlen als Basis für die Berechnung der Verwaltungsstunden der Schulbüros zugrunde zu legen. Die Schülerzahlen werden direkt mit der jährlichen Schuljahreserhebung ermittelt und bilden eine genauere und einfacher nachzuvollziehende Datenlage als Schulklassen, unter anderem weil beispielsweise die Oberstufe der Gymnasien als Kurs- und nicht als Klassensystem organisiert ist. Die Schulbürokräfte wurden im Rahmen der Schulforen informiert, an denen der Gesamtpersonalrat, die Schwerbehindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte teilnehmen. Für die Berechnung der Stellenzuweisung an Schulen werden neben der Schülerzahl weitere Einflussfaktoren wie zum Beispiel der Sozialindex zugrunde gelegt. Für die Zuweisung der Stellenvolumina an die Schulen ist die Entwicklung sämtlicher Faktoren zu betrachten. 9. Die Verwaltungsangestellten in den Schulbüros der staatlichen beruflichen Schulen in Hamburg haben eine höhere Entgelteingruppierung als Drucksache 21/10389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 ihre Kollegen/-innen in den Schulbüros der staatlichen allgemeinbildenden Schulen, korrekt? Wenn ja, wie ist diese bessere Vergütung fachlich und sachlich begründet ? a. Inwiefern unterscheiden sich die Aufgaben der Verwaltungsangestellten so signifikant, dass eine schlechtere Bezahlung bei den Schulbürostellen an staatlichen allgemeinbildenden Schulen aus Sicht des Senates beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde gerechtfertigt erscheint? b. Sollte die Aufgabenfülle und die Komplexität der täglichen Aufgaben von Verwaltungsangestellten an einer allgemeinbildenden staatlichen Schule – mit Inklusion, Basis- und Internationalen Vorbereitungsklassen , schulischem Ganztag, deutlich mehr Publikumsverkehr , weit höherem elternseitigem Beratungsbedarf (insbesondere im Zusammenhang mit GBS/GTS), den Verwaltungsaufgaben mit den jeweiligen Kooperationspartnern, den Einkommensüberprüfungen der Eltern für jeweilige Zuschüsse et cetera und mit Schüler/- innen in sehr unterschiedlichen Altersgruppen und entsprechend intensiverer Betreuungsanforderungen – umso mehr ein Grund für eine mindestens gleichwertig gute Bezahlung wie an den staatlichen beruflichen Schulen sein? Wenn ja, warum erfolgt diese Gehaltsanhebung dann nicht? Wenn nein, mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung? Büroleitungen und Alleinkräfte der staatlichen allgemeinbildenden Schulen sind ebenso wie die Schulbürokräfte der staatlichen beruflichen Schulen in der Entgeltgruppe 6 eingestuft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen allgemeinbildenden Schulen, die nicht Alleinkräfte oder Büroleitungen sind, erhalten die Entgeltgruppe 5, was daran liegt, dass die Tätigkeit in erster Linie durch allgemeine Unterstützungsund Sekretariatsaufgaben geprägt ist. Die in 9.b. genannten Tätigkeiten (zum Beispiel Einkommensprüfungen) entsprechen überwiegend nicht dem Aufgabenprofil der Schulbürokräfte (siehe Antworten zu 2. bis 5.). 10. Stimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde der Einschätzung zu, dass Verwaltungsangestellte in Schulbüros an Standorten mit Sozialindex 1 und 2 insbesondere bei Alleinverantwortung (sprich, Alleinbesetzung des Schulbüros) einer zusätzlich höheren Arbeits- und Aufgabenbelastung ausgesetzt sind, als deren Kollegen/- innen an Standorten mit Sozialindex 3 und besser, insbesondere ohne Alleinverantwortung? Wenn nein, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung nicht? a. Wenn ja, welche Entlastungsstrategien bestehen für diese Verwaltungsangestellten seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde (Stand September 2017)? (Bitte Maßnahmen nennen und erläutern.) b. Wenn ja, wie wird diese höhere Belastung hinsichtlich der Vergütung dieser Stellen berücksichtigt? (Bitte erläutern und in absoluten Eurobeträgen und Endgeldgruppen angeben.) c. Sollte eine entsprechende Vergütungsberücksichtigung bisher nicht bestehen, ist seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde geplant, eine finanzielle Höhergruppierung der betreffenden Schulbüroangestellten in Schulen mit Sozialindex 1 und 2 (insbesondere in Alleinverantwortung) einzuführen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10389 7 Wenn ja, wann und in welchem Umfang soll diese Erhöhung stattfinden ? (Bitte Terminierung und Auswirkungen in absoluten Eurobeträgen und Endgeldgruppe angeben.) Im Rahmen des Zuweisungssystems werden Schulen mit Sozialindex 1 bis 4 durch eine stufenweise Faktorisierung stärker gewichtet, woraus höhere Stellenzuweisungen folgen als für Schulen mit Sozialindex 5 und 6. Eine höhere Vergütung ist auf Grundlage des TV-L nicht möglich. Für eine tarifrechtlich korrekte Eingruppierung sind tarifliche Tätigkeitsmerkmale maßgeblich. Belastungen , die sich aus dem sozialen Umfeld ergeben, werden durch höhere Stellenzuweisungen kompensiert. 11. 2012 wurde seitens der SPD-Bürgerschaftsfraktion ein Antrag zur Prüfung von Möglichkeiten der Bündelungen von Verwaltungsaufgaben an Schulen in Händen und unter Verantwortung der Verwaltungsfachangestellten eingebracht. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegenwärtig zu dieser damaligen Idee und wird beabsichtigt , diese Entkopplung der administrativen Aufgaben von den Schulleitungen und Lehrern/-innen weiterhin anzustreben/umzusetzen? a. Wenn ja, wann und wie soll diese Umsetzung angegangen werden? (Bitte Verfahren und Terminierung erläutern.) b. Wenn ja, welche konkreten Vorstellungen hinsichtlich der Kompetenz und der Stellung gegenüber der jeweiligen Schulleitung als auch der angemessen Bezahlung für diese Übernahme von administrativer Verantwortung sind dabei vorgesehen? (Bitte einzeln erläutern.) c. Sind dafür die in den Schulbüros angestellten Verwaltungskräfte oder andere Verwaltungskräfte vorgesehen? d. Wenn nein, weshalb wird diese Idee nicht weiterverfolgt, obschon dies die weder fachlich erfahrenen sowie ohnehin mit pädagogischen und weiteren Aufgaben ausgelasteten Schulleitungen beziehungsweise Lehrer/-innen maßgeblich entlasten und die Verwaltungsaufgaben weit effizienter und professioneller lösbar machen würde? (Bitte fachlich und sachlich begründen.) Im Zuge der Schulentwicklungsplanung der berufsbildenden Schulen werden an 13 Schulen Verwaltungsleitungen eingesetzt, soweit das pädagogische Personal in der Regel mehr als 80 Vollkräfte umfasst. Die Stellen werden ausgeschrieben und im Rahmen der Bestenauslese können auch Beschäftigte der Schulbüros ausgewählt werden. Drucksache 21/10389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10389 9 Drucksache 21/10389 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10389 11 10389ska_text 10389ska_Antwort_Anlage1