BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10390 21. Wahlperiode 22.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 14.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Sorgerechtsentzüge, Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung in Hamburg (II) Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/10236) zu einigen Fragen nur Teilantworten mit und ohne Begründung gegeben. Es fehlen zum einem Angaben über die Sorgerechtsentzüge des Familieninterventionsteams (FIT). Diese sind aber notwendig für eine Gesamtbewertung und müssen auch verfügbar sein, da das FIT die jeweilige Fallverantwortung und Dokumentationsverpflichtung hat. Zum anderen hat sich der Senat bei der Frage nach der Dauer der Inobhutnahmen auf die Daten beschränkt, die für die Bundesjugendhilfestatistik erhoben werden. Dadurch fehlen Angaben über Inobhutnahmen, die länger als 14 Tage dauern. Die Beschränkung auf den Zeitraum von 14 Tagen in der Bundesjugendhilfestatistik besteht aber gerade deswegen, weil die Inobhutnahmen als Sofortmaßnahmen innerhalb dieses Zeitraums beendet werden sollen. Mehr als 14 Tage sollten nach dem Willen des Gesetzgebers also der seltene Ausnahmefall sein. Im Jahre 2016 haben aber inzwischen mit 1.317 Inobhutnahmen rund zwei Drittel aller Inobhutnahmen eine längere Verweildauer erreicht, darunter auch welche mit mehreren Monaten bis zu einem Jahr und mehr. Der seltene Ausnahmefall ist in Hamburg also zum Regelfall geworden. Deshalb ist es erforderlich, zumindest die Daten zu erhalten, die in der Geschäftsstatistik der vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) betriebenen Kinderschutzhäuser geführt werden. Ich frage den Senat: Angaben über Inobhutnahmen, die länger als 14 Tage andauern, fehlten in Drs. 21/10236 nicht. Vielmehr werden diese dargestellt, aber in der Bundesstatistik nicht weiter zeitlich differenziert. Die lange Dauer von Inobhutnahmen ist vor allem auf die in 2014 und 2015 zahlreich eingereisten unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) zurückzuführen, da in der Statistik beendete Inobhutnahmen gezählt werden und diese am 31. Dezember 2015 nicht alle beendet waren (siehe auch Drs. 21/6087). Es gibt jedoch keine rechtliche Vorgabe, Inobhutnahmen innerhalb von 14 Tagen beenden zu müssen. Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Inobhutnahme weiter vorliegen oder die Inobhutnahme beendet werden kann. Eine Beendigung erfolgt, wenn die Kindeswohlgefährdung durch verschiedene Maßnahmen , wie zum Beispiel die Einleitung einer Hilfe zur Erziehung, abgewendet werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10390 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Anzahl der Sorgerechtsentzüge von 2011 bis 2016 im FIT entwickelt? Berichtsjahr vollständige Übertragung der elterlichen Sorge teilweise Übertragung der elterlichen Sorge Summe 2013 6 7 13 2014 6 3 9 2015 6 5 11 2016 2 2 4 In den Berichtsjahren 2011 und 2012 wurde das Merkmal nicht erhoben. 2. Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer pro Fall bei den Inobhutnahmen in den Kinderschutzhäusern des LEB von 2011 bis 2016 entwickelt ? Durchschnittliche Verweildauer in den Kinderschutzeinrichtungen* des LEB Jahr Verweildauer in Tagen (gerundet) 2011 94 2012 96 2013 106 2014 97 2015 103 2016 95 * Kinderschutzhäuser und Kinderhäuser; nur im Berichtsjahr beendete Fälle 3. Wie viele dieser Inobhutnahmen in den Jahren 2011 bis 2016 hatten eine Dauer von - mehr als sechs Monaten, - mehr als neun Monaten, - mehr als zwölf Monaten? Verweildauer in den Kinderschutzeinrichtungen* des LEB Anzahl Fälle Verweildauer… Jahr zwischen 6 und 9 Monaten zwischen 9 und 12 Monaten mehr als 12 Monate 2011 14 8 9 2012 25 7 12 2013 18 12 10 2014 20 16 8 2015 22 30 11 2016 24 26 16 * Kinderschutzhäuser und Kinderhäuser; nur im Berichtsjahr beendete Fälle