BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10403 21. Wahlperiode 22.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Rückhaltebecken Lottbeker Teich – Wann werden die angekündigten Maßnahmen umgesetzt? (2) In der Drs. 20/13393 hatte der Senat zum Thema „Hochwasserschutz an der Lottbek“ bereits vor drei Jahren ausgeführt, dass im November 2014 ein Planungsauftrag zum Umbau des Wehres am Lottbeker Teich erteilt werden sollte. Damit soll die Funktion des Lottbeker Teichs als Rückhaltebecken verbessert werden. Zudem führte der Senat aus, dass Zeitpunkt und Umfang einer Entschlammung des Lottbeker Teichs von den Ergebnissen der weitergehenden Untersuchungen abhingen. Auf meine Nachfrage mit der Drs. 21/7194 Ende 2016 hieß es dann, dass im Jahr 2017 ein Planungsauftrag erteilt werden solle. Ich frage den Senat: 1. Wurde der Planungsauftrag inzwischen erteilt? Wenn ja, wann und an wen? Wenn nein, warum nicht und wie ist der Stand des Vergabeverfahrens? 2. Was ist der genaue Gegenstand des Planungsauftrages? Welche Ergebnisse liegen bereits vor? 3. Wie ist der genaue Zeitplan für die Planung sowie die Umsetzung der Maßnahmen am Lottbeker Teich? Ein Planungsauftrag wurde noch nicht erteilt. Aufgrund unvorhergesehener Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft kam es zu Verschiebungen in der Prioritätensetzung . Der Zeitrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen am Lottbeker Teich wird im Rahmen des Arbeitsprogramms 2018 neu abgesteckt. Eine genaue Zeitplanung kann erst mit Vergabe des Planungsauftrags erfolgen. 4. Gemäß den Angaben in Drs. 21/9246 sind für die Maßnahme „Ablaufbauwerk Durchgängigkeit Lottbeker Teich“ Kosten von 750.000 Euro eingeplant. Wann wurde dieser Betrag durch wen ermittelt und wie setzt er sich im Einzelnen zusammen? Aus welchen Mitteln soll die Finanzierung der Maßnahme erfolgen? Bei dem Betrag handelt es sich um eine durch das zuständige Bezirksamt getroffene Kostenannahme. Sie setzt sich aus Planungskosten, Abbruchkosten, der Herstellung einer Sohlgleite und der Herstellung einer Ablaufsteuerung zusammen. Für die Finanzierung der Maßnahme kommen die Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen “ (beim Bezirksamt das PSP-Element 2-22403010-20005) und das Programm „Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ (beim Bezirksamt das PSP- Element 2-22403010-00008) jeweils anteilig in Betracht. Die genaue Zuordnung ist Drucksache 21/10403 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gegenstand der Ausführungsunterlage nach § 57 der Landeshaushaltsordnung als Bestandteil der Planung.