BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10404 21. Wahlperiode 22.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dennis Gladiator (CDU) vom 15.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Bevormundung und Nötigung durch „Parking Day“ – Warum unterstützt der Senat diese mobilitätsfeindliche Aktion der „Parkplatzguerilla“? Im Rahmen des sogenannten Parking Day werden am 15. September 2017 in Eimsbüttel und Ottensen Parkplätze durch Aktivisten gezielt besetzt. Die Initiatoren rechtfertigen diese verkehrspolitische „Guerillaaktion“ als zivilen Ungehorsam gegen die „Platzverschwendung durch Autos“1. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) toleriert diese Aktion und begründet dies damit, dass es sich um eine angemeldete Kundgebung handele. Zudem überwache die Polizei den friedlichen Ablauf der Demonstrationen in Ottensen und Eimsbüttel . Die mitregierenden GRÜNEN befürworten diese Aktion. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die in Hamburg durchgeführten drei Versammlungen wurden zeitgerecht angemeldet und auf ausgewiesenen Parkflächen in den Stadtteilen Altona, Eppendorf und St. Pauli durchgeführt. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen sowie die Versammlungsbestätigungen lagen vor. Im Rahmen der Versammlung wurden in dem beantragten Zeitraum Parkplätze durch Blumen, Teppiche und ähnliche Gegenstände im Sinne des Versammlungszieles verändert. Die Versammlungen verliefen friedlich. Nicht angemeldete Aktionen sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt geworden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Verkehrspolitische Aspekte 1. Inwiefern fördert die Blockade von öffentlichen Parkplätzen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Mobilität in Hamburg? 2. Inwiefern reduziert die Blockade von öffentlichen Parkplätzen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Parksuchverkehre in Hamburg? 3. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ausübung zivilen Ungehorsams zur Durchsetzung verkehrspolitischer Zielsetzungen grundsätzlich als legitim? Versammlungen sind grundgesetzlich geschützt, unabhängig davon, ob eine Behinderung des ruhenden oder fließenden Verkehrs erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 9. 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211920945/Radfahrer-besetzen-Parkplaetze-in- Ottensen-und-Eimsbuettel.html und https://hamburg.adfc.de/news/adfc-fordert-zum-parkingday -am-1592017-mehr-raum-fuers-rad/, letzter Zugriff jeweils am 15. September 2017. Drucksache 21/10404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Ist der „Parking Day“ ein Teil des Senatsprogramms „Fahrradstadt“? Nein. 5. Inwiefern befürwortet die Radverkehrskoordinatorin den „Parking Day“ und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum? Bitte begründen. Die Bewertung von Versammlungen gehört weder zu den Aufgaben der Radverkehrskoodinatorin noch zu den Aufgaben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) insgesamt. 6. Hat die Radverkehrskoordinatorin am „Parking Day“ teilgenommen? Nein. 7. Inwiefern befürwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) den „Parking Day“ und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum? Bitte begründen. Siehe Antwort zu 5. 8. Haben Vertreter der BWVI am „Parking Day“ teilgenommen? Falls ja, aus welchem Referat aus welchem Grund? Nein. 9. Inwiefern befürwortet die Behörde für Inneres und Sport (BIS) den „Parking Day“ und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum? Bitte begründen. Der Park(ing) Day wurde von der Versammlungsbehörde der Polizei als Versammlung im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz eingestuft. Damit zusammenhängende Aktionen waren vom Grundrechtsschutz umfasst. 10. Haben Vertreter der BIS am „Parking Day“ teilgenommen? Falls ja, aus welchem Referat aus welchem Grund? 11. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ finanziell unterstützt? Wenn ja, weshalb, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans? 12. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ personell unterstützt? Wenn ja, weshalb, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans? Nein. 13. Wie viele Unfälle mit wie vielen Verletzten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit den Kundgebungen des sogenannten Parking Day am 15. September 2017 ereignet? Der Polizei sind derzeit keine Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. II. Versammlungsrechtliche Aspekte 14. Wie viele Polizeibeamte welcher Polizeikommissariate/Einheiten waren mit der Überwachung der Aktionen im Rahmen des sogenannten Parking Day beschäftigt? Fünf. Ein Beamter des Polizeikommissariats (PK) 16 und je zwei Beamte der PK 21 und 23. 15. Wie viele Anträge auf Anmeldungen von Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des sogenannten Parking Day wurden wann von wem bei welchen Stellen gestellt? Wie viele davon wurden von jeweils wel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10404 3 cher Stelle auf welcher rechtlichen Grundlage bewilligt und wie viele nicht? 16. Mit welchen Mottos wurden die Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des „Parking Day“ jeweils als Veranstaltung angemeldet? Bitte für jede Veranstaltung das entsprechende Motto angeben. Bei der Versammlungsbehörde der Polizei wurden drei Versammlungen im Rahmen des Park(ing) Day angemeldet, die im versammlungsrechtlichen Anmeldeverfahren bestätigt wurden. Anmeldung am 4. September 2017 durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) im Bereich Ottensen, mit dem Motto: „Parking Day – Mehr Raum für Menschen und fürs Rad!“ Anmeldung am 6. September 2017 durch die GRÜNE Bezirksfraktion-Mitte im Bereich St. Pauli, mit dem Motto: „Internationaler Parking Day – kreative Umnutzung von Parkplätzen, mehr Raum für Menschen!“ Anmeldung am 7. September 2017 durch eine Privatperson im Bereich Eppendorf, mit dem Motto: „Parking Day – Mehr Raum für Menschen und fürs Rad!“ 17. Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit dem „Parking Day“ sind bei welchen Stellen eingegangen? Keine. 18. Sind den zuständigen Stellen weitere geplante Aktionen, die zur – zeitweisen – Verhinderung der Nutzung von Parkplätzen dienen, bekannt? Falls ja, welche und wann? Den zuständigen Behörden sind keine weiteren Aktionen im Sinne der Fragestellung bekannt. 19. Für wie viele der im Rahmen des Parking Day besetzten Parkplätze lag keine versammlungsrechtliche Genehmigung hinsichtlich der Durchführung einer Kundgebung/Demonstration darauf vor? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 20. Inwiefern handelte es sich bei den Parkplatzbesetzungen im Rahmen des „Parking Day“ aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde um Akte zivilen Ungehorsams? Bitte begründen. Die Polizei hatte keine unrechtmäßige Nutzung von Parkraum festgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antworten zu 9., 15. und 16.