BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1041 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 13.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Neues Löschboot der Feuerwehr, neue kleine Boote für Polizei, Feuerwehr , HPA und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Am 9 Juli 2015 berichtete „Die Bild“-Zeitung Hamburg, dass nach der Sommerpause eine Ausschreibung zur Anschaffung eines neuen großen Löschbootes für die Feuerwehr Hamburg erfolgen werde. Anforderungen für ein großes Löschboot seien in einem Mustervertrag zusammengestellt. Außerdem sei die Anschaffung gemeinsam durch die Polizei, Feuerwehr, Hamburg Port Authority und den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer nutzbarer kleiner Boote geplant, um die bisherige Flotte an Booten zu verkleinern . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Feuerwehr und die Polizei, die Hamburg Port Authority (HPA) und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) unterhalten Wasserfahrzeuge für ihre speziellen Aufgaben. Um Effizienzsteigerungen und Kostensenkung zu erzielen, soll ein betriebswirtschaftlich optimiertes Management für alle staatlichen Hamburger Wasserfahrzeuge aufgebaut werden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Instandhaltungsstau vermieden , die Haushaltsbelastung verstetigt und die regelmäßige Ersatzbeschaffung gesichert werden. Auf der Basis des Beschlusses einer Staatsräterunde am 9. Juli 2014 wurde die HPA beauftragt, federführend in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und LSBG ein ganzheitliches Flottenmanagement aufzubauen, bei dem die HPA alle Schiffe beschafft, finanziert und instand hält und an die nutzenden Dienststellen als Bedarfsträger verchartert. Für die HPA wird die zentrale Rolle einer Bereederung für alle staatlichen Schiffe Hamburgs angestrebt. Vor diesem Hintergrund soll dem Senat ein konkretisiertes Konzept des Flottenmanagements noch im Jahr 2015 zur Zustimmung vorgelegt werden. Eine darauffolgende zeitnahe Unterrichtung der Bürgerschaft wird angestrebt. Als Einstieg in dieses ganzheitliche Flottenmanagement bereitet die HPA mit der Feuerwehr die Beschaffung eines großen Löschbootes vor. Es ist geplant, das Vergabeverfahren im Dezember 2015 zu starten, die Indienststellung des großen Löschbootes ist Ende 2017 vorgesehen. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der europäischen Vergaberichtlinie. Für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage wurden die sogenannten Kleinboote nicht betrachtet. Kleinboote sind Boote, die keinen geschlossenen Fahrstand besitzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/1041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Anforderungen soll das neue große Löschboot der Feuerwehr Hamburg erfüllen? Grundlagen für den Bedarf sind die gesetzlichen Anforderungen für die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr auf dem Wasser, das Einsatzgebiet des Löschbootes und die spezifischen meteorologischen, hydrologischen sowie einsatztaktischen Anforderungen an das Löschboot. Das neue große Löschboot soll den Anforderungen eines modernen Seehafens (größter Hafen Deutschlands und drittgrößter Hafen Europas) an die Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf dem Wasser gerecht werden. Der Hamburger Hafen wird unter anderem von Containerschiffen mit einer Länge von 400 m und einer Tragfähigkeit von bis zu 18.000 Twenty-foot Equivalent Unit angelaufen . Daneben besuchen den Hamburger Hafen Kreuzfahrtschiffe mit mehreren Tausend Passagieren. 2. Wie erfolgt die Ausschreibung für das neue große Löschboot? 3. Welche Termine zur Befassung der Bürgerschaft, der Ausschreibung, Anschaffung und letztlichen Indienststellung des neuen großen Löschbootes sind geplant? Siehe Vorbemerkung. 4. Inwiefern sind die derzeitigen Löschboote einsetzbar beziehungsweise beschädigt? Derzeit sind von den drei vorhandenen Löschbooten der Hamburger Feuerwehr zwei im Dienst und einsatzbereit. Das dritte Boot liegt zur Reparatur in der Werft. 5. Ist die Sicherheit der Schiffe und Boote im Hamburger Hafen bei Brandfällen derzeit zu 100 Prozent gewährleistet? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein oder nur bedingt, warum und wie wird dem begegnet? Die Sicherheit im Hamburger Hafen wird regelhaft durch zwei Löschboote gewährleistet . Darüber hinaus wird der allgemeine Grundschutz von Land aus sichergestellt. Im Übrigen siehe Drs. 20/11549. 6. Welche Ausfälle hatten die Löschboote seit dem 1.1.2015 bis zum 10.7.2015 aus welchen Gründen zu verzeichnen? Löschboot Zeit Ausfallgrund Lösch- und Ambulanzboot (LAB) „Oberspritzenmeister Repsold“ seit 11.02.2015 zur Reparatur in der Werft Löschboot (LB) „Branddirektor Krüger“ 05.02.2015 und 06.02.2015 defekte Batterien 25.03.2015 Arbeiten an der Hauptmaschine 29.04.2015 Messfahrt zur Untersuchung von Abgasen 11.05.2015 - 13.05.2015 Reparatur undichtes Abgasrohr der Hauptmaschine LB „Oberbaurat Schmidt“ 01.01.2015 - 17.03.2015 Außer Dienst: Erneuerung der Kupplung der Feuerlöschpumpe, weitere Reparaturen nach Vorgabe der Schiffsuntersuchungskommission 28.05.2015 und 29.05.2015 undichte Handruderanlage 7. Wie wurde auf Ausfälle von Löschbooten reagiert und welche Kosten sind dadurch entstanden? Im Jahr 2015 wurden bislang Leistungen in Höhe folgender Bruttobeträge für die Löschboote beauftragt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1041 3 Wartungsarbeiten (geplant) 16.500 € Reparaturen ohne LB-Ausfall 32.200 € Reparaturen mit Ausfall der LB 41.400 € Gesamtkosten für Beauftragungen vom 01.01.2015 bis 10.07.2015 90.100 € Es liegen noch nicht alle Rechnungen zu den erteilten Aufträgen vor, sodass sich noch Abweichungen ergeben können. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 8. Wie viele Boote welchen Typs welcher Größe zu welcher Funktion bei welchen Behörden umfasst die Hamburger Flotte an Booten? Wann wurden diese angeschafft und bis wann sind sie voraussichtlich einsatzfähig ? Welche Kosten sind hierfür im Haushalt welcher Behörde in welcher Höhe veranschlagt? Im Haushalt der Behörde für Inneres und Sport sind die Kosten (zum Beispiel für Reparaturen, Treibstoffe) für die vorhandenen Boote nicht gesondert veranschlagt. Sie werden aus dem laufenden Betriebshaushalt bestritten. Dessen Planung orientiert sich an den Verbrauchswerten über alle Fahrzeugtypen hinweg. Für die Polizei: Beschaffungszeitpunkt Bezeichnung Funktion/Typ geplante techn. Einsatzfähigkeit bis 01.06.1992 WS1 Küstenstreifenboot mind. bis 2020 01.06.1995 WS2 Küstenstreifenboot mind. bis 2025 01.06.1967 WS19 kleines Hafenboot mind. bis 2020 01.06.1993 WS20 Hafenstreifenboot mind. bis 2020 01.06.1993 WS22 Hafenstreifenboot mind. bis 2020 01.06.2001 WS23 leichtes Hafenstrei-fenboot mind. bis 2026 01.06.2003 WS25 leichtes Hafenstrei-fenboot mind. bis 2028 31.07.2006 WS31 schweres Hafenstrei-fenboot mind. bis 2031 01.01.2007 WS35 schweres Hafenstrei-fenboot mind. bis 2032 01.01.2007 WS37 schweres Hafenstrei-fenboot mind. bis 2032 11.12.2014 WS43 Hilfseinsatzboot mind. bis 2024 11.12.2014 WS44 Hilfseinsatzboot mind. bis 2024 01.11.2004 WS27 leichtes Hafenstrei-fenboot wird 2015 ausgesondert 01.06.2002 WS40 Hilfseinsatzboot wird 2015 ausgeson-dert 01.06.2002 WS41 Hilfseinsatzboot wird 2015 ausgeson-dert 01.06.2003 WS41 Hilfseinsatzboot wird 2015 ausgeson-dert Für die Feuerwehr: Indienststellung Bezeichnung Funktion/Typ geplante techn. Einsatzfähigkeit bis 1985 Oberspritzenmeister Repsold Lösch- und Ambulanzboot bis entsprechender Ersatz vorhanden ist 1982 Branddirektor Krüger Löschboot bis entsprechender Ersatz vorhanden ist 1980 Oberbaurat Schmidt Löschboot bis entsprechender Ersatz vorhanden ist Die HPA verfügt über insgesamt 77 Schiffe und Schuten. Es handelt sich im Einzelnen um zwei Schutensauger, zwei Seilgreifbagger, ein Brückenprüfungsschiff, ein Tau- Drucksache 21/1041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 cherschiff, zwei Aufsichts- und Inspektionsboote, vier Lotsenboote, ein Messschiff, vier Peil- und Vermessungsboote, 17 Schlepper und 43 Schuten. Die Schiffe wurden zwischen 1949 und 2014 gebaut. Drei Schlepper werden 2015/2016 durch Neubauten ersetzt. Alle anderen Schiffe sind noch für Jahre voll einsatzfähig. Der LSBG verfügt über drei Arbeitsbarkassen mit den Baujahren 1965, 1967 und 2014 und zwei Brückenprüfschiffe mit den Baujahren 1965 und 1985. Alle Schiffe sind noch für Jahre voll einsatzfähig. 9. In welchem Ausmaß und aus welchen Beweggründen soll die Hamburger Flotte an Booten verkleinert werden? 10. In welchem Ausmaß sollen Boote welchen Typs welcher Größe zu welcher Funktion mit welchem Antrieb für welche Behörden angeschafft werden und was kostet dies jeweils? 11. Wird für die Verkleinerung der Flotte, die Neuanschaffung und die Verwaltung der gemeinsam nutzbaren Boote eine neue Dienststelle geschaffen? Wenn ja, wo? Wenn nein, welche Behörde und Dienststelle übernimmt diese Aufgaben ? 12. Wird für die Verkleinerung der Flotte, die Neuanschaffung und die Verwaltung der gemeinsam nutzbaren Boote neues Personal eingestellt? Wenn ja, in welchem Ausmaß und in welchen Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppen? Wenn nein, welches Personal welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe übernimmt diese Aufgaben und kann welche Aufgaben nicht mehr ausführen? 13. Wie soll die gemeinsame Nutzung der kleineren Boote behördenübergreifend erfolgen? 14. Welche Nutzungseinschränkungen werden durch die Verkleinerung der Flotte und der gemeinsam genutzten Boote erwartet und wie wird diesen begegnet? Siehe Vorbemerkung.