BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10411 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Welchen Wert haben Hamburgs Hochschulabschlüsse ohne Akkreditierung ? Mit dem Beschluss der Kulturministerkonferenz (KMK) vom 10.10.2003 in der Fassung vom 04.02.2010 wurde die Akkreditierung aller Bachelor- und Masterstudiengänge an deutschen staatlichen Hochschulen beschlossen, um damit die europäische Gleichwertigkeit der Studiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses sicherzustellen. Dem „Hamburger Abendblatt“ vom 06.02.2017 zufolge waren Anfang des Jahres allerdings erst zehn der 170 Studiengänge an Hamburger Hochschulen akkreditiert. Die Universität Hamburg rechtfertigt die geringe Zahl akkreditierter Studiengänge mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 17.02.2016, das Nachbesserungen bei der rechtlichen Umsetzung verlangte. Doch auch vorher hatte die Zertifizierung in Hamburg keine Priorität. Von den mehr als 18.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen waren immerhin etwa 50 Prozent akkreditiert , in Hamburg nur rund 5,9 Prozent. In der Zeit vom 01. bis 20. Juni 2017 haben nun die Regierungschefinnen und Regierungschefs den von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgelegten Entwurf eines Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) unterzeichnet. Und der Hamburger Senat legte mit der Drs. 21/9664 am 26.06.2017 den Hamburger Gesetzesentwurf zur Studienakkreditierung vor, was erneute Fragen in Bezug auf das Akkreditierungsverfahren aufwirft, auch in Bezug auf die vergleichsweise hohen Kosten der Akkreditierung von Studiengängen in Höhe von etwa 38.000 Euro je Studiengang. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Datenbank der Hochschulrektorenkonferenz (www.hochschulkompass.de) zählt gegenwärtig 756 Bachelor- und Masterstudiengänge1 an allen Hamburger Hochschulen . Von diesen sind 354 Studiengänge akkreditiert (Stand: 19.09.2017). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 Einschließlich der Studiengänge an den in Hamburg ansässigen Niederlassungen der Hochschulen aus anderen Bundesländern. Drucksache 21/10411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Gilt die Pflicht zur Qualitätssicherung künftig für alle staatlichen und privaten Hochschulen gleichermaßen, sodass hier insoweit Wettbewerbsgleichheit geschaffen wird? Wenn nein: Warum nicht, und was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um hier faire Bedingungen für alle Hochschulen herzustellen? 2. a) Ist durch die Regelungen im Entwurf des nun vorliegenden Staatsvertrags gesichert, dass die Akkreditierungen nicht bürokratischer, langwieriger und teurer werden als bisher? Wenn doch: Wie begründet dies der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Wenn nein: Inwieweit werden die Akkreditierungen unbürokratischer als bisher? b) Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unternommen , um bürokratische Hürden für alle Hochschulen zu reduzieren ? Siehe Drs. 21/7885. c) Wie zügig können beziehungsweise sollen nach Verabschiedung des Staatsvertrages die Hamburger Hochschulen nun beginnen, ihre Studiengänge vollständig zu akkreditieren? An der Hochschule für bildende Künste Hamburg sind alle Studiengänge akkreditiert. An der Technischen Universität Hamburg-Harburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der HafenCity Universität Hamburg sowie der Hochschule für Musik und Theater Hamburg sind annähernd alle Studiengänge akkreditiert. Zu den Einzelheiten des Akkreditierungsstandes siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/7867. 3. a) Vor dem Hintergrund, dass das BVerfG in seinem Beschluss vom 17.02.2016 (Rdn. 47-52) die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung nicht zuletzt mit dem schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der privaten Hochschulen begründet hat: Ist sichergestellt, dass künftig private Hochschulen mit Sitz und Stimme (wenigstens mit einem Vertreter) im 22-köpfigen Akkreditierungsrat vertreten sind? Wenn nein: Was unternimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um hier Abhilfe zu schaffen und eine Vertretung der privaten Hochschulen sicherzustellen? b) Anders gefragt: Erhält der Verband der Privaten Hochschulen (VPH) neben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hierzu in Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Staatsvertrags ein eigenes Vorschlagsrecht? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/7885. c) Und inwieweit stellt das neue Gesetz über die Akkreditierung von Studiengängen, gerade dasjenige des Hamburger Senats, sicher, dass die Entscheidung des BVerfG gewahrt wird, dass „wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen“ vom „Gesetzgeber nicht anderen Akteuren überlassen“ werden dürfen? Mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der bei zustimmender Beschlussfassung der Bürgerschaft Gesetzeskraft erlangt, und der auf dessen Grundlage zu erlassenden Rechtsverordnung werden alle wesentlichen Aspekte des Akkreditierungswesens auf der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ebene geregelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10411 3 d) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor diesem Hintergrund die Einrichtung des Akkreditierungsrates und dessen Kompetenz, weiterhin Akkreditierungsagenturen zuzulassen ? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat auch im vorliegenden Fall absieht. 4. Wie hoch werden nach Verabschiedung des neuen Akkreditierungsgesetzes die Kosten einer Studiengangakkreditierung sein? a) Wer übernimmt diese Kosten bei den Hamburger staatlichen Hochschulen , und in welcher Höhe? b) Wer übernimmt diese Kosten bei den privaten Hochschulen in Hamburg, und in welcher Höhe? Die Höhe der Kosten ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Übernahme der von den Hochschulen zu tragenden Kosten ist nicht vorgesehen. Drucksache 21/10411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Universität Hamburg: An der Universität Hamburg sind derzeit 11 Studiengänge programmakkreditiert. Hinzu kommen 39 Lehramtsstudiengänge, die durch die Teilsystemakkreditierung im Juli 2017 ebenfalls akkreditiert sind. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg: Bis auf die folgenden Studiengänge sind alle Studiengänge programmakkreditiert: 1. Hochschulübergreifender Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (HWI) 2. Hochschulübergreifender Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (HWI) 3. Weiterbildender Master-Studiengang Angewandte Familienwissenschaften 4. Weiterbildender Master-Studiengang Next Media 5. Master-Studiengang Digitale Kommunikation 6. Master-Studiengang Konstruktionstechnik und Produktentwicklung im Maschinenbau 7. European Master Medical Technology and Healthcare Business Derzeit läuft das Verfahren zur Systemakkreditierung. Technische Universität Hamburg-Harburg: Von 42 Studiengängen sind 38 akkreditiert. Für den Studiengang Materialwissenschaft MSc läuft derzeit das Verfahren der Programmakkreditierung. HafenCity Universität Hamburg: Insgesamt sind 11 Studienprogramme (Bachelor und Master) akkreditiert, bei einem steht noch die positive Entscheidung über eine Auflagenerfüllung aus. , so dass man von 100% ausgehen kann (formal gesehen sind es derzeit 91%). Hochschule für Musik und Theater Hamburg: Bis auf die folgenden Studiengänge sind alle Studiengänge programmakkreditiert: 1. Joint Master-Studiengänge Contemporary Performance & Composition (CoPeCo) 2. Claviorganum 3. Master-Studiengang Jazz (drittmittelfinanziert / Dr. Langner) 4. Bachelor-Studiengang Dirigieren 5. Master-Studiengang Dirigieren Derzeit läuft das Verfahren zur Systemakkreditierung. Hochschule für bildnede Künste Hamburg: Alle Studiengänge (Bachelor- und Master-Studiengang Bildende Kunst) sind programmakkreditiert .