BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10418 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Café Knallhart (III) Unterstützung gewalttätiger Proteste während des G20-Gipfels? In Drs. 21/10089 teilt der Senat mit: „Die Räumlichkeit Café Knallhart wird der Studierendenschaft der UHH, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Hamburg (AStA), kostenfrei zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes überlassen.“ Und weiter: „Die (…) Veranstaltung vom 15. Juni 2017 wurde von der linksextremistischen „Gruppe für den organisierten Widerspruch“ („grow“) beworben . Über den Verlauf der Veranstaltung sowie zu den übrigen genannten Veranstaltungen liegen dem LfV Hamburg keine Erkenntnisse vor.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche Aufgaben gemäß § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes nimmt der AStA im Café Knallhart wahr? Bitte mit Bezug zur Rechtsvorschrift umfassend erläutern. Gemäß § 102 Absatz 2 Satz 2 HmbHG gehört es insbesondere zu den Aufgaben der Studierendenschaft, die politische Bildung der Studierenden zu fördern, die sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen, die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen sowie die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden zu pflegen. Das Café Knallhart dient insbesondere als Treffpunkt für politische und kulturelle Diskussionen und Veranstaltungen sowie dem persönlichen Austausch deutscher und ausländischer Studierender. 2. Ist die Bewerbung einer Veranstaltung und deren Durchführung durch die linksextremistische „Gruppe für den organisierten Widerspruch“ („grow“) mit den Aufgaben gemäß § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vereinbar? 3. Ist die Bewerbung einer Veranstaltung und deren Durchführung durch die linksextremistische „Gruppe für den organisierten Widerspruch“ („grow“) in Räumlichkeiten der Universität Hamburg mit irgendeiner anderen Rechtsvorschrift der Universität Hamburg vereinbar? Die UHH hat keinen Einfluss darauf, wer für Veranstaltungen im Café Knallhart wirbt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. Drucksache 21/10418 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz über die Gruppe „grow“? Die seit 2013 in Hamburg aktive linksextremistische „Gruppe für den organisierten Widerspruch“ (grow) ist nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde der Autonomen Szene zuzuordnen. Die Gruppe gehört außerdem zum „antideutschen“ Lager der Autonomenszene. Während der G20-Proteste lag der Schwerpunkt der Agitation von „grow“ auf Aktionen im Hafengebiet. Unter dem Motto „Shut down the logistics of capital” wurde am 7. Juli 2017 dazu aufgerufen, die Logistik des Hafens lahmzulegen. Weitere Aktivitäten der Gruppe reichen von Veranstaltungen wie Lesungen und Vorträgen über Info-Abende oder Podiumsdiskussionen bis hin zum Aufruf und der Beteiligung an Demonstrationen . In den letzten Jahren befasste sich „grow“ bei Veranstaltungen unter anderem mit Themen wie dem „Antisemitismus im Kontext des Nahostkonflikts“ und „Antimuslimischer Rassismus oder notwendige Kritik des Islam?“. 5. Welche Inhalte wurden während der Veranstaltung referiert/besprochen? Bitte genauer recherchieren und umfassend darlegen. Zu der Veranstaltung am 15. Juni 2017 in Räumlichkeiten der verfassten Studierendenschaft liegen der UHH sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Stelle und welche Person leitet die Aufsicht über Bewerbung und Durchführung von Veranstaltungen an der Universität Hamburg? Bitte Namen der Stelle und des leitenden Mitarbeiters und seine Funktion angeben. Die Stabsstelle Flächenmanagement der UHH ist Ansprechstelle für die Anmietungen universitärer Räumlichkeiten, die nicht universitäre Lehre betreffen. Veranstaltungen im Café Knallhart werden hiervon jedoch nicht erfasst, da das Café Knallhart der verfassten Studierendenschaft zur Nutzung überlassen worden ist (siehe Drs. 21/9011). Nach § 102 Absatz 1 HmbHG ist die Studierendenschaft rechtsfähig und nimmt ihre Angelegenheiten selbst wahr. 7. Welche Veranstaltungen hat der AStA seit 2014 bis heute durchgeführt? Bitte jeweils den Titel der Veranstaltung und die Namen der Referenten angeben. Die Räumlichkeiten des Café Knallhart wurden der verfassten Studierendenschaft vertraglich zur Nutzung überlassen. Nach § 102 Absatz 1 HmbHG ist die Studierendenschaft rechtsfähig und nimmt ihre Angelegenheiten selbst wahr. Welche Veranstaltungen der AStA als Organ der verfassten Studierendenschaft unter welchem Veranstaltungstitel und mit welchen Referenten seit dem Jahr 2014 bis heute durchgeführt hat, wird von der UHH nicht dokumentiert. Der UHH liegen insoweit keine näheren Informationen zu Veranstaltungen vor.