BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1042 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 13.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wohnheimplätze in Hamburg: Erfüllt der Senat seine Versprechen gegenüber den Auszubildenden und Studenten? Zu Beginn der ersten Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters wurde bereits vollmundig die deutliche Verbesserung der Wohnraumsituation für Auszubildende versprochen. Wohnheime, eigens für auswärtige Auszubildende gebaut, sollten wie Magnete auf Fachkräfte aus dem ganzen Bundesgebiet wirken. Im aktuellen Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats findet sich das Thema erneut. Die weitere Verbesserung wird versprochen. Fraglich ist jedoch, ob überhaupt eine Verbesserung in der Sache erfolgte. Derzeit mietet der Senat Auszubildende nur kurzfristig und überteuert in Kapazitäten externer Träger ein. Die wahre Lage wird hierdurch nur vertuscht . Schlimmer noch: Das erklärte Ziel der Schaffung eines attraktiven Wohnheimangebotes für Auszubildende, welches einen Anziehungscharakter für Fachkräfte aus der ganzen Bundesrepublik hätte, wurde nach viereinhalb Jahren immer noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Studierendenwerkes Hamburg. Bei der Beantwortung wird ausschließlich auf Plätze in Wohnheimen Bezug genommen. Daneben besteht zur Ausweitung eines preisgünstigen Wohnraumangebots für Studierende und Auszubildende im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung ein gesondertes Fördersegment. Erkenntnisse zu privat finanzierten Wohnheimen liegen dem Senat nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende (bitte separat aufführen) stehen aktuell zur Verfügung und wie stellt sich deren Auslastung dar (Stichtag 1.7.2015)? Welche davon werden öffentlich gefördert, welche sind rein privatwirtschaftlicher Natur? Bitte nach Bezirken sortiert und ohne Verweis auf andere Drucksachen beantworten. In den öffentlich geförderten Wohnheimen des Studierendenwerkes Hamburg standen zum Stichtag 1. Juli 2015 3.946 Wohnheimplätze für Studierende zur Verfügung. Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Auslastung in % Altona 69 100 Bergedorf 227 100 Eimsbüttel 1.037 98 Harburg 505 94,5 Hamburg-Mitte 959 97,87 Hamburg-Nord 1.014 98,28 Drucksache 21/1042 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Auslastung in % Wandsbek 135 98,65 In den öffentlich geförderten Wohnheimen der freien Träger standen zum Stichtag 1.7.2015 1.548 Wohnheimplätze für Studierende zur Verfügung. Über die Auslastung liegen keine Erkenntnisse vor. Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Altona 363 Bergedorf 241 Eimsbüttel 259 Harburg 84 Hamburg-Mitte 0 Hamburg-Nord 495 Wandsbek 106 Angaben zu Wohnheimplätzen für Auszubildende finden sich in Drs. 21/576. In den dargestellten Standorten waren zu den Stichtagen 31. Dezember 2014 und 1. Juli 2015 folgende Plätze besetzt: Träger 31.12.2014 1.7.2015 Ausblick Hamburg (ehemals BFW Vermittlungskontor GmbH), Bezirk Wandsbek 39 56 Studierendenwerk 3 7 GBI, SMARTments am Hühnerposten, Bezirk HamburgMitte 1 46 23 2. Wie viele Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende (bitte separat aufführen) standen zu Beginn der letzten Wahlperiode zur Verfügung (Stichtag 1.3.2011) und wie hat sich deren Auslastung jahresweise entwickelt? Welche davon werden öffentlich gefördert, welche sind rein privatwirtschaftlicher Natur? Bitte nach Bezirken sortiert und ohne Verweis auf andere Drucksachen beantworten. Zum Stichtag 1. März 2011 standen in den Wohnheimen des Studierendenwerkes Hamburg 3.745 Wohnplätze für Studierende zur Verfügung. Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Auslastung in % 2011 Auslastung in % 2012 Auslastung in % 2013 Auslastung in % 2014 Altona 69 99,64 99,76 99,70 99,88 Bergedorf 227 99,34 99,91 99,36 99,14 Eimsbüttel 1.047 90,69 98,73 99,66 99,26 Harburg 503 99,83 99,90 98,38 99,06 HamburgMitte 734 93,25 99,30 99,02 98,08 HamburgNord 1.030 99,65 97,35 99,31 99,31 Wandsbek 135 99,78 99,88 99,32 99,48 Zum Stichtag 1. März 2011 standen in den öffentlich geförderten Wohnheimen der freien Träger 1.539 Wohnheimplätze für Studierende zur Verfügung. Über die Auslastung liegen keine Erkenntnisse vor. Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Altona 367 Bergedorf 241 Eimsbüttel 259 Harburg 84 Hamburg-Mitte 0 1 Stand 31.10.2014, Zahlen zum 31.12.2014 liegen der Gesellschaft nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1042 3 Bezirk Anzahl Wohnheimplätze Hamburg-Nord 482 Wandsbek 106 Für Auszubildende standen zum Stichtag 1.3.2011 keine Wohnheimplätze zur Verfügung . 3. Wie viele Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende wurden jährlich seit dem 1.3.2011 geschaffen? Bitte für jedes Jahr separat nach Auszubildenden und Studierenden getrennt beziehungsweise ohne Verweis auf andere Drucksachen aufführen. Zum 1. Januar 2013 hat das Studierendenwerk die neu gebaute Wohnanlage Hammerbrook mit 215 Wohnheimplätzen in Betrieb genommen. Wohnheimplätze für Auszubildende sind erstmalig im Jahr 2014 bereitgestellt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wie hoch schätzen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden den aktuellen Bedarf an Auszubildenden- und Studentenwohnheimen ? Wie wird sich der Bedarf bis 2020 voraussichtlich entwickeln? Aufgrund der gegenwärtigen Marktentwicklung und Nachfragesituation geht der Senat davon aus, dass ein gezielter Aufbau von öffentlich gefördertem Wohnraum für Studierende sinnvoll sein kann, um den besonderen Bedarfen, insbesondere für internationale Studierende, Studierende mit geringerem Einkommen, Erstakademikern und Studierenden mit Migrationshintergrund, gerecht zu werden. Aus diesem Grund sollen die Kapazitäten für öffentlich geförderten Wohnraum für Studierende bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Im Hinblick auf den aktuellen Bedarf an Auszubildendenwohnheimen wird auf die Drs. 21/576 verwiesen. 5. Seit der letzten Legislaturperiode können Auszubildende auch in Studentenwohnheimen Unterkunft finden. Damit wird das ohnehin knappe Angebot an Studentenwohnheimen durch zusätzliche Nachfrage weiter verknappt. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme? Die Wohnanlagen Kiwittsmoor und Rahlstedt liegen im Hinblick auf die Interessenlagen der Studierenden wegen der Verkehrsanbindung relativ ungünstig. Um eine sichere Auslastung zu erreichen, bietet das Studierendenwerk in diesen beiden Wohnanlagen insgesamt 70 Plätze Auszubildenden an, soweit diese Plätze nicht von an den Staatlichen Hamburger Hochschulen immatrikulierten Studierenden nachgefragt werden. Diese Regelung gilt nur für diese beiden Standorte. In anderen Wohnanlagen des Studierendenwerkes ist die Aufnahme von Auszubildenden nicht zugelassen. 6. Zuletzt begrüßte der Senat ausdrücklich den Bau von privaten Wohnheimen mit Kaltmieten von 500 Euro pro Monat. Für welche anteilige Zahl beziehungsweise welche Gruppe der Hamburger Auszubildenden hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Kaltmiete für begrüßenswert? Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diesen Mietpreis im Kontext ihrer Bemühungen, den Anstieg der Mieten in Hamburg zu dämpfen? Grundsätzlich wird jeder Neubau von Wohnheimen begrüßt, da er dazu beiträgt, das Angebot an Wohnheimplätzen zu erhöhen. In den vergangenen Jahren haben private Investoren vermehrt Wohnheimplätze für Studierende geschaffen. Sie stellen auf Studierende mit überdurchschnittlichem Einkommen ab und agieren damit in einem Marktsegment, in dem das Studierendenwerk und die öffentlich geförderten freien Träger nicht aktiv sind. Soweit es sich um nicht öffentlich geförderten Wohnraum handelt, unterliegt dieser keiner Belegungsbindung und steht allen Nachfragern zur Verfügung. In Abhängigkeit von der jeweiligen Lage und Ausstattung bilden sich entsprechende Marktpreise. Drucksache 21/1042 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Senat fördert das Angebot für studentisches Wohnen in Hamburg und sieht die Notwendigkeit, das Angebot preisgünstigen studentischen Wohnens bedarfsgerecht auszubauen. Der Senat unterstützt daher das Studierendenwerk Hamburg in seinen Bestrebungen, die Kapazitäten für sozialverträgliches studentisches Wohnen zu erhöhen . Darüber hinaus besteht zur Ausweitung eines preisgünstigen Wohnraumangebots für Studierende und Auszubildende im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung ein gesondertes Fördersegment. Die Anfangsmieten und die Mietenentwicklung gewährleisten über den Förderzeitraum, dass dieser Wohnraum für die Zielgruppen der Studierenden und Auszubildenden auch langfristig bezahlbar bleibt. Durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel und der damit verbundenen Mietpreisbindung wird sichergestellt, dass Mieten auch für Auszubildende bezahlbar bleiben. Allerdings stellt sich auch für diese Zielgruppe die Einkommenssituation unterschiedlich dar (siehe Drs. 20/11387). 7. Wie viele Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende sollen bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode jährlich geschaffen werden? Bitte für jedes Jahr separat nach Auszubildenden und Studierenden beziehungsweise nach öffentlich gefördert und privat finanziert getrennt und ohne Verweis auf andere Drucksachen aufführen. Folgende öffentlich geförderte Neubauplanungen des Studierendenwerkes Hamburg von Wohnheimen für Studierende stehen gegenwärtig bereits fest:  In Allermöhe II sind circa 260 Plätze geplant. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich Ende 2016/Anfang 2017 zu rechnen.  In der HafenCity wird es circa 130 Plätze geben. Hier wird die Fertigstellung voraussichtlich Ende 2017 erfolgen.  In Wilhelmsburg soll ebenfalls ein Studierendenwohnheim entstehen. Planungsstart ist 2018, die Fertigstellung ist voraussichtlich für 2020 geplant. Vor dem Hintergrund der bedarfsgerechten Weiterentwicklung wird die Realisierung weiterer Objekte geprüft. Bis Ende des Jahres 2016 sollen für Auszubildende insgesamt 231 Wohnplätze in zwei öffentlich geförderten Neubauvorhaben entstehen. Die Partner des „Aktionsbündnisses für Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräftenetzwerk “ werden die Situation der Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt in der dafür eingerichteten Teilprojektgruppe weiter beobachten (siehe Drs. 21/576).