BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10420 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Anzeige der Hamburger Volkshochschule in SPD-Parteizeitung In der SPD-Parteizeitung „Berner Bote“ (September 2017 – 67. Jahrgang, Seite 10) wurde eine Anzeige der Hamburger Volkshochschule veröffentlicht. Darin wird für das aktuelle Programmangebot mit mehr als 4.000 Kursen geworben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verwaltungsbehörden haben jede Form von Parteispenden zu unterlassen und sich jeden Einflusses auf die Wahlentscheidungen der Bürgerrinnen und Bürger zu enthalten. Seit vielen Jahren schaltet die Hamburger Volkshochschule Anzeigen auch in regionalen Printmedien, um auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen, im Jahre 2016 in 18 verschiedenen Medien. Damit ist eine Unterstützung der inhaltlichen Positionen, die in diesen Medien vertreten werden, nicht verbunden. Ist der für die Schaltung einer Anzeige gezahlte Preis marktangemessen, liegt keine Parteienfinanzierung vor, sollte sich ein Medium im Besitz einer politischen Partei befinden. Die Hamburger Volkshochschule schaltet als Gesamtinstitution keine Anzeigen in Partei-Zeitschriften oder parteinahen Zeitungen. In den Regionen beziehungsweise Stadtteilen werden jedoch eingeführte und in der Bevölkerung bekannte kostenlose Wochen- und Monatsblätter genutzt, um die Stadtteilbevölkerung mit Informationen zu anstehenden Volkshochschulkursen zu versorgen. Hierzu gehört im Stadtteil Farmsen -Berne auch der „Berner Bote“. Der „Berner Bote“ ist ein in der Region Ost seit Jahrzehnten eingeführtes Monatsblatt, das an alle Haushalte in Berne verteilt wird und von nahezu allen lokalen Vereinen und Institutionen genutzt wird, um Informationen und Veranstaltungshinweise zu verbreiten. In gleicher Weise werden Anzeigen auch in den anderen fünf VHS-Regionen in vielen anderen Wochen- und Monatsblättern wie dem „Hamburger Wochenblatt“, dem „Heimat-Echo“, der „Wandsbeker Rundschau “, „Wandsbek informativ“, „Bramfelder Rundschau“, dem „Elbe Wochenblatt“, dem „Alsteranzeiger“ und dem „Markt“ geschaltet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen öffentlichen Mitteln wird die Volkshochschule Hamburg finanziert und wie hoch ist der öffentlich geförderte Anteil an den Gesamtaufwendungen? Die Hamburger Volkshochschule erhält einen jährlichen Zuschuss aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt. Die Höhe des Zuschusses wie auch der geplante Kostendeckungsgrad ist dem Haushaltsplan, Einzelplan 3.1, Anlage 2.2 zu entnehmen (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/6800208/2d525ed00d53e7f54164c12205faa0de/d ata/3-1.pdf). Drucksache 21/10420 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welcher Betrag wurde der SPD Hamburg beziehungsweise dem Verleger der SPD-Zeitschrift für die Veröffentlichung der oben beschriebenen Anzeige gezahlt? 3. Wann hat die Volkshochschule Hamburg seit 2010 in SPD-Zeitschriften oder anderen parteinahen Zeitungen Anzeigen geschaltet? Bitte aufschlüsseln nach Datum der Anzeige, Titel der Zeitschrift, gezahlter Betrag für die Anzeige durch die VHS. Datum Titel Betrag 01.07.2010 Berner Bote 141,99 € 01.09.2011 Berner Bote 141,99 € 01.02.2012 Berner Bote 94,66 € 01.09.2012 Berner Bote 94,66 € 01.02.2014 Berner Bote 98,45 € 01.09.2014 Berner Bote 98,45 € 01.02.2015 Berner Bote 102,39 € 01.09.2015 Berner Bote 102,39 € 01.02.2016 Berner Bote 104,43 € 01.09.2016 Berner Bote 104,43 € 01.02.2017 Berner Bote 106,53 € 01.09.2017 Berner Bote 106,53 € 4. In welchen anderen Partei-Zeitschriften oder parteinahen Zeitungen hat die Hamburger Volkshochschule bislang noch Anzeigen geschaltet? Bitte für den Zeitraum ab 2010 wie in Frage 3. aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 5. Durch was legitimiert der Senat eine aus öffentlichen Mitteln indirekt finanzierte Anzeige der Hamburger Volkshochschule in einer spezifischen Parteizeitung? Bitte unter Einbeziehung der vermeintlich legitimierenden Rechtsvorschrift begründen. Die Hamburger Volkshochschule ist seit 1990 ein Landesbetrieb gemäß § 106 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ihren Auftrag „Bildung für Alle“ hat die VHS durch ein flächendeckendes, nachfrageorientiertes und innovatives Bildungsangebot zu erfüllen. Dabei erzielt die Hamburger Volkshochschule einen wesentlichen Anteil ihrer Erlöse über ihre am freien Markt privatrechtlich angebotenen Kurse. Dieses Kursangebot muss regelmäßig beworben werden.