BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10423 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert mit dem Kundenzentrum Walddörfer? (5) Am 8. Juni 2017 hat der Wandsbeker Bezirksamtsleiter die Schließung des Kundenzentrums Walddörfer bekanntgegeben. In der entsprechenden Vorlage für die Bezirksversammlung nach § 26 BezVG heißt es, dass in Volksdorf stattdessen ein mobiles Kundenzentrum in der öffentlichen Bücherhalle eingerichtet wird. In der Drs. 21/9669 konnte der Senat hierzu jedoch noch keine weiteren Angaben machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchem Termin soll das Kundenzentrum Walddörfer geschlossen werden? Der Mietvertrag endet Mitte Januar 2018. Die weiteren Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wann genau soll das Angebot eines mobilen Kundenzentrums in Volksdorf mit welchen genauen Öffnungszeiten beginnen? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 3. Soll das mobile Kundenzentrum dauerhaften Bestand haben oder handelt es sich um eine Übergangslösung? Die Planungen gehen von einem nicht befristeten Angebot mobiler Kundenzentrumsdienstleistungen in der Bücherhalle Volksdorf aus. Langfristig sollen mobile Kundenzentrumsdienstleistungen hamburgweit entsprechend der Nachfrage beziehungsweise der vordringlichen Bedarfe angeboten werden. 4. In welcher Form soll die Terminvergabe für das mobile Kundenzentrum erfolgen? Wie wird sichergestellt, dass das Angebot insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verfügbar ist? Die Terminvergabe erfolgt nach demselben Verfahren wie bei anderen Kundenzentren . 5. Wie sind der genaue Sachstand und das Ergebnis der Prüfungen der Nutzung der Räumlichkeiten der Bücherhalle Volksdorf für ein mobiles Kundenzentrum? Die Prüfungen sind abgeschlossen. Der Standort hat sich in technischer Hinsicht als geeignet erwiesen. 6. Für welchen Zeitraum und zu welchen Konditionen werden Räumlichkeiten der Bücherhalle Volksdorf durch welche Stelle für ein mobiles Kundenzentrum angemietet? Drucksache 21/10423 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Abstimmungen mit der Stiftung Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 7. Welche besonderen Einrichtungen und Baumaßnahmen sind bei der Bücherhalle für die Schaffung der Infrastruktur für ein mobiles Kundenzentrum erforderlich? Welche Kosten fallen dafür an und wer übernimmt die Kosten? Nach jetziger Planung fallen keine Kosten für besondere Einrichtungen oder Baumaßnahmen an. 8. Wann genau soll die Bücherhalle Volksdorf am neuen Standort eröffnet werden? Die Eröffnung der Bücherhalle Volksdorf am neuen Standort ist für Ende Februar 2018 vorgesehen. 9. Zu welchem Termin endet der Mietvertrag der Bücherhalle Volksdorf am jetzigen Standort? Der Mietvertrag endet am 31. März 2018. 10. In welcher Höhe sollen Mittel aus dem Sanierungsfonds für welche einzelnen Baumaßnahmen am neuen Standort der Bücherhalle Volksdorf eingesetzt werden? Aus dem Maßnahmenpaket der HÖB aus dem Sanierungsfonds stehen 232.733 Euro zur Verfügung, die für eine zeitgemäße und attraktive Ausstattung verwendet werden. Die Kosten der erforderlichen Baumaßnahmen übernimmt der Vermieter. 11. Sofern die Kosten der Einrichtung und Nutzung der Räume der Bücherhalle Volksdorf für ein mobiles Angebot noch nicht feststehen: Wie wurde ermittelt, dass ein mobiles Angebot an dieser Stelle wirtschaftlicher ist, als die Weiternutzung der bisherigen Räumlichkeiten? Die bisherigen Sachmittel (Miete inklusive plus Betriebs- und Nebenkosten) für das Kundenzentrum Walddörfer belaufen sich auf rund 65.000 Euro jährlich. Die genauen Kosten für das mobile Angebot stehen noch nicht fest, liegen voraussichtlich aber deutlich niedriger. 12. Welche genauen Auswirkungen hat die Schließung der Kundenzentrums Walddörfer auf das in diesen Räumlichkeiten bislang stattfindende Beratungsangebot der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)? Wird das ÖRA-Angebot ohne Unterbrechungen an einem anderen Standort fortgeführt? Die Nachfrage nach Beratung durch die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) ist am bisherigen Standort des Kundenzentrums Walddörfer im Verhältnis zu anderen bezirklichen Beratungsstellen gering. Es ist beabsichtigt, die Ratsuchenden entweder in der ÖRA-Alstertal oder der ÖRA-Wandsbek zu beraten. Die ÖRA-Alstertal bietet Beratungen montags in der Zeit von 17 bis 18.30 Uhr an, die ÖRA-Wandsbek montags und donnerstags in der Zeit vom 17 bis 18.30 Uhr. Darüber hinaus können sich Ratsuchende auch an jede andere ÖRA-Bezirksstelle oder die Hauptstelle der ÖRA wenden, da es keine örtliche Zuständigkeitsbegrenzung gibt.