BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10424 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft Ohkamp/Flughafenstraße Laut meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/10178 wurde für den Standort Ohkamp/Flughafenstraße ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag wurde dabei zwischen f & w fördern und wohnen AöR und dem Investor, der „Quartier am Raakmoorgraben GmbH & Co. KG“ geschlossen. Mit einer Ausgangskapazität von etwa 600 Plätzen (vergleiche 21/10168) wird diese Unterkunft zudem etwa doppelt so groß wie die mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ vereinbarte Maximalanzahl von 300 Plätzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde der Mietvertrag zwischen Investor und f & w geschlossen? Der Mietvertrag wurde am 20. Dezember 2016 geschlossen. 2. Wurden in diesem Mietvertrag auch Regelungen zu Zuschüssen und/ oder Förderungen (beispielsweise Mietkostenzuschüssen; Zuschüssen für die „höhere Abnutzung von Wohnraum und Kücheneinrichtungen“) vereinbart? Wenn ja, welche Zuschüsse und/oder Förderungen werden in welcher Höhe gewährt? Nein. 3. Inwiefern handelt es sich bei der „Quartier am Raakmoorgraben GmbH & Co. KG“ um ein bestandshaltendes Unternehmen und somit um einen verlässlichen Partner bei der Entwicklung solcher Quartiere? Zur Wahrung seiner künftigen Verhandlungsposition veröffentlicht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich keine Einzelheiten zu seinen Vertragspartnern. 4. Handelte es sich bei der Anzahl von etwa 600 Plätzen um eine Forderung des Investors, oder hat f & w beziehungsweise der Senat auf die hohe Anzahl an Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen bestanden? Sofern der Senat beziehungsweise f & w auf die Anzahl der Plätze bestanden hat: Warum plant der Senat hier fast doppelt so viele Plätze als dies im Konsens mit der Volksinitiative vereinbart wurde? 5. Aus welchen Gründen wurde an diesem Standort eine Belegung von maximal 600 Flüchtlingen als tragfähig erachtet, obwohl der Konsens mit der Volksinitiative eine Maximalzahl von 300 Plätzen anstrebt? Mit dem Bürgervertrag Langenhorn als Teil des Konsenses mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ wurde für diesen Standort bei Beginn eine Belegung von nicht mehr als 600 Flüchtlingen vereinbart, siehe Drs. 21/5231. Im Übrigen sieht der Konsens keine Maximalkapazität, sondern eine Durchschnittskapa- Drucksache 21/10424 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen vor, siehe hierzu auch Drs. 21/10022. Im Übrigen werden die Plätze zur Unterbringung geflüchteter Menschen weiterhin benötigt. 6. Aus welchen Gründen hat die Freie und Hansestadt Hamburg das betreffende Grundstück Ende 2016 an eine Privatperson veräußert, um im Anschluss über f & w einen Mietvertrag für die Flüchtlingsunterkünfte abzuschließen? Siehe Drs. 21/1838. 7. Erhält/Erhielt der Investor für diesen Standort Zuschüsse oder Förderungen (beispielsweise Baukostenzuschuss, Abnutzung, WA-Bindung et cetera) seitens des Senats oder der IFB? Wenn ja, welche Zuschüsse und/oder Förderungen werden in welcher Höhe gewährt? Nein. 8. Wurden dem Investor zusätzliche Auflagen (beispielsweise Herstellung einer Kita, Räume für Freizeit oder Büronutzungen) gemacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Mietvertrags sind Flächen für die Einrichtung einer Kindertagesstätte sowie für gemeinschaftliche Nutzungen vorgesehen. 9. Über welche Laufzeit und zu welchem Mietzins hat f & w die Wohnungen zur Unterbringung der Flüchtlinge angemietet? Das Mietobjekt ist für eine Laufzeit von 15 Jahren ab Übergabe angemietet worden. Die Netto-Kaltmiete beträgt monatlich rund 105.280 Euro. Dadurch ergeben sich Platzkosten in Höhe von 5,77 Euro pro Platz und Tag. Diese liegen damit unter dem hamburgweiten Durchschnitt von 7,14 Euro. 10. Wann erfolgte der Baubeginn und wann wird mit der Fertigstellung der Unterkünfte gerechnet? Der Baubeginn erfolgte am 12. Dezember 2016. Die Fertigstellung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht alle vom Senat beeinflusst werden können. Deshalb wird in ständiger Praxis von einer Nennung von Terminen abgesehen. 11. Bis wann ist ein Übergang der Wohneinheiten in regulären Wohnraum beabsichtigt? Siehe Drs. 21/8132, Drs. 21/1838, Drs. 21/3652 und Drs. 21/5231.