BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10425 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 18.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Spielhallen und Wettbürodichte in Billstedt (II) Laut des neuen Hamburgischen Spielhallengesetzes, welches seit dem 1.Juli 2017 gilt, sind Doppelspielhallen gänzlich verboten und Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 500 Metern aufweisen. Allein in der Billstedter Hauptstraße gibt es laut Schriftlicher Kleiner Anfrage (Drs. 21/10315) jedoch acht Doppelspielhallen und der Mindestabstand zwischen ihnen ist auch nicht gegeben. Auch einige „einfache“ Spielhallen halten den neuen Mindestabstand nicht ein. Da das neue Spielhallengesetz auch rückwirkend gilt, müssen der Senat beziehungsweise die Bezirksämter aktiv werden, sind sie aber bisher noch nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Hamburgische Spielhallengesetz mit dem Erfordernis einer neuen Spielhallenerlaubnis gilt seit dem 19. Dezember 2012, enthält jedoch verschiedene Übergangsfristen für bereits vor dem Inkrafttreten des Hamburgischen Spielhallengesetzes bestehende Spielhallen. Für diese sogenannten Bestandsspielhallen gelten die Mindestabstände zwischen den Spielhallen und das Verbot von Doppel- und Mehrfachspielhallen ab 1. Juli 2017. Wegen der Änderung des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 20. Juli 2016, des Inkrafttretens der Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung vom 20. September 2016 und den hierdurch für das Spielhallen-Erlaubnisverfahren entstandenen Antrags- und Bearbeitungszeiten für den Spielhallenweiterbetrieb sowie unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 (Az.: 1 BvR 1314/12 et cetera) zur Rechtmäßigkeit von landesrechtlichen Einschränkungen für Spielhallen, können Bestandsspielhallen bis zum 31. Dezember 2017 weiter betrieben werden, selbst wenn die Mindestabstände nicht gewahrt sind oder eine Mehrfachspielhalle vorliegt. Bei Vorliegen eines Härtefalls gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 Hamburgisches Spielhallengesetz ist auch danach, bei entsprechender positiver Entscheidung, ein befristeter Weiterbetrieb einer Spielhalle möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden der Senat beziehungsweise die Bezirksämter und das Bezirksamt Mitte aktiv werden und einige Spielhallen aufgrund des fehlenden Mindestabstandes schließen? Wenn ja, wann? 2. Planen der Senat beziehungsweise die Bezirksämter und das Bezirksamt Mitte, die nun nicht mehr legalen Doppelspielhallen zu schließen? Drucksache 21/10425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann? Ja. Hinsichtlich der Spielhallen, die schließen müssen, wurden beziehungsweise werden Versagungsbescheide erlassen. Da hiergegen von den Spielhallenbetreibern Rechtsmittel eingelegt worden sind, sind die Versagungsbescheide noch nicht bestandskräftig. Schließungen dieser Spielhallen sind ab dem 1. Januar 2018 beabsichtigt . 3. Wurden die Spielhallenbesitzer über die neuen Änderungen des Spielhallengesetzes informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Alle Spielhallenbetreiber wurden mit zwei Schreiben Ende Juli beziehungsweise Anfang August des Jahres 2016 und Oktober des Jahres 2016 über den Ablauf der Übergangsfrist des Hamburgischen Spielhallengesetzes, die Änderungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 20. Juli 2016 einschließlich der Spielhallen- Weiterbetriebserlaubnisverordnung vom 20. September 2016 sowie die Voraussetzungen und Fristen bezüglich der Erlaubnisverfahren und Härtefallregelungen informiert . 4. Wurden mit den Spielhallenbesitzern bezüglich einer eventuellen notwendigen Schließung bereits Gespräche geführt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Abgesehen von konkreten Fragen einzelner Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber zu ihren Erlaubnisverfahren wurden keine Gespräche geführt. Die betroffenen Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber sind durch die Informationsschreiben vom Juli beziehungsweise August des Jahres 2016 und Oktober des Jahres 2016 sowie ihre Versagungsbescheide über die Schließung des Spielhallenbetriebs informiert.