BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1044 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 13.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Verlängerung des Einvernehmens mit Schleswig-Holstein zur Verklappung von Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland Im Juli 2005 wurde das erste auf drei Jahre befristete Einvernehmen mit Schleswig-Holstein zur Verklappung von 4,5 Millionen m³ hochgiftigem Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland vereinbart. Im August 2008 wurde ein neues, bis zum 31.12.2011 gültiges Einvernehmen über die Verklappung von weiteren 6,5 Millionen m³ hochgiftigem Hafenschlick zwischen HPA und Schleswig-Holstein vereinbart. Im Rahmen des Monitorings wurden in 2009 für die im Jahr 2008 genommenen Proben eine statistisch signifikante Anreicherung von DDX-Verbindungen sowie Mono- und Dibutylzinn in Wellhornschnecken des Klappzentrums im Vergleich zu denen der Referenzgebiete festgestellt, sodass Ende Juli 2009 von Schleswig-Holstein eine 1. Änderung des Einvernehmens mit weiteren Auflagen erwirkt wurde. Ende Mai 2013 wurde eine Verlängerung des geänderten Einvernehmens aus 2009 mit weiteren Auflagen vereinbart, das bis zum 31.12.2014 befristet wurde. Es wurde vereinbart: 4. Der Antragsteller legt bis spätestens 31.12.2014 ein Gesamtkonzept zum Sedimentmanagement in der Tideelbe vor, das a) eine umfassende Prüfung und Bewertung von verschiedenen Verbringungsvarianten innerhalb und außerhalb der Tideelbe sowie an Land, einschließlich einer vergleichenden Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen dieser Verbringungsvarianten beinhaltet, b) als fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Minimierung des Baggeraufwandes sowie für künftige Verbringungsmaßnahmen der verbleibenden Restmengen verwendet werden kann, und das c) von Anfang an in einem transparenten Dialogprozess gemeinsam mit dem Bund, den betroffenen Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie den betroffenen Interessenvertretern, insbesondere Naturschutzverbänden, erstellt wird. Für den Fall, dass sich die Fertigstellung dieses Konzeptes ohne schuldhafte Verzögerung über das Jahresende 2014 hinauszieht und eine Verbringung weiterer Baggermengen aus der Hamburger Stromelbe unvermeidlich ist, behält sich der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und länd- Drucksache 21/1044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 liche Räume auf der Grundlage der Entscheidung des schleswig-holsteinischen Kabinetts vom 14.05.2013 eine eventuelle Anschlussregelung bis maximal zur bereits zugelassenen Menge von 6,5 Millionen m³ Baggergut vor. In Drs. 21/910 führt der Senat aus, dass die HPA zusätzlich nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein noch bis Ende 2015 bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 vor Helgoland unterbringen darf. Ich frage den Senat: Die Unterbringung von Baggergut bei der sogenannten Tonne E3 in der Nordsee stellt auch im Jahr 2015 eine wichtige Option dar, um den wasserseitigen Zugang zu Hafenbecken und Liegeplätzen des Hamburger Hafens in den sedimentationsreichen Sommermonaten sicherzustellen. Diese Unterbringung von Elbesedimenten ist nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein an klare Auflagen gebunden. Diese umfassen unter anderem ein Monitoring, das sowohl die Beprobung des Sediments auf Schadstoffe in den zu baggernden Bereichen (Herkunftsort) als auch das Überwachen von möglichen Umweltauswirkungen an der Unterbringungsstelle bei Tonne E3 (Unterbringungsort) umfasst. Die Beprobungsergebnisse werden auf der Website der Hamburg Port Authority (HPA) veröffentlicht. Die Monitoringergebnisse bei Tonne E3 werden in jährlichen Berichten dargestellt. Die verbrachten Elbesedimente weisen im Übrigen nur eine geringe Schadstoffbelastung auf. Das Einvernehmen untersagt explizit die Verbringung von Sedimenten mit hohen bis sehr hohen Toxizitäten. Die an Schwebstoffe gebundenen elbetypischen Schadstoffe werden im Wesentlichen aus der Mittel- und Oberelbe eingetrieben und bewegen sich auch natürlicherweise im Gewässer sukzessive stromabwärts in Richtung Nordsee. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Auskunftsgemäß besteht ein Einvernehmen zwischen HPA und Schleswig -Holstein über die Verklappung von bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 vor Helgoland, welches am 31.12.2015 endet (nachfolgend als Vereinbarung benannt). a. Handelt es sich bei der Vereinbarung um ein neues Einvernehmen oder um eine Verlängerung? b. Ich bitte um Benennung und Erläuterung der Inhalte der Vereinbarung . Es handelt sich um eine befristete Verlängerung des bestehenden Einvernehmens von 2008. c. Sind Änderungen zum Monitoring vereinbart? Nein. d. Welches Datum und welche Benennung trägt diese Vereinbarung? Die befristete Verlängerung des Einvernehmens wurde vom Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Schleswig-Holstein am 16. Dezember 2014 widerruflich erteilt, sofern eine Verbringung von Baggermengen aus der Hamburger Stromelbe in die Nordsee unvermeidlich ist. Die HPA hat die Notwendigkeit, Baggergut bei Tonne E3 unterzubringen, in diesem Rahmen am 24. Juni 2015 schriftlich gegenüber dem MELUR angezeigt. e. War die Umweltbehörde an den Verhandlungen zur Vereinbarung beteiligt? Bitte die Beteiligten und/oder die Funktionen benennen. Nein. f. Wer sind die Vertragspartner der Vereinbarung? Das MELUR und die HPA. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1044 3 g. Welcher Stand des Diskussionsprozesses im „Dialogforum Tideelbe“ wurde in die Vereinbarung mit einbezogen? Die Vereinbarung nimmt keinen Bezug auf einen inhaltlichen Diskussionsstand, sondern auf die Gründe, weshalb das Dialogforum bis Ende 2014 noch nicht abgeschlossen war. So trat die in der schleswig-holsteinischen Firstverlängerung vom 31. Mai 2013 genannte Situation ein, dass das Dialogforum Tideelbe bis Ende 2014 verlängert wurde. Die Verlängerung war nötig, um der Komplexität der diskutierten Inhalte gerecht zu werden und um dem intensiven Austausch unter den Teilnehmenden mehr Raum zu geben. 2. Wo ist diese Vereinbarung öffentlich oder im Internet einsehbar? Wenn diese nicht öffentlich einsehbar ist, warum nicht? Das Einvernehmen von 2008 und dessen befristete Verlängerung vom Mai 2013 kann nach Antrag auf Akteneinsicht bei der HPA eingesehen werden. 3. Warum wurde über die Vereinbarung nicht die Öffentlichkeit informiert beziehungsweise die Bürgerschaft unterrichtet? Die befristete Verlängerung des bestehenden Einvernehmens bis 31. Dezember 2015 erfolgte in Hamburg in Abstimmung mit der für die Aufsicht der HPA zuständigen Behörde. Eine Unterrichtung von Öffentlichkeit oder Bürgerschaft war hierbei nicht erforderlich. 4. Aufgrund der fehlenden Monitoringberichte für 2013 und 2014 können zusätzlich zu den zwischen 2005 und dem neuen Einvernehmen in 2008 angefallenen Verklappungsmengen in m³ Laderaumvolumen nicht beurteilt werden. Welche Verklappungsmengen in m³ Laderaumvolumen sind in 2013 und 2014 angefallen. Wurde die Obergrenze von 6,5 Millionen m³ aus dem Einvernehmen des Jahres 2008 einschließlich Verlängerung unterschritten? Und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Für die Veröffentlichung des Monitoringberichts zu E3 für das Jahr 2013 standen laut Drs. 20/13706 von Ende November 2014 noch „die letzten Ergebnisse“ aus. Der ausstehende bereits für den Frühsommer 2014 erwartete Bericht ist Stand 09.07.2015 weiterhin nicht veröffentlicht. a. Warum? b. Wann ist mit einer Veröffentlichung des überfälligen Monitoringberichtes 2013 zu rechnen? c. Wann ist mit der Veröffentlichung des für diese Tage erwarteten Monitoringberichts 2014 zu rechnen. Der Monitoringbericht 2013 befindet sich derzeit zur Prüfung im MELUR. Die Daten für den Monitoringbericht 2014 liegen nicht abschließend vor. Im Jahr 2013 wurde kein Baggergut zur Tonne E3 verbracht. Im Jahr 2014 wurden 992.503 m3 (Laderaumvolumen ) zur Tonne E3 verbracht. Die Obergrenze von 6,5 Millionen m3 aus dem Einvernehmen des Jahres 2008, einschließlich Verlängerung, ist damit noch um rund 3,5 Millionen m3 (Laderaumvolumen) unterschritten. Die Veröffentlichungstermine für die Berichte stehen derzeit noch nicht fest. 6. In Drs. 21/389 werden Kosten für eine „Stiftung Wattenmeer“ in Höhe von 1,985 Millionen Euro angeführt. Eine Stiftung Wattenmeer ist unbekannt . a. Wie lauten der Name der Stiftung beziehungsweise die Namen der Stiftungen, die diesen Betrag erhalten hat/haben? Bei mehreren Stiftungen bitte ergänzend die jeweils an die Empfänger überwiesenen Beträge benennen. Diese schleswig-holsteinische Stiftung befindet sich derzeit in Gründung. b. Wann wurden die Zahlungen angewiesen? Der Zahlungsausgang an das MELUR erfolgte am 16. Dezember 2014. Drucksache 21/1044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Wer ist Auftraggeber und Hamburger Kostenträger dieser Zahlungen ? Die HPA. 7. Am 01.07.2015 hat der Europäische Gerichtshof zum Aktenzeichen C- 461/13 sein Urteil gesprochen. Von der GDWS gibt es bereits Handlungsanweisungen zur Unterhaltungsbaggerei auf Bundeswasserstraßen zur Berücksichtigung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. a. Welche Handlungsoptionen ergeben sich auf der Delegationsstrecke für den Senat zur Entsprechung des Gerichtsurteils für die derzeitige Unterhaltungs- und Umlagerungsbaggerei samt Verklappung vor Helgoland? Die Gewässerunterhaltung in Hamburg wird durch die behördlich abgestimmte Übergangsregelung zum Handlungskonzept „Umlagerung aus dem Hamburger Hafen in die Stromelbe“ geregelt. In dieser werden Gewässerschutzbelange ausführlich berücksichtigt. Die Bewertung des Gerichtsurteils für die Wassertiefeninstandhaltung ist noch nicht abgeschlossen. b. Gibt es in Sachen Baggerei auf der Delegationsstrecke und Verklappung in der Nordsee vor Helgoland hamburgische Untersuchungen zur Entsprechung der Anforderungen aus der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)? c. Welche Auswirkungen wird das Gerichtsurteil auf die Tiefenhaltung der Unterelbe samt Hamburger Hafen auf die anstehenden OSPARFortentwicklungen haben? d. Falls sich der Senat mit den Fragen nicht befasst haben sollte, wann beabsichtigt dieser sich damit befassen? Geeignete Prüfverfahren zu den Anforderungen der europäischen MeeresstrategieRahmenrichtlinie bestehen noch nicht. Für deren Umsetzung (Artikel 5 Absatz 2 und Art 13 MSRL) sind gemäß § 45h WHG bis zum 31. Dezember 2015 Maßnahmenprogramme aufzustellen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf dieses Maßnahmenprogramms hat seit dem 1. April 2015 für die Dauer von sechs Monaten begonnen . Eine anstehende Fortentwicklung der Oslo-Paris-Convention – Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (OSPAR) – ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.