BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10441 21. Wahlperiode 26.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 19.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Antisemitismus in Hamburg – Eine Bestandsaufnahme Die Zahl der antisemitischen und antiisraelischen Delikte in Deutschland steigt. Im ersten Halbjahr 2017 waren es bereits 681, die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Täter sind nicht nur Rechtsextreme, sondern zunehmend auch Menschen aus dem islamistischen Spektrum.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Straftaten mit Bezug zu Antisemitismus hat es seit 2012 in Hamburg gegeben? Bitte jahresweise angeben und aufschlüsseln nach Straftatbestand. Die bis zum Stichtag 20. September 2017 bei der Polizei registrierten Straftaten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt; der jeweilige Klammerzusatz weist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aus. Die Daten für 2017 sind vorläufig. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017* § 130 StGB, Volksverhetzung 21 (8) 15 (12) 15 (4) 16 (5) 21 (4) 10 (4) § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 (0) 4 (3) 5 (3) 6 (2) 5 (0) 2 (0) § 185 StGB, Beleidigung 5 (3) 2 (1) 8 (3) 2 (0) 2 (1) 3 (0) § 186 StGB, Üble Nachrede 1 (0) - - - - - § 303 StGB, Sachbeschädigung 3 (0) 1 (0) 3 (0) 3 (0) 3 (1) - § 303b StGB, Computersabotage - - - - 1 (0) - § 304 StGB, Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 (0) 1 (0) - - 1 (0) - § 189 StGB, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - - - - 1 (1) - § 223 StGB, Körperverletzung 1 (1) 3 (2) 1 (1) - 1 (1) - § 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - - - 2 (0) - - § 241 StGB, Bedrohung - 2 (2) 1 (0) - - - § 242 StGB, Diebstahl - - - 1 (0) - - § 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 (1) - - - - - 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article168436745/Zahl-der-antisemitischen-Delikte-in- Deutschland-steigt.html. Drucksache 21/10441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017* § 166 StGB, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen - - 1 (0) - - - § 168 StGB, Störung der Totenruhe - - 1 (0) - - - Gesamt 35 (13) 28 (20) 35 (11) 30 (7) 35 (8) 15 (4) * Stichtag 20. September 2017 2. Wie viele dieser Straftaten haben in Schulen stattgefunden? Bitte jahresweise angeben. Die Anzahl der bei der Polizei registrierten Straftaten in Schulen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt; im Übrigen siehe Antwort zu 1. Darüber hinaus werden in der für Bildung zuständigen Behörde keine weiteren Daten erfasst. Jahr Antisemitische Straftaten in Schulen 2012 1 2013 1 2014 0 2015 2 2016 3 2017 1 Im Übrigen siehe unter anderem Drs. 20/9125, Drs. 20/12882, Drs. 21/1599. 3. Wie viele dieser Straftaten haben in sonstigen Bildungseinrichtungen (Kinderbetreuung, Hochschule, Weiterbildungsmaßnahme et cetera) stattgefunden? Bitte jahresweise angeben. 4. Wie viele dieser Straftaten haben in öffentlichen Verkehrsmitteln stattgefunden ? Bitte jahresweise angeben. Die erfragten Sachverhalte werden in polizeilichen Dateien statistisch nicht erfasst und können daher nicht elektronisch ausgewertet werden. Für die Beantwortung der Frage müssten die Handakten aller 178 Fälle (siehe Antwort zu 1.) ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beim HVV und den Verbundverkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Deutschen Bahn AG (DB), AKN Eisenbahn AG (AKN) und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) werden Daten zu Straftaten mit Bezug zu Antisemitismus nicht gesondert erfasst. Von weiteren zuständigen Behörden werden die erfragten Daten ebenfalls nicht gesondert erfasst. 5. In wie vielen dieser Fälle konnten der oder die Täter ermittelt werden? Bitte jahresweise angeben, aufschlüsseln nach Straftatbestand und Täter-Hintergrund angeben (rechtsextrem, islamistisch et cetera). Die Polizei Hamburg hat im erfragten Zeitraum 63 Tatverdächtige (TV) im Sinne der Fragestellung ermittelt. Die phänomenologische Zuordnung der TV zu Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Jahr Gesamtzahl der ermittelten TV PMK Rechts PMK Links PMK Ausland PMK nicht zuzuordnen 2012 13 13 0 0 0 2013 20 19 0 0 1 2014 11 8 0 1 2 2015 7 5 0 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10441 3 Jahr Gesamtzahl der ermittelten TV PMK Rechts PMK Links PMK Ausland PMK nicht zuzuordnen 2016 8 7 0 0 1 2017 4 4 0 0 0 6. Wie viele dieser Fälle hatten ein Gerichtsverfahren zur Folge? Bitte jahresweise angeben und aufschlüsseln nach Straftatbestand. 7. Wie viele dieser Fälle hatten ein Gerichtsurteil zur Folge? Bitte jahresweise angeben und aufschlüsseln nach Straftatbestand. Die erfragten Daten werden bei der Justiz statistisch nicht erfasst. Die nachfolgenden Angaben sind nicht validierte Ergebnisse einer Auswertung aus dem Geschäftsstellenprogramm MESTA, das nicht vorrangig für derartige Zwecke programmiert ist. Die Ergebnisse der MESTA-Recherche stehen deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen Erfassung. Nachfolgend finden sich die erfragten Daten zu den im erfragten Zeitraum polizeilich erfassten Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde.2 2012 Delikt Anklage/Urteil Volksverhetzung 1 J 6 Mon. Gesamtfreiheitsstrafe (§§ 86, 130, 223, 224 StGB) (Gesamtfreiheitsstrafe in Verbindung mit einem weiteren Verfahren) Volksverhetzung Anklage wegen § 130 StGB, dann § 47 JGG durch AG mit Ermahnung Volksverhetzung 30 Tagessätze zu je 20 € (§ 185 StGB) Volksverhetzung 90 Tagessätze zu je 25 Euro (§ 130 Abs. StGB) Volksverhetzung Jugendarrest im Bezugsverfahren (§ 130 StGB) Körperverletzung Strafbefehl Geldstrafe 60 TS zu je 10 Euro wegen § 223 StGB Volksverhetzung 50 Tagessätze zu je 30 Euro (§ 86a StGB) 20133 Delikt Anklage/Urteil Volksverhetzung 1 Arbeitsleistung (§§ 86a, 130 StGB) Volksverhetzung Anklage wegen § 130 StGB, dann Einst. gemäß § 154 II StPO beim AG Körperverletzung 40 Tagessätze zu je 8 € (§§ 113, 185 StGB) Volksverhetzung Anklage wegen § 130 StGB, dann Einst. gemäß § 153 a II Nr. 2 StPO(Geldbetrag) beim AG Volksverhetzung 70 Tagessätze zu je 15 € (§ 130 StGB) Bedrohung 135 Tagessätze zu je 6 € (§ 241 StGB) Volksverhetzung Freispruch (§ 185 StGB) Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 120 Tagessätze zu je 10 € (§§ 86a, 185 StGB) Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 75 Tagessätze zu je 8 € (§§ 86a, 168, 185 StGB) 2 Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und korrekten Speicherung in MESTA; Stand: 21.09.2017. angegebenen Tatvorwürfe wurden den in MESTA gespeicherten Anklagen entnommen. Die Urteile, aus denen sich allein ergeben würde, welche Taten abgeurteilt wurden, lagen hier nicht zur Auswertung vor. 3 Zwei der mitgeteilten Verfahren wurden an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben, sodass der Ausgang nicht bekannt ist. Drucksache 21/10441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 20144 Delikt Anklage/Urteil Beleidigung 30 Tagessätze zu je 60 € (§ 223 StGB) Volksverhetzung Freispruch (§ 130 StGB) Volksverhetzung Anklage wegen § 130 StGB, dann Einst. gemäß § 47 JGG beim AG (Arbeitsleistungen) Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 150 Tagessätze zu je 10 € (§§ 86a, 185 StGB) Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anklage wegen §§ 86a, 130 StGB, dann Einst. gemäß § 47 JGG beim AG (Gesprächsweisung JGH) 2015: Delikt Anklage/Urteil Volksverhetzung und Beleidigung 90 Tagessätze zu je 10 € (§ 185 StGB) Volksverhetzung 60 Tagessätze zu je 25 Euro (§ 130 StGB) Volksverhetzung 50 Tagessätze zu je 30 Euro (§ 86a, 130 StGB) (Urteil in Verbindung mit einem weiteren Verfahren) Volksverhetzung 35 Tagessätze zu je 30 Euro (§ 130 StGB) Volksverhetzung 90 Tagessätze zu je 15 Euro (§ 130 StGB) 2016: Delikt Anklage/Urteil Volksverhetzung 40 Tagessätze zu je 20 Euro (§ 130 StGB) Volksverhetzung Antrag Strafbefehl (60 TS zu je 30 € wegen § 130 StGB) – noch keine rechtskräftige Entscheidung/ kein Urteil Volksverhetzung 60 Tagessätze zu je 30 Euro (§ 130 StGB) Volksverhetzung Antrag Strafbefehl; Tatvorwurf laut MESTA § 86 StGB (kein Dokument hinterlegt) – noch keine rechtskräftige Entscheidung/ kein Urteil Drei der von der Polizei Hamburg erfassten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren aus 2017 sind noch offen; Anklagen erfolgten (bisher) in den mitgeteilten Verfahren aus 2017 nicht. 8. Wie viele sonstige Vorfälle mit Bezug zu Antisemitismus hat es seit 2012 in Hamburg gegeben? Bitte jahresweise angeben. 2017 hatte das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus bisher zwei Vorfälle mit antisemitischem Bezug. Empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ist 2017 bislang mit sechs antisemitischen Vorfällen konfrontiert worden; amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion mit einem antisemitischen Vorfall. Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zur statistischen Erfassung der erfragten Sachverhalte bei der Polizei siehe Drs. 21/9096. Von weiteren zuständigen Behörden werden die erfragten Daten ebenfalls nicht gesondert erfasst. 9. Wie viele dieser Vorfälle haben in Schulen stattgefunden? Bitte jahresweise angeben. 4 In zwei polizeilich registrierten Fällen ergaben sich Abweichungen zum Datenbestand der Staatsanwaltschaft, die sich in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären ließen. Die Fälle sind daher hier nicht aufgeführt , da nicht festgestellt werden konnte, ob sie zu Anklagen führten. In einem Verfahren, das gegen einen Beschuldigten eingestellt wurde, erfolgte zudem die Abtrennung zu einem zweiten Beschuldigten. Dieses abgetrennte Verfahren wurde dann an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10441 5 Siehe Antworten zu 1. und 8. Im Übrigen siehe zuletzt Drs. 21/10075. 10. Wie viele dieser Vorfälle haben in sonstigen Bildungseinrichtungen (Kinderbetreuung , Hochschule, Weiterbildungsmaßnahme et cetera) stattgefunden ? Bitte jahresweise angeben. Zur statistischen Erfassung der erfragten Sachverhalte bei der Polizei siehe Drs. 21/9096. Von weiteren zuständigen Behörden werden die erfragten Daten ebenfalls nicht gesondert erfasst. Im Übrigen siehe zuletzt Drs. 21/10075. 11. Wie viele dieser Vorfälle haben in öffentlichen Verkehrsmitteln stattgefunden ? Bitte jahresweise angeben. Beim HVV und den Verbundverkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Deutschen Bahn AG (DB), AKN Eisenbahn AG (AKN) und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) werden die erfragten Daten nicht gesondert erfasst. Zur statistischen Erfassung der erfragten Sachverhalte bei der Polizei siehe Drs. 21/9096. Von weiteren zuständigen Behörden werden die erfragten Daten ebenfalls nicht gesondert erfasst. 12. In wie vielen dieser Vorfälle konnten der oder die Täter ermittelt werden? Bitte jahresweise angeben und Täter-Hintergrund angeben (rechtsextrem , islamistisch et cetera). Siehe Antwort zu 8. 13. Wie viele und welche jüdischen Einrichtungen in Hamburg erhalten derzeit von der Polizei Maßnahmen im Objektschutz? 14. Wie viele Sicherheitsvorfälle hat es hier jeweils gegeben? Bitte seit 2012 jahresweise aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/9096. 15. Welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zum Umgang Antisemitismus gibt es in Hamburg? 16. Von wie vielen Lehrkräften und wie häufig werden diese Angebote genutzt? Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet schulinterne und zentrale Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an Hamburger Schulen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Islamismus, Islamfeindlichkeit, Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus ) an. Eine 2016 geschlossene Kooperationsvereinbarung des LI mit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus sieht neben dem regelmäßigen fachlichen Austausch regelmäßige Seminarveranstaltungen vor. 2016 wurden folgende Fortbildungsveranstaltungen angeboten: „NS, Holocaust, Antisemitismus, Judentum, Israel und Palästina – das ist mir zu kompliziert für den Unterricht in heterogenen Klassen!“, sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer „Antisemitismus – ein Problem in muslimisch-migrantischen Milieus?“, 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer „Antisemitismus begegnen“, schulinterne Fortbildung 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer „Nahost-Konflikt im Unterricht: Antisemitismuskritische Politische Bildung zum Nahostkonflikt“, sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2017 wurden folgende Fortbildungsveranstaltungen angeboten: Thema Israel/Palästina für Schülerinnen und Schüler mit und ohne muslimischen Hintergrund, elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fake News, Verschwörungstheorien und Antisemitismus im Unterricht begegnen, auf Nachfrage von Schulen Drucksache 21/10441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Tagung: „Deutsch-jüdische Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. Bewährte Zugänge. Aktuelle Herausforderungen. Neue Perspektiven.“, 98 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Politische Bildung und Nahostkonflikt. Grundlagen und Handlungsanregungen für den Unterricht, geplant für November 2017. Zu vergangenen Fortbildungsveranstaltungen siehe Drs. 21/5315, Drs. 21/719 und Drs. 21/437. 17. Welche Präventionsprojekte gibt es in Hamburg im Bereich Antisemitismus ? Bitte Programme, Träger und Finanzierung angeben. Alle Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogrammes zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ haben generell das Ziel, abwertenden gruppenbezogenen Einstellungen und Verhalten zu begegnen. Damit tragen sie auch zur Antisemitismusprävention bei. Im Übrigen siehe Drs. 21/5315, 21/7939, 21/8611, 21/8708 sowie 21/9096. 18. Welche Stelle in welcher Behörde ist zentral zuständig für den Bereich Antisemitismus? Die nachfolgende Tabelle weist auf Grundlage der Angaben befragter Behörden die Dienststellen mit einer speziellen Zuständigkeit im Sinn der Frage aus. Erfasst wurden zuständige Dienststellen für die Bekämpfung von Delikten, die Beobachtung von Bestrebungen, die Beratung und Aufklärung ebenso wie interne Ansprechstellen. Unabhängig davon wenden sich sämtliche Behörden und Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg gegen jede Form von Antisemitismus. Im Übrigen siehe Drs. 21/8611. Behörde für Inneres und Sport 1. Polizei Hamburg, Landeskriminalamt , Abteilung Staatsschutz 2. Landesamt für Verfassungsschutz Justizbehörde Staatsanwaltschaft Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Landesinstitut für Lehrerbildung, Fachreferat Gesellschaft, Arbeitslehre und Aufgabengebiete Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Referat „Stärkung der Zivilgesellschaft“ im Amt für Arbeit und Integration 19. Werden die Vertragspartner der Islam-Staatsverträge in die Präventionsarbeit gegen Antisemitismus einbezogen? Wenn ja: bitte konkret darstellen. Wenn nein: warum nicht? Als Vertragspartner ist der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA) im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus als auch – zusammen mit den drei anderen Vertragspartnern – im Gremium „Hamburg bekennt Farbe“ in die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (und damit auch gegen Antisemitismus ) eingebunden. Darüber hinaus gibt es eine anlassbezogene Beteiligung der Vertragspartner. So gehörte die SCHURA zum Teilnehmerkreis des Fachdialogs Antisemitismus am 11. September 2017, in dessen Rahmen sich Vertreterinnen sowie Vertreter behördlicher und nicht behördlicher Institutionen über den Antisemitismus-Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus der Bundesregierung beraten haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/9096.