BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1046 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in der Stargarder Straße (IV) Laut Drs. 21/940 liegen die Ergebnisse der Bodenuntersuchung nun vor. Der Senat führte aus, dass es keine Prüfwertüberschreitungen nach BBodVSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch gäbe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gab es Überschreitungen der Grenzwerte nach BBodSchV für die Wirkungspfade a. Boden – Grundwasser? b. Boden – Nutzpflanzen? Wenn ja, für welche Parameter? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) In der beauftragten Bodenbegutachtung wurde nur der für den beabsichtigten Nutzungszweck relevante Wirkungspfad Boden-Mensch untersucht. 2. Ist eine Gefahrenabschätzung für Boden – Deponiegas vorgenommen worden? a. Falls nein: warum nicht? b. Falls ja: Sind Prüfwertüberschreitungen festgestellt worden? Für welche Parameter wurden Prüfwertüberschreitungen festgestellt? Messungen zum Deponiegas wurden bereits in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2012 über aktive Bodenluftprobenahmen unter Beachtung der VDI-Richtlinie 3865 durchgeführt. Auf eine erneute Messung wurde daher verzichtet. Nach den Erkenntnissen aus den bislang durchgeführten Untersuchungen ist nicht mit einer relevanten Methangasbildung zu rechnen. Da eine Bildung von Deponiegasen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wird im Zuge der Untergrundherrichtung für die Häuser eine Gassicherungsmaßnahme vorgenommen. 3. Welche Prüfwerte (in mg/kg TM) ergaben sich für den Wirkungspfad Boden – Mensch für die Stoffe Arsen, Blei, Cadmium, Cyanide, Chrom, Nickel, Quecksilber, Aldrin, Benzo(a)pyren, DDT, Hexachlorbenzol, Hexachlorcyclohexan, Pentachlorphenol und Polychlorierte Biphenyle? Parameter Einheit Messwert Richtwert gem. BBodSchV Arsen mg/kg TR 18,1 50 Blei mg/kg TR 322 400 Cadmium mg/kg TR 1,05 20 Chrom mg/kg TR 23,5 400 Drucksache 21/1046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Parameter Einheit Messwert Richtwert gem. BBodSchV Nickel mg/kg TR 23,4 140 Quecksilber mg/kg TR 0,61 20 Cyanide, ges. mg/kg TR 1,1 50 Aldrin mg/kg TR ˂ 0,01 4 Benzo(a)pyren mg/kg TR 0,43 4 op‘-DDT mg/kg TR ˂ 0,01 40 pp‘-DDT mg/kg TR ˂ 0,01 40 Hexachlorbenzol mg/kg TR ˂ 0,01 8 beta-HCH mg/kg TR ˂ 0,01 10 Pentachlorphenol mg/kg TR ˂ 0,05 50 Σ PCB’s (6 Kongenere ) mg/kg TR 0,06 0,8 4. Welche Prüfwerte (in myg/l) ergaben sich für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser für die Stoffe Atimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (gesamt ), Chromat, Kobalt, Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilberm Selen, Zink, Zinn, Cyanid (gesamt), Cyanid (leicht freisetzbar), Fluorid, Mineralölkohlenwasserstoffe , BTEX, Benzol, LHKW, Aldrin, DDT, Phenole, PCB (gesamt), PAK (gesamt) und Naphtin? Siehe Antwort zu 1. a. und b. 5. Hat zur Feststellung von Deponiegasbelastungen auch eine Untersuchung der Raumluft stattgefunden? Wenn ja, wie und wann wurde diese durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 2. b. 6. Welches Verfahren (beispielsweise Handbohrung) wurde zur Entnahme der Proben angewandt? Es wurden fünf Rammkernsondierungen bis circa 6 m Tiefe ausgeführt. 7. Wo verlaufen die jeweiligen horizontalen und vertikalen Grenzen der Belastungszentren? (Bitte grafisch darstellen.) Zur Ermittlung von Belastungszentren bestand keine Veranlassung. 8. Wurden auch oberflächennahe flächenbezogene Mischproben entnommen ? Wenn ja, welche Prüfwerte wurden dort festgestellt? Wenn nein, warum nicht? Es wurden Mischproben analysiert, da sich die Belastung im Boden homogen verteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 9. An welchen Stellen und wann wurden die Referenzproben entnommen? Wurden dabei die entsprechenden relevanten Horizonte beziehungsweise Schichten beprobt? 10. Wie viele Einzelproben wurden entnommen, welche Entnahmetiefe hatten diese Proben und welchen Abstand hatten die Rasterpunkte auf dem Flurstück 4074? 11. Wie groß waren die jeweiligen Probenmengen der Einzelproben? Die Proben wurden an fünf Stellen entnommen wie im nachfolgenden Lageplan eingezeichnet . Die relevanten Horizonte beziehungsweise- Schichten wurden beprobt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1046 3 Es wurden fünf Einzelproben entnommen mit einer Entnahmetiefe von maximal 3 Metern. Die Abstände der Entnahmepunkte liegen zwischen 15 und 25 Metern. Die Probenmengen der Einzelproben betrugen 430 ml. 12. Ist die Entnahme der Bodenluftproben aktiv oder passiv erfolgt und wurden dabei die Vorgaben der VDI-Richtlinie 3865 Blatt 2 und Blatt 3 über geeignete Entnahmestellen beachtet? Siehe Antwort zu 2. bis 2. b. 13. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Untersuchungen? Die zuständigen Behörden sehen sich in der Auffassung bestätigt, dass die in Aussicht genommene Fläche für den avisierten Zweck baulich hergerichtet werden kann und nutzbar ist. Eine abschließende Bewertung erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens .