BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10460 21. Wahlperiode 29.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 21.09.17 und Antwort des Senats Betr.: „23+ Starke Schulen“ – Wer nimmt warum und wie teil? Ab dem aktuellen Schuljahr läuft das Projekt „23+ Starke Schulen“ in weiterentwickelter Form. Geplant ist laut behördlicher Selbstauskunft, in der 2. Projektphase (bis zum Schuljahr 2020/2021) die Anzahl der teilnehmenden Schulen bis auf über 30 Schulen zu erweitern und das Schwerpunktthema des Förderprogrammes auf die Weiterentwicklung des Lernens im Ganztag zu legen. Ich frage den Senat: In der Fortführung und Ausweitung des Projektes 23+ Starke Schulen besteht die übergeordnete Zielsetzung weiterhin darin, Schulen dabei zu unterstützen, für ihre Schülerschaft Unterricht so zu gestalten, dass die besonderen Ausgangslagen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gezielt berücksichtigt werden und dies zu einer deutlichen Steigerung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen führt. Eine Schwerpunktsetzung wird in diesem Zusammenhang die Konzeption und Umsetzung von Lern- und Bildungsangeboten im Rahmen des Ganztags sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche 23 Schulen nahmen in der ersten Phase an dem Projekt „23+ Starke Schulen“ teil? (Bitte jede Schule einzeln mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 1. 2. Auf wie viele und welche Schulen ist das Projekt in seiner 2. Phase erweitert worden? (Bitte jede Schule einzeln mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 2. 3. Gibt es Schulen, die in der 1. Phase teilgenommen haben, hingegen an der 2. Phase nicht mehr teilnehmen? Wenn ja, jeweilige Schulen mit Bezirk und Sozialindex und dem fachlichen Grund für deren Ausscheiden angeben. Zwei Schulen nehmen an der 2. Phase nicht mehr teil. Es handelt sich erstens um die Grundschule Arnkielstraße (Altona, künftig Sozialindex 2). Die Veränderung der Schülerschaft hatte eine Neuberechnung des Sozialindexes zur Folge. Bei der zweiten Schule handelt es sich um die Elbinselschule (Wilhelmsburg, Sozialindex 2), die 2013 aus Gründen der regionalen Vernetzung in das Projekt aufgenommen wurde. Die enge regionale Vernetzung mit den anderen Schulen ist unter anderem durch die regionalen Bildungskonferenzen gesichert. Drucksache 21/10460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beiden Schulen steht die weitere Teilnahme an Projektaktivitäten offen. Hierzu zählt insbesondere die Mitarbeit am ESF Projekt „Schulmentoren – Hand in Hand für starke Schulen“. 4. Für diejenigen Schulen, die ab dem laufenden Schuljahr 2017/2018 neu in das Projekt aufgenommen wurden, welche Gründe lagen für diese Entscheidung jeweils vor? (Bitte die jeweilige Begründung den unter Frage 2 aufgeführten Schulen zuordnen.) Die Kriterien für die Aufnahme in das Projekt waren bei allen Schulen der Sozialindex, eine besondere Handlungsnotwendigkeit im Hinblick auf die Steigerung der Schülerleistungen sowie eine Interessenbekundung über die zuständige Schulaufsicht der jeweiligen Schule. 5. Welche Maßnahmen finden an den unter Frage 2. genannten Schulen jeweils im Rahmen des Projekts statt? (Bitte jede Maßnahme der einzelnen Schule zuordnen.) Grundsätzlich steht allen Schulen das umfassende Maßnahmenpaket aus der 1. Projektphase zur Verfügung (siehe Drs. 21/4177). Die schulischen Einzelmaßnahmen werden in den kommenden Monaten zwischen Projektleitung, zuständiger Schulaufsicht und Schule in individuellen Beratungsprozessen erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und in der schulischen Umsetzung mit Ressourcen versehen. Die schulinterne Projektplanung und -durchführung obliegt den Schulleitungen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung stellt Unterstützungsangebote für den Prozess bereit. 6. Wie viele zusätzliche Lehrer-/-innenstellen erhalten die teilnehmenden Schulen? (Bitte für jeden einzelnen Standort unter Angabe des jeweiligen Stellenumfangs und der jeweiligen Qualifikationen in einer Excel- Tabelle angeben.) Siehe Anlage 3. Die Schul- und Unterrichtsentwicklungsarbeit an den Schulen wird durch unterschiedliche Professionen geleistet. Der Personaleinsatz obliegt der Schulleitung im Rahmen der selbstverantworteten Schule. 7. Wie viele Stellen stehen im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung für die Begleitung dieses Projektes zur Verfügung? Es stehen sechs Stellen zur Verfügung. 8. Wie genau soll der Schwerpunkt „Weiterentwicklung des Lernens im Ganztag“ im Schulalltag beziehungsweise im Nachmittag in der Verantwortung freier Träger der Jugendhilfe operationalisiert werden? (Bitte möglichst konkret darstellen.) Ziel ist es, fachdidaktische Konzepte für das Üben und Vertiefen vorrangig in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln und hierbei die zeitlichen Möglichkeiten des Ganztages umfassend einzubeziehen. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort vollzieht sich im Zusammenhang mit der Unterrichtsentwicklung und der Arbeit am Ganztagskonzept der einzelnen Schule. An voll gebundenen Ganztagsschulen sollen diese Maßnahmen einen zeitlichen Umfang von vier Stunden pro Woche haben. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 9. Gibt es für diese Operationalisierung des Schwerpunkts „Weiterentwicklung des Lernens im Ganztag“ zusätzliche Zeit für Kooperationsgespräche zwischen Schule am Vormittag und Jugendhilfe/andere Anbieter am Nachmittag? Wenn ja, in welchem Stundenumfang jeweils für die einzelne teilnehmende Schule? (Bitte für jeden teilnehmenden Standort mit Bezirk und Sozialindex einzeln in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wenn nein, was ist die fachliche und sachliche Begründung dafür? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10460 3 Bei der Weiterentwicklung des Lernens im Ganztag handelt sich vorrangig um einen fachdidaktischen Arbeitsschwerpunkt, der in engem Zusammenhang mit der Unterrichtsentwicklung der Schule steht. Kooperationsgespräche mit Trägern der Jugendhilfe finden daher im bisherigen Umfang unverändert statt. 10. Wird es eine Evaluation der 2. Phase des Projektes geben? Wenn ja, durch wen wird diese erfolgen, wann wird sie beginnen, nach welchen Schwerpunkte wird sie ausgerichtet sein und wann ist mit ihrer Vorlage zu rechnen? a. Wenn nein, was ist die fachliche und sachliche Begründung dafür? Die Planungen der zuständigen Behörde sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen . 23+ Starke Schulen 2013 bis 2017 (Phase 1) Schulname Bezirk Sozialindex (Stand 01.08.2013) 1 Elbinselschule Mitte 2 2 Ganztagsschule Fährstraße Mitte 1 3 Grundschule Arnkielstraße Altona 1 4 Grundschule Kirchdorf Mitte 1 5 Grundschule Stübenhofer Weg Mitte 2 6 Schule Am Schleemer Park Mitte 1 7 Schule an der Burgweide Mitte 1 8 Schule An der Glinder Au Mitte 1 9 Schule Beim Pachthof Mitte 1 10 Schule Rotenhäuser Damm Mitte 1 11 Schule Sterntalerstraße Mitte 1 12 Ganztagsstadtteilschule Mümmelmannsberg Mitte 1 13 Geschwister Scholl-Stadtteilschule Altona 1 14 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf Mitte 1 15 Schule auf der Veddel Mitte 1 16 Schule Maretstraße Harburg 1 17 Stadtteilschule Am Hafen Mitte 1 18 Stadtteilschule Öjendorf Mitte 1 19 Stadtteilschule Stübenhofer Weg Mitte 2 20 Stadtteilschule Wilhelmsburg Mitte 1 21 Gymnasium Hamm Mitte 2 22 Helmut-Schmidt-Gymnasium Mitte 2 23 Kurt-Körber-Gymnasium Mitte 2 Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien 1 Drucksache 21/10460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Neue 23+ Starke Schulen ab 01.08.2017 (Phase 2) Schulname Bezirk Sozialindex 1 Fritz-Köhne-Schule Mitte 1 2 Grundschule Osterbrook Mitte 1 3 Grundschule St. Pauli Mitte 2 4 Schule Kerschensteinerstraße Harburg 1 5 Schule Kroonhorst Altona 1 6 Schule Lämmersieth Nord 1 7 Stadtteilschule Alter Teichweg (Grundschulabteilung) Nord 2 8 Brüder-Grimm-Schule Mitte 2 9 Kurt-Tucholsky-Schule Altona 2 10 Otto-Hahn-Schule Wandsbek 2 11 Stadtteilschule Barmbek Nord 2 12 Stadtteilschule Ehestorfer Weg Harburg 2 13 Stadtteilschule Finkenwerder Mitte 3 14 Stadtteilschule Horn Mitte 2 Grundschulen Stadtteilschulen 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10460 5 Anlage 2 Zusätzliche Ressourcenzuweisung zum 01.08.2017 Schulname Zuweisung Lehrerstellen zum 01.08.2017 Grundschulen Schule am Schleemer Park 1,20 Grundschule Kirchdorf 1,07 Schule Beim Pachthof 0,94 Ganztagsschule Fährstraße 0,94 Schule An der Glinder Au 0,82 Schule Sterntalerstraße 0,82 Grundschule Stübenhofer Weg 0,82 Schule an der Burgweide 1,07 Schule Rotenhäuser Damm 0,82 Grundschule St. Pauli 0,60 Grundschule Osterbrook 0,69 Schule Kroonhorst 0,60 Fritz-Köhne-Schule 0,77 Schule Kerschensteiner Straße 0,77 Grundschule Lämmersieth 0,60 Grundschulen gesamt 12,54 Stadtteilschulen Stadtteilschule Wilhelmsburg 2,66 Schule auf der Veddel 1,20 Schule Maretstraße 2,15 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 2,15 Stadtteilschule Am Hafen 2,02 Stadtteilschule Öjendorf 1,89 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1,76 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 2,28 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 1,76 Kurt-Tucholsky-Schule 1,29 Brüder-Grimm-Schule 1,80 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 1,20 Stadtteilschule Horn 1,89 Otto-Hahn-Schule 1,89 Stadtteilschule Barmbek 1,29 Stadtteilschule Finkenwerder 1,37 Stadtteilschule Alter Teichweg 0,69 Stadtteilschulen gesamt 29,29 Gymnasien Kurt-Körber-Gymnasium 0,52 Helmut-Schmidt-Gymnasium 0,64 Gymnasium Hamm 0,39 Gymnasien gesamt 1,55 Jedes der drei Gymnasien erhält zusätzlich eine Sozialpädagogenstelle zugewiesen. Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde. Drucksache 21/10460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 3 10460ska_text 10460_Anlagen 10460ska_Antwort_Anlage1 10460ska_Antwort_Anlage2 10460ska_Antwort_Anlage3