BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10466 21. Wahlperiode 29.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 21.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation in der Hamburger Justiz – Personal Geschäftsstellen (II) Um die Arbeit an den Gerichten effektiv aufrechtzuerhalten, müssen neben Richterinnen/Richtern auch die Geschäftsstellen mit entsprechendem und ausreichendem Personal ausgestattet sein. Beim Oberlandesgericht gab es in 2016 eine dramatische Fehlzeitenquote der Justizfachangestellten und Servicekräfte in den Geschäftsstellen von fast 12 Prozent, beim Sozialgericht von 11 Prozent und beim Amtsgericht Altona sind es sogar bei den Teilzeitstellen 15 Prozent.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde bewertet die Situation der Geschäftsstellen laufend. Als Maßnahmen zur Verstärkung sind mit der Schaffung des sogenannten Richterpools für die Staatsanwaltschaft und die Ordentlichen Gerichte sowie dem Pool für die Fachgerichte immer auch VZÄ für die Geschäftsstellen mit eingerichtet worden. Gleiches gilt für die Verstärkung des Verwaltungsgerichts. Naturgemäß sind bei einem so großen Personalkörper immer einige VZÄ unbesetzt. Unverändert gilt, dass sämtliche Soll-VZÄ zur sofortigen Besetzung zur Verfügung stehen. Als weitere Maßnahme zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung im Geschäftsstellenbereich ist im Rahmen der Ausbildungsinitiative die Zahl der Ausbildungsplätze für Justizsekretärinnen und Justizsekretäre sowie für Justizfachangestellte mehr als verdoppelt worden. Aufgrund dieser Initiative stehen voraussichtlich in diesem Jahr 13, im nächsten Jahr 25, in 2019 35 und in den Folgejahren jeweils rund 40 ausgebildete Justizfachangestellte und Justizsekretäre zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele tatsächliche Vollzeitäquivalente und wie viele notwendig zu besetzenden Vollzeitstellen gibt es in den Geschäftsstellen beim: a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8410 vom 28.03.2017. Drucksache 21/10466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatischen Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? Bitte darstellen, wie viele Planstellen als Vollzeitäquivalente unbesetzt geblieben sind und wie viele der vorhandenen Stellen Teilzeitstellen sind. Es werden die im laufenden Haushalt finanzierten VZÄ (= VZÄ-Soll) den tatsächlich besetzten VZÄ (=VZÄ-Ist) gegenübergestellt. Die Ergebnisse sind mit folgenden Einschränkungen der folgenden Tabelle zu entnehmen. Gesonderte Teilzeit-VZÄ oder Teilzeitstellen gibt es nicht. Die Ergebnisse können nur entsprechend den Strukturen der Produktgruppen im Haushaltsplan geliefert werden. Daher sind die Amtsgerichte (bei den Soll-VZÄ), die Arbeitsgerichte und die Sozialgerichte zusammengefasst dargestellt. Bei den Ist-VZÄ ist die differenzierte Darstellung der Stadtteilgerichte möglich. Es handelt sich um die Berufsgruppen, aus denen überwiegend die Geschäftsstellen besetzt werden. Die hier ausgewerteten Daten lassen sich nur für die Produktgruppe insgesamt auswerten. Es sind daher auch VZÄ ausgewertet, die im Bereich der Gerichtsverwaltung eingesetzt sind. Produktgruppe Gericht VZÄ Soll VZÄ Ist Stand August 2017 Stand August 2017 23501 Hanseatisches Oberlandesgericht 58,06 55,74 23502 Landgericht Hamburg 189,87 192,56* 23503 Hamburger Amtsgerichte 715,61 678,56 Amtsgericht Altona 74,28 Amtsgericht Barmbek 63,8 Amtsgericht Bergedorf 30,79 Amtsgericht Blankenese 18,1 Amtsgericht Harburg 66,73 Amtsgericht Mitte 306,66 Amtsgericht St. Georg 69,89 Amtsgericht Wandsbek 48,31 23504 Hamburger Arbeitsgerichte 52,85 50,56 23506 Hamburger Sozialgerichte 65,85 67,26* 23507 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 10,9 11,55 23508 Verwaltungsgericht Hamburg 32,79 30,27 * Landgericht und Sozialgericht nutzen hier die gewollte Flexibilität bei der VZÄ-Planung aus. Anders als im Stellenplan ist es temporär möglich, den Sollwert zu überschreiten; er stellt also keine absolute Obergrenze dar. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10466 3 Für die Amtsgerichte gelten gegenüber Schriftlicher Kleiner Anfrage 21/8410 für Februar 2017 folgende Ist-Werte: Produktgruppe Gericht VZÄ Soll VZÄ Ist Stand Februar 2017 Stand Februar 2017 23503 Hamburger Amtsgerichte 715,11 695,84 Amtsgericht Altona 76,26 Amtsgericht Barmbek 65,9 Amtsgericht Bergedorf 29,94 Amtsgericht Blankenese 19,35 Amtsgericht Harburg 68,55 Amtsgericht Mitte 313,6 Amtsgericht St. Georg 71,42 Amtsgericht Wandsbek 50,82 2. Wie hoch ist der Krankenstand bezogen auf die Vollzeitäquivalente und die Teilzeitstellen in den Geschäftsstellen bei den folgenden Gerichten: a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatisches Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? (Bitte die tatsächlichen Zahlen und in Prozenten darstellen.) Die Beantwortung erfolgt für das aktuell valide verfügbare erste Halbjahr 2017. Die Arbeits- und Sozialgerichte können jeweils nur gemeinsam ausgewertet werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.01. – 30.06.2017 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Hanseatisches Oberlandesgericht 9,1% 102,5 10,5% 506,0 10,2% 608,5 Landgericht Hamburg 11,3% 709,9 8,5% 1.423,0 9,2% 2.132,9 Amtsgericht Altona 21,4% 412,1 12,8% 970,0 14,6% 1.382,1 Amtsgericht Barmbek 13,9% 219,9 8,6% 560,0 9,7% 779,9 Drucksache 21/10466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.01. – 30.06.2017 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Amtsgericht Bergedorf 8,0% 116,7 9,0% 185,0 8,6% 301,7 Amtsgericht Blankenese 13,0% 79,0 9,5% 188,0 10,3% 267,0 Amtsgericht Harburg 8,5% 254,9 10,2% 572,0 9,7% 826,9 Amtsgericht Mitte 11,5% 971,4 9,2% 2.563,0 9,8% 3.534,4 Amtsgericht St. Georg 8,7% 220,4 10,8% 682,0 10,2% 902,4 Amtsgericht Wandsbek 6,8% 92,6 10,0% 492,0 9,3% 584,6 Hamburger Arbeitsgerichte 8,6% 53,6 6,0% 297,0 6,3% 350,6 Hamburger Sozialgerichte 11,4% 140,6 12,9% 838,0 12,7% 978,6 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht *** *** 2,8% 21,0 *** *** Verwaltungsgericht Hamburg 7,3% 66,2 13,8% 349,0 12,0% 415,2 *** keine Angabe aus Datenschutzgründen wegen zu geringer Personenanzahl 3. Wie viele Justizfachangestellte werden derzeit an welchen Gerichten in Hamburg ausgebildet? Wie sehen die Planungen für die Jahre 2018 bis 2020 aus? Zurzeit werden insgesamt 48 Justizfachangestellte ausgebildet. In den nächsten Jahren ist geplant, jährlich einen Ausbildungsgang mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu beginnen. 4. Welche Maßnahmen wird die zuständige Behörde wann umsetzen, um einen Geschäftsbetrieb ohne zeitliche Verzögerungen in den Geschäftsstellen zu gewährleisten und mehr Justizfachangestellte zu gewinnen? Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Werbemaßnahmen, die sich in den vergangenen Jahren als erfolgreich erwiesen haben, fortzuführen. Sie beteiligt sich weiterhin an der Kampagne des Senats „Wir sind Hamburg – Bist du dabei?“ In diesem Zusammenhang haben sich folgende Werbemaßnahmen als besonders zielführend erwiesen: Werbung in der U-Bahn über Fahrgast-TV, Plakatierung über die Stroer- Anlagen bei S- und U-Bahn-Haltestellen, Zusammenarbeit mit öffentlichen Bildungsträgern , Auslage von Werbeflyern und Plakatierung in öffentlichen Gebäuden, Schulveranstaltungen zur Nachwuchskräftegewinnung, Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, öffentliche Begrüßung und Vereidigung der neuen Lehrgänge im Rathaus und Ehrung der Ausbildungsbesten mit ausführlicher Berichterstattung in den Hamburger Medien (Tageszeitungen, „Hamburg Journal“ et cetera). Die Werbemaßnahmen im Rahmen der Kampagne werden jährlich evaluiert und auf die sich verändernden Gewohnheiten im Medienkonsum junger Menschen angepasst.