BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10470 21. Wahlperiode 29.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR ab 2017 Gemäß den Angaben des Senats in Drs. 21/7398 wurde der Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR zunächst nur für das Jahr 2016 ausgeschrieben und vergeben. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wie ist der genaue Stand des Vergabeverfahrens für die Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR für die Geschäftsjahre ab 2017? 2. Wurde der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bereits bestellt? Wenn ja, wer wurde wann als Abschlussprüfer bestellt? Wenn nein, wann soll die Bestellung erfolgen? Die EU-weite Ausschreibung wurde Ende Juni 2017 bekannt gegeben. Derzeit werden Verhandlungen mit den Bietern geführt. Ein konkreter Termin für die Beauftragung des Abschlussprüfers steht noch nicht fest. 3. Welche Vorgaben an Größe, Qualifikation und Ähnliches der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden im Einzelnen im Zuge des Vergabeverfahrens für die Abschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR für die Geschäftsjahre ab 2017 aus welchen Gründen festgelegt? Aufgrund der besonderen Anforderungen an die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter umfassen die Vorgaben unter anderem einen Mindest-Gesamtumsatz (netto), eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für die Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten beziehungsweise vergleichbarer Finanzinstitutionen und die nachgewiesene signifikante Erfahrung für die verlangten Tätigkeiten. 4. Wie viele Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lagen im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Abschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR für die Geschäftsjahre ab 2017 vor? Wie viele Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert? Hierzu hat die hsh pm mitgeteilt, dass sie aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens und zur Wahrung ihrer Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter keine Einzelheiten mitteilen kann. Im Übrigen führt der Vorstand der hsh pm das operative Geschäft der hsh pm in eigener Verantwortung. Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, dies zu kommentieren. Drucksache 21/10470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist es zutreffend, dass eine Voraussetzung für die Bewerber im Vergabeverfahren der Nachweis der Erfahrung der Prüfung von Kreditinstituten oder Abwicklungsanstalten mit einer Bilanzsumme von mehr als 25 Milliarden Euro war? Warum genau und durch wen wurde diese einschränkende Voraussetzung für die Prüfung der hsh portfoliomanagement AöR mit einer Bilanzsumme von weniger als 3 Milliarden Euro festgelegt ? Ja. Sie wurde durch den Vorstand der hsh pm beschlossen. Entscheidend für die Auswahl eines Abschlussprüfers ist nicht die Bilanzsumme der hsh pm, sondern dass der Abschlussprüfer Kompetenz bei der Prüfung sogenannter notleidender Kreditportfolien sowie Verständnis der besonderen Anforderungen an eine Abwicklungsanstalt nachweisen kann. 6. Inwiefern ist beabsichtigt, Quartals- oder Halbjahresberichte der hsh portfoliomanagement AöR einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen? Die Aufstellung der Quartalsberichte wird durch einen Wirtschaftsprüfer begleitet. Weitergehende Prüfungen sind derzeit nicht beabsichtigt.