BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10471 21. Wahlperiode 29.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es neue Überlegungen für den ehemaligen Sportplatz am Fiersbarg ? (2) Angesichts des Flächenbedarfs für den Wohnungsbau wird auch über die Sanierung und Nutzung von Altlastenflächen diskutiert. Eine dieser Flächen ist der ehemalige Sportplatz am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt (Flurstück 2385). Hierbei handelt es sich um eine frühere Sandgrube, die bis 1967 als Mülldeponie genutzt wurde. Seit der Verlagerung des Sportplatzes 2003 ist die Fläche ungenutzt. In der Drs. 20/12560 hatte der Senat im Juli 2014 dazu ausgeführt: „Aufgrund des hohen Anteils von Hausmüll im Ablagerungskörper muss noch langfristig mit der Bildung von Deponiegas mit hohen Methanund Kohlendioxidkonzentrationen gerechnet werden. Eine Bebauung … ist nur bei vorheriger Auskofferung des gesamten Ablagerungskörpers möglich.“ Im Januar 2017 teilte der Senat dann in der Drs. 21/7449 mit, dass noch keine weiteren Planungen für diese Fläche vorliegen. Nun hat das Bezirksamt diese Fläche neu in den Entwurf des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms 2018 aufgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Planungen oder Überlegungen gibt es derzeit bezüglich einer Sanierung dieser Fläche zur Nutzbarmachung für den Wohnungsbau? Die Fläche des ehemaligen Sportplatzes am Fiersbarg wurde in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2018 des Bezirk Wandsbek aufgenommen, siehe dazu auch Drs. 20-4850 der Bezirksversammlung. Im Übrigen siehe Drs. 21/7449. 2. Welche neuen Planungen und Schätzungen für den Aufwand einer Sanierung dieser Altlastenfläche liegen den zuständigen Stellen gegenüber den Angaben in der Drs. 21/7449 inzwischen vor? 3. Wurden Aufträge zur Untersuchung des Sanierungsaufwands oder zur Vorplanung einer Nutzung des Grundstücks erteilt oder ist dies beabsichtigt ? 4. Welche Bodenluftuntersuchungen haben seit Anfang 2017 an dieser Stelle mit welchen Ergebnissen stattgefunden? 5. Was hat die gemäß Drs. 21/7449 für April 2017 geplante Grundwasserbeprobung im direkten Umfeld der Fläche im Einzelnen ergeben? 6. Was hat genau dazu geführt, dass die Fläche vom Bezirksamt neu in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen wurde und welche Überlegungen gibt es für Art und Umfang der Bebauung sowie den Zeitplan von Sanierung und Bebauungsplanverfahren? Drucksache 21/10471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit der Aufnahme in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2018 des Bezirkes Wandsbek soll die fachliche Diskussion über die Möglichkeiten, die früher als nicht geeignet eingeschätzte Fläche nunmehr dennoch dem Wohnungsbau zu zuführen, vorangetrieben werden. Der Umfang des Wohnungsbaupotenzials sowie die Umsetzung sind derzeit noch offen, siehe dazu auch Drs. 20-4850. Neue Planungen oder Schätzungen zum Aufwand einer Sanierung liegen noch nicht vor. Aufträge zur Untersuchung des Sanierungsaufwands oder zur Vorplanung einer Nutzung des Grundstücks sind derzeit nicht beabsichtigt. Die für 2017 geplante Grundwasserbeprobung wurde auf April 2018 verschoben. Bodenluftuntersuchungen haben im September 2017 an zwei Gasmessstellen auf der ehemaligen Deponie stattgefunden. Die maximalen Konzentrationen von Methan betrugen 32,7 und 42,2 Vol.-% und von Kohlendioxid 23,0 und 31,3 Vol.-%, bei einer Sauerstoffkonzentration von 0,0 Vol.-%. Diese hohe Konzentration von Deponiegas ist jedoch für die gegenwärtige Nutzung unbedenklich. Bei den ebenfalls durchgeführten Messungen an vier in dem Neubaugebiet Raamfeld befindlichen Migrationsmessstellen außerhalb der Deponie wurde kein Methan nachgewiesen. Die Kohlendioxidkonzentrationen bewegten sich zwischen 1,7 und 7,3 Vol.-%. Eine Gefahr für die angrenzende Wohnnutzung geht nicht davon aus. Das Gaspotenzial wird weiterhin in zweijährigem Rhythmus überwacht.