BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10472 21. Wahlperiode 29.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Bebauung in Duvenstedt Unmittelbar an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein plant der Bezirk Wandsbek mit dem Bebauungsplan Duvenstedt 18 den Bau von rund 90 Wohneinheiten zwischen den Straßen Lohe und Tangstedter Weg. Die öffentliche Plandiskussion hierzu hat bereits Anfang 2017 stattgefunden, dabei wurde insbesondere auch die Verkehrssituation in Duvenstedt thematisiert . Ich frage den Senat: 1. Wie sind derzeit der genaue Sachstand und der Zeitplan für das Bebauungsplan -Verfahren Duvenstedt 18? 2. Wann ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans vorgesehen? Die öffentliche Plandiskussion hat am 31. Januar 2017 stattgefunden. Der Planungsausschuss hat am 28. Februar 2017 der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt. Dabei sind vom Vorhabenträger auch die liegenschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sobald diese vorliegen, kann das Bebauungsplanverfahren zügig fortgeführt und ein Zeitplan für die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erforderlichen Verfahrensschritte aufgestellt werden. 3. Welche Änderungen sind in der Planung seit der öffentlichen Plandiskussion aus welchen Gründen vorgenommen worden? Keine. 4. Welche Gutachten sind insgesamt für den Bebauungsplan Duvenstedt 18 erforderlich? Folgende Gutachten sind erforderlich: - ein Baumaufmaß - eine Baumbewertung - eine Baugrunduntersuchung - eine Untersuchung der Versickerungsfähigkeit des Bodens für das Oberflächenwasser - ein Oberflächenentwässerungskonzept - ein landschaftsplanerisches Gutachten einschließlich Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung , - eine artenschutzrechtliche Kartierung Drucksache 21/10472 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - eine verkehrsplanerische Stellungnahme - eine Erschließungsplanung - eine lärmtechnische Untersuchung 5. Welche Gutachten liegen bereits mit welchen Ergebnissen vor? Es liegt die Baugrunduntersuchung vor, die Empfehlungen zur Gründung der Gebäude und Ausführung von Keller- und Tiefgeschossen gibt. 6. Welche Gutachten liegen noch nicht vor und bis wann sollen sie abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu 4. Die erforderlichen Gutachten müssen bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan -Entwurfs abgeschlossen sein. 7. Wie ist der Stand der Planungen für die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplan-Gebiets? Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbewegungen wird bei Umsetzung der Bebauung gerechnet? Siehe Antworten zu 4. und zu 6. 8. Wie viele Wohneinheiten in diesem Bereich sollen für die öffentlichrechtliche Unterbringung genutzt werden? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es zur Veräußerung des städtischen Flurstücks 173 in diesem Bereich? Ist eine Ausschreibung dieses Grundstücks zum Verkauf vorgesehen? Es ist vorgesehen, das Flurstück direkt an den Vorhabenträger zu verkaufen. Eine Ausschreibung ist nicht vorgesehen. 10. Ist eine Anhandgabe des Flurstücks 173 an den privaten Vorhabenträger des Bebauungsplan-Verfahrens vorgesehen oder bereits erfolgt? Nein. 11. Wie ist der Stand der Abstimmung mit den Umlandgemeinden? Wann wurden welche Stellen über diese Planung informiert und welche Stellungnahmen liegen im Rahmen der Umlandabstimmung bereits vor? Eine erste Abstimmung mit den Umlandgemeinden hat im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung stattgefunden. Dabei wurden folgende Stellen beteiligt: Das Amt Itzstedt, die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise, das Innenministerium und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein sowie der Kreis Stormarn . Die Gemeinde Tangstedt hat, vertreten durch das Amt Itzstedt, der Planung zugestimmt . Weitere Stellungnahmen wurden nicht abgegeben. 12. Auf welchen genauen Flächen sollen wann jeweils welche Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung durchgeführt werden? Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und -flächen sind noch im weiteren Planungsprozess zu ermitteln. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.