BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10483 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Richard Seelmaecker (CDU) vom 25.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Probleme durch Dauerparker auf öffentlichen Parkständen in der Obenhauptstraße und den angrenzenden Straßenzügen – Warum lässt der Senat Anwohner und Gewerbetreibende im Stich? Der Hamburger Flughafen ist für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Hamburg von großer Bedeutung. Über 16 Millionen Flugreisende von und nach Hamburg jährlich belegen dies eindrucksvoll. Als innerstädtischer Flughafen ist der Hamburg Airport „Helmut Schmidt“ allerdings in besonderem Maße auf die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Anrainern angewiesen . Diesbezüglich tut der Senat seit Jahren viel zu wenig. So ist die nicht ausreichende Parkplatzinfrastruktur im Umfeld des Flughafens ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Während aber der Flughafen selbst mit der Anmietung von Sonderparkflächen während der Hauptreisezeit (siehe Drs. 21/9775) bereits reagiert hat, fällt der Senat hingegen weiterhin durch eine erstaunliche Gleichgültigkeit auf. Dauerparker mit auswärtigen Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen und daraus resultierende Parksuchverkehre sind die unmittelbare Folge. Anwohner und Gewerbetreibende in den betroffenen Quartieren werden von den zuständigen Behörden im Stich gelassen oder nicht angehört. Eines der besonders stark betroffenen Gebiete ist der Bereich rund um die Obenhauptstraße . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Hamburg Airport Helmut Schmidt zieht Reisende aus Norddeutschland sowie dem benachbarten Ausland an. Hierfür werden am Flughafen eine ausreichende Anzahl von Kurz- und Langzeitparkplätzen vorgehalten. Dabei ist es Ziel des Senates, dass Reisende das Angebot der vorhandenen Stellplätze nutzen oder den Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Dafür wurde unter anderem der S-Bahn-Anschluss im Dezember 2008 vollendet. Dennoch kommt es vor, dass Reisende ihren Pkw auf in Flughafennähe vorhandenen öffentlichen Parkflächen für längere Zeiträume abstellen. Bereits Anfang der Neunzigerjahre hat der Senat hierauf reagiert und das Anwohnerparkgebiet N 100 östlich des Flughafengeländes eingerichtet, um Anwohnern das Nutzen wohnortnahen Parkraums zu ermöglichen. Überwachungsmaßnahmen führten dazu, dass Reisende auf anliegende Bereiche wie rund um die Obenhauptstraße ausweichen und dort den Parkdruck erhöhen. Gewichtige Einschränkungen, die dabei die Funktion des Gewerbegebietes durch Langzeitparker negativ beeinflussen, sind dem Senat nicht bekannt. Drucksache 21/10483 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das in Rede stehende Gebiet ist nahezu als reines Gewerbegebiet (Bebauungsplan Groß Borstel 10 und 14) ausgewiesen und der Parkraum in der Obenhauptstraße ist vom Straßenbaulastträger für den Allgemeingebrauch gewidmet. Reglementierungen seitens der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde sind nur dann möglich, wenn dies gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Begrenzter Parkraum im öffentlichen Verkehrsraum für Mitarbeiter oder Kunden von Gewerbebetrieben ist dabei kein besonderer Umstand im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist gemäß § 45 Absatz 1 bis 1e, X der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Prüfung einer Anordnung von Bewohnerparkvorrechten wird daher nicht in Gewerbegebieten vorgenommen . Der Senat wird die Parksituation im Umfeld des Flughafens weiter beobachten und geeignete Maßnahmen treffen, die der Entlastung des Parkdruckes dienen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt: 1. Inwiefern ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, dass die öffentlichen Parkstände am Fahrbahnrand in der Obenhauptstraße und in den umliegenden Straßenzügen sowohl in den Hauptreisezeiten als auch in den Nebenreisezeiten in großer Zahl durch Dauerparker mit auswärtigen Kennzeichen blockiert werden? Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder das Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2015 getan, um das Problem der durch Dauerparker blockierten öffentlichen Parkstände in der Obenhauptstraße und in den umliegenden Straßenzügen zu lösen? Längeres Nutzen öffentlicher Parkflächen stellt nur dann einen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften dar, wenn eine höchstzulässige Parkdauer vorgeschrieben ist. Dies ist in der Obenhauptstraße und den umliegenden Straßenzügen nicht der Fall; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Beschwerden hinsichtlich des Problems der durch Dauerparker blockierten öffentlichen Parkstände in der Obenhauptstraße und in den umliegenden Straßenzügen sind seit 2015 a) beim Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder dem Bezirksamt Hamburg-Nord, b) bei der Flughafen Hamburg GmbH eingegangen? Seit dem Jahr 2015 gingen beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) 15 Beschwerden ein, die direkt oder indirekt mit der Thematik verbunden waren. Bei der Polizei liegt ein Hinweis vor, dem Bezirksamt Hamburg-Nord sind keine Vorgänge bekannt. Im Kundenbüro der FHG sind seit dem Jahr 2015 weniger als zehn Beschwerden eingegangen. 4. Welche Shuttle-Buslinien von und zu den Terminals führen durch die Obenhauptstraße und die angrenzenden Straßenzüge? Seit wann sind diese Shuttle-Buslinien dort eingerichtet? Die FHG betreibt den Holiday Shuttle im Bereich der Parkzonen P8-9 durch ihr Tochterunternehmen STARS seit dem Jahr 2001. Davor erfolgte der Shuttle-Betrieb durch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10483 3 das Busunternehmen Jasper. Der Holiday Shuttle tangiert die angrenzenden Straßenzüge der Obenhauptstraße nur geringfügig. Die Busstrecke verläuft über die Terminals , interne Umlaufstraße, Lufthansa Technik, Sportallee, Parkbereich P9, interne Umlaufstraße (vorher Querung Weg beim Jäger) und zurück zu den Terminals. Das Parkhaus P11 (Obenhauptstraße, Ecke Weg beim Jäger) wird nicht von der FHG, sondern von dem Unternehmen Holiday Park Plus betrieben. Dieses setzt seit August des Jahres 2016 einen Großbus ein, der bedarfsgerecht zwischen den Terminals und dem Parkhaus P11 pendelt. Vorher erfolgte der Shuttleverkehr über Kleinbusse. 5. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Einrichtung von Nachtparkverboten (beispielsweise von 22 – 6 Uhr), um Dauerparken zu unterbinden, für a) die Obenhauptstraße und die angrenzenden Straßen im Speziellen, b) die Quartiere rund um den Flughafen im Allgemeinen geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Einrichtung von Nachtparkverboten stellt keine geeignete Maßnahme dar. In Gewerbegebieten ist durch das Fehlen von Kunden und Arbeitstätigen zur Nachtzeit ein Parkdruck nicht zu erwarten. In anderen Quartieren würden Nachtparkverbote das Parken der Bewohner verhindern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Auf welche Gebiete beziehungsweise welche Straßen kann das Bewohnerparkgebiet N 100 „Flughafen“ auf Grundlage der heutigen Gegebenheiten ausgeweitet werden? Nach der VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e, X darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches von Bewohnerparkgebieten auch in Städten mit mehr als 1 Million Einwohnern 1.000 m nicht übersteigen. Die maximale Ausdehnung des Bewohnerparkgebietes N100 in Nord-/Südrichtung ist erreicht. Eine Ausdehnung wäre zudem wegen des direkt westlich liegenden Flughafens nur östlich bis zur Straße Kleekamp möglich. Durch eine solche Maßnahme wäre aber ein weiteres Ausweichen der Reisenden in umliegende Quartiere zu erwarten. Die derzeitige Ausdehnung des Bewohnerparkgebietes N100 ist im Internet unter dem Link http://www.hamburg.de/contentblob/7832772/c0f18dd6d5d11d344608f3126562bd25/ data/bewohnerparken-n100.pdf aufrufbar. Die Ausweitung eines bestehenden Bewohnerparkgebietes oder Anordnung eines neuen Bewohnerparkgebietes kann im Übrigen nur auf Basis einer detaillierten Vor- Ort-Untersuchung erfolgen.