BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10489 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Beschädigung von Fahrzeugen und Brücken durch zu hohe Fahrzeuge in Hamburg (II) Immer wieder bleiben zu hohe Fahrzeuge unter Brücken und in anderen Unterführungen in Hamburg stecken. Dabei werden oftmals die Fahrzeuge oder sogar Brücken beschädigt. Zuletzt berichtete der Senat aufgrund meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21. März 2016 (Drs. 21/3728) zu diesem Thema. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei Bauwerken mit einer lichten Durchfahrthöhe von weniger als 4,50 m wird gemäß der „Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen“ das Zeichen 265 der Straßenverkehrs-Ordnung und zusätzliche Leitmale angeordnet. Die Richtlinie sieht die rechtzeitige Umleitung der Fahrzeuge vor, die ein Brückenbauwerk nicht durchfahren können. Die Beschilderung ist eindeutig. Brückenanfahrschäden werden von Führern von Fahrzeugen verursacht, die in Unkenntnis der Fahrzeughöhe oder dessen Ladung, aus Fehleinschätzung oder in Fahrlässigkeit das Verbot der Durchfahrt ignorieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn AG (AKN) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge welchen Typs (Pkw, Lkw, Bus, Sonstige) blieben in Hamburg zwischen dem 21. März 2016 und dem 25. September 2017 unter Brücken im Hamburger Straßenverkehr jährlich stecken? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Wie viele Fahrzeuge und Fahrzeuginsassen erlitten dabei Schäden, Totalschäden und Verletzungen welcher Art? Siehe Drs. 21/3728. 3. Wie viele und welche Brücken erlitten dabei Schäden, die welche Reparaturkosten verursacht haben? An folgenden Brücken im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind im abgefragten Zeitraum Brückenanfahrschäden durch überhohe Fahrzeuge entstanden: Datum Brückenname 06.07.2016 Dannerallee 18.09.2016 Bergedorfer Straße/A1 29.04.2017 Halstenbeker Straße 12.08.2017 Halstenbeker Straße Drucksache 21/10489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die abschließenden Reparaturkosten liegen dem LSBG noch nicht vor. Nach derzeitigen Schätzungen entstanden Schäden in Höhe von insgesamt circa 6.000 Euro. Im abgefragten Zeitraum entstanden folgende Brückenanfahrschäden an den Brücken der HOCHBAHN: Datum Brückenname 01.08.2016 A(106) Kellinghusenstraße 25.10.2016 C(018) Foßberger Moor 03.11.2016 A(118) Grindelberg 03.04.2017 D(044) Sthamerstraße 25.04.2017 A(066) Holsteinischer Kamp Es entstanden dadurch Reparaturkosten in Höhe von circa 19.000 Euro. An folgenden Brücken der DB AG entstanden im abgefragten Zeitraum Brückenanfahrschäden : Datum Strecke Brücke bzw. Streckenkilometer 22.04.2016 1234 Bahrenfelder Straße km 1,700 29.04.2016 1120 Baron-Voght-Straße km 5,900 27.05.2016 1241 Elbgaustraße West km 7,374 12.06.2016 6100 Julius-Leber-Straße km 292,806 28.06.2016 1120 Reichsbahnstraße km 1,126 30.06.2016 1241 Reichsbahnstraße km 1,126 11.07.2016 1224 Niendorfer Straße km 4,721 22.07.2016 1224 Elbgaustraße West km 7,400 26.07.2016 1226 Elbgaustraße West km 7,400 11.08.2016 1220 Elbgaustraße West km 7,400 26.08.2016 1253 Billstraße km 3,100 12.09.2016 1241 Bovestraße km 57,849 19.09.2016 1234 Bovestraße km 57,849 16.10.2016 1120 Kornweide km 0,779 21.10.2016 1225 Landwehrstraße km 61,026 14.11.2016 1234 Rolfinckstraße km 15,549 28.11.2016 1234 Rolfinckstraße km 15,549 28.11.2016 1234 Schulauer Moorweg km 16,500 14.12.2016 1234 Kieler Straße km 1,800 17.01.2017 1234 Kieler Straße km 1,800 17.01.2017 1234 Kieler Straße km 1,800 23.01.2017 1234 Rolfinckstraße km 15,549 16.02.2017 1234 Rolfinckstraße km 15,549 27.02.2017 1234 Rolfinckstraße km 15,549 28.02.2017 1245 Billufer km 18,692 11.04.2017 1234 Amsinckstraße km 2,089 25.04.2017 1241 Daimlerstraße km 2,275 27.04.2017 1224 Vogt-Kölln-Straße km 2,885 17.05.2017 1234 Volksparkstraße km 4,087 23.05.2017 1220 Niendorfer Straße km 4,724 31.05.2017 1244 Niendorfer Straße km 4,724 03.08.2017 1241 Niendorfer Straße km 4,724 23.08.2017 1220 Niendorfer Straße km 4,724 24.08.2017 1120 Niendorfer Straße km 4,724 Es entstanden dadurch Reparaturkosten in Höhe von circa 127.000 Euro. Für den abgefragten Zeitraum liegen im Verantwortungsbereich der HPA sowie der AKN keine Brückenanfahrschäden vor. 4. Wurden die Schäden zwischenzeitlich durch die Verursacher oder deren Versicherung vollständig beglichen? Falls nein, in welchen Fällen und warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10489 3 Brücken des LSBG: Der Schaden an der Danner Allee wurde zwischenzeitlich behoben und seitens des Verursachers beziehungsweise seiner Versicherung beglichen. Der Schaden an der Bergedorfer Straße/A1 vom 18. September 2016 wurde nicht behoben und in Rechnung gestellt, da für die Brücke ein Ersatzneubau geplant ist. Durch den Anprall sind weder die Standsicherheit noch Gebrauchstauglichkeit bis zum geplanten Abbruch eingeschränkt. Die beiden Schäden an der Halstenbeker Straße sind derzeit in Bearbeitung, weswegen bislang noch keine konkreten Reparaturkosten bekannt sind. Brücken der HOCHBAHN: Soweit der Verursacher ermittelbar ist, wurden beziehungsweise werden die Schäden regelmäßig der Versicherung des Unfallverursachers gemeldet. Die Schadenserstattung durch die jeweilige Versicherung erfolgt nach Sach- und Rechtslage und/oder – sofern mit der jeweiligen Versicherung ein solches vereinbart wurde – nach Teilungsabkommen bis zu dem im jeweiligen Teilungsabkommen vereinbarten Betrag. Brücken der DB AG: Die DB AG hat mitgeteilt, dass die Ermittlung dieser Daten einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand erfordere und innerhalb der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. 5. Zu welchem Ergebnis führten jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verursacher? Die zuständige Behörde führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Die Verfahren unterliegen sehr kurzen Speicherfristen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3728.