BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10491 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltschutzkonzept in Flüchtlingseinrichtungen auch in Horst (MV) Standard? Hamburg bringt Geflüchtete in der Flüchtlingsunterkunft (EA) Horst in Mecklenburg -Vorpommern unter. Nach Ansicht der Fragestellerinnen müssen für dort untergebrachte Menschen dieselben Standards gelten. Das gilt insbesondere auch für den Schutz vor Gewalt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Angaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten. Die Unterbringung von Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Nostorf- Horst erfolgt nach der zugrunde liegenden Verwaltungsvereinbarung der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Mitnutzung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Asylbewerberinnen vom 8. November 2012 nach den dortigen Standards. Die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in der EA des Landes Mecklenburg -Vorpommern wird nach europaweiten Ausschreibungen seit einigen Jahren von der MW Malteser Werke gemeinnützige GmbH (Malteser) erbracht. Im geltenden Betreibervertrag sind gemäß der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 vielfältige Vorgaben zur Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen enthalten. Die Regelungen aus diesem Vertrag zu Inhalt, Umfang und Qualität der zu erbringenden Betreuungsleistungen gelten uneingeschränkt auch für die Asylsuchenden der Freien und Hansestadt Hamburg, die auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsvereinbarung vorübergehend in Nostorf-Horst untergebracht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern gibt es in der ZEA Nostorf Horst Rückzugsräume, die explizit für Frauen, Kinder, Inter* und/oder Trans* bereitgehalten werden? Bitte beschreiben. Wenn nein, bitte begründen. Folgende Rückzugsräume stehen regelmäßig zur Verfügung: Eine Kinderspielstube, die von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Malteser zu festen Zeiten von montags bis freitags betreut wird. Eine Schule, in der schulpflichtige Kinder unterrichtet werden. Drucksache 21/10491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ein Frauencafé/Frauentreff, in dem mehrmals wöchentlich betreute Angebote für Frauen angeboten werden. Der Raum wird bei Bedarf Frauen als Rückzugsraum auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Spezielle Rückzugsräume für LGBTI werden nicht vorgehalten. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich nicht nach Nostorf-Host verlegt, siehe Drs. 21/10457. 2. Inwiefern gibt es in der ZEA Nostorf Horst Schlafräume, die explizit für Frauen, Kinder, Inter* und/oder Trans* bereitgehalten werden? Bitte beschreiben. Wenn nein, bitte begründen. Die genannten Personengruppen werden stets in separaten Zimmern untergebracht. Alleinreisende Frauen ohne Kinder werden in der Regel zusammen mit anderen alleinreisenden Frauen untergebracht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Gibt es in der ZEA Nostorf-Horst abschließbare Sanitär-Anlagen für beide Geschlechter? Ja. 4. Auf welche Weise werden Bewohner/-innen von Nosdorf Horst über Beratungsstellen und andere Möglichkeiten informiert? In welchen Sprachen liegen diese Informationen vor? Alle Bewohnerinnen und Bewohner der EA Nostorf-Horst werden mithilfe von Flyern, Broschüren und Plakaten auf derartige Angebote aufmerksam gemacht (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Sprechzeiten des Flüchtlingsrates und Ähnliche). Darüber hinaus werden mündliche Informationen unmittelbar durch die Sozialbetreuer und Sozialbetreuerinnen gegeben und externen Beratungsdienste vorgestellt. Beschäftigte der Hamburger Ausländerbehörde sind außerdem zweimal wöchentlich vor Ort und stehen für ausländerrechtliche Fragen zur Verfügung. Zur Verständigung stehen Dolmetscher zur Verfügung. 5. Wie häufig kam es in den vergangenen zwölf Monaten zu Verlegungen aus Nosdorf Horst aufgrund von besonderer Schutzbedürftigkeit? Wie häufig wurde eine Verlegungsmöglichkeit durch Mitarbeiter/-innen von Nosdorf Horst angefragt? Dies wird weder in Mecklenburg-Vorpommern noch in Hamburg statistisch erfasst. Eine händische Durchsicht der Ausländerakten aller in diesem Zeitraum von Hamburg in Nostorf untergebrachten Personen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Was ist der Inhalt des einrichtungsspezifischen (Gewalt-)Schutzkonzeptes der ZEA Nostorf/Horst, welche Mindeststandards sind enthalten und wie findet es Anwendung (vergleiche Drs. 21/4174 Seite 9 folgend )? Gerne als Anlage. In der EA des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Nostorf-Horst wird durch den beauftragten Betreiber ein Gewaltschutzkonzept erstellt und vorgehalten. Dieses wurde durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern bestätigt und ist Teil des aktuellen Betreibervertrages. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Ziel des einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzeptes ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Frauen vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt während ihres Aufenthalts in der Flüchtlingsunterkunft. Den einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten gehen stets Risikoanalysen am jeweiligen Standort voraus. Zudem orientiert sich die konzeptionelle Erarbeitung an den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF im Jahr 2016 veröffentlichten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“. Diese beinhalten die Aspekte Personal und Personalmanagement, interne Strukturen und externe Kooperation, Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement, menschenwürdige, schüt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10491 3 zende und fördernde Rahmenbedingungen sowie Monitoring und Umsetzung des Schutzkonzepts. Ergänzend ist ein Koordinator für Gewaltschutz tätig, der die EA Nostorf-Horst bei der Umsetzung des Konzepts begleitet und berät. 7. Wie sind die Evaluation und die Überprüfung der Einhaltung des Konzeptes geregelt? Die Verantwortung bei der Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts obliegt der Einrichtungsleitung . Der Koordinator für Gewaltschutz führt zweimal jährlich eine Bestandsaufnahme und Risikoanalyse durch. Das Vertragscontrolling zum Betreibervertrag obliegt dem Träger der Einrichtungen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. 8. Besteht eine Beschwerdestelle bezüglich Gewalt? Wenn nicht, wie ist ein Zugang zu externer Beratung geregelt? Siehe Antworten zu 6. und zu 10. 9. Inwiefern wird das mobile Beratungsteam (siehe Drs. 21/4174 Seite 13) auch in Nostorf Horst eingesetzt? Wenn es nicht eingesetzt wird, gibt es ein alternatives Projekt, welches die Geflüchteten vor Ort in diesem Bereich aufsucht? Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. 10. Gibt es für die Bewohner/-innen qualifizierte Ansprechpersonen (unter anderem zur Krisenintervention oder psychischen Stabilisierung) und sind diese der BASFI und dem ZKF bekannt? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.