BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10492 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausbildungssituation an den Gerichten und Staatsanwaltschaften Die Koalitionspartner hatten sich darauf verständigt, zur Wahrung der hohen Qualität der Rechtsprechung in Hamburg die Gerichte dabei unterstützen, deren Strukturen und Abläufe weiter zu optimieren. Hamburg bekennt sich zu seiner Ausbildungsverpflichtung und wird die in der letzten Legislaturperiode wieder aufgenommene Ausbildung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortführen. Dieses Vorhaben ist zu begrüßen und in Anbetracht der äußerst angespannten Personalsituation auf den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften und Gerichte auch dringend erforderlich, zumal die Pensionierungswelle weiter auf uns zurollt: Allein aus den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften scheiden nach Angaben des Senats in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9917 bis 2023 31 Mitarbeiter/-innen wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Strukturen und Abläufe an den Gerichten weiter zu optimieren? Die Struktur wurde in Anbetracht der Tatsache, dass im nächsten Jahr bereits zum zweiten Mal zwei Ausbildungslehrgänge parallel starten, dahin gehend geändert, dass neben den acht Ausbildungsgeschäftsstellen vermehrt Einzelplatzausbildungen stattfinden werden. Die Ausbildungsabläufe wurden optimiert und der hohen Anzahl an Auszubildenden angepasst, sodass weiterhin eine qualitativ sehr gute Ausbildung gewährleistet werden kann. Zudem werden die Staatsanwaltschaft und das Landgericht nunmehr kontinuierlich in die Ausbildung der Nachwuchskräfte einbezogen. Beim Landgericht sind Ausbildungs- und Einarbeitungsgeschäftsstellen eingerichtet worden. Zudem findet eine ständige Fortbildung der Führungskräfte statt, unter anderem auch mit dem Ziel einer optimalen Betreuung des Nachwuchses. Des Weiteren gibt es regelmäßige Gesprächsrunden zwischen Führungskräften und Geschäftsleitungen/ Personalabteilung über die Entwicklung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über Erfahrungen in der Ausbildung beziehungsweise Einarbeitung. Auch das Oberlandesgericht und die Fachgerichte werden verstärkt in die Ausbildung eingebunden . Darüber hinaus befinden sich die Gerichte ständig in einem Prozess der Modernisierung und Optimierung der Arbeitsabläufe. 2. Welche weiteren Maßnahmen sind für jeweils wann geplant? Im Hinblick auf die vermehrte Einzelplatzausbildung werden zeitnah Fortbildungen und Workshops für die Ausbilderinnen und Ausbilder stattfinden. Zwischen den Ausbilderinnen und Ausbilder wird ein regelmäßiger fachbezogener Austausch erfolgen. Drucksache 21/10492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hat sich die Ausbildungssituation in den Gerichten und Staatsanwaltschaften jährlich seit 2013 entwickelt? Bitte für jede Ausbildung getrennt darstellen. Justizwachtmeister Justizsekretäre Justizfachangestellte Rechtspfleger 2013 4 Kein Lehrgang 15 5 2014 Kein Lehrgang 8 Kein Lehrgang 7 2015 14 14 13 4 2016 Kein Lehrgang 15 15 8 2017 29 20 20 17 Dargestellt wird die Lehrgangsstärke der Jahrgänge, die im jeweiligen Jahr ihre Ausbildung begonnen haben. a. Wie viele Auszubildende haben seitdem jährlich ihre Ausbildung abgeschlossen? Justizwachtmeister Justizsekretäre Justizfachangestellte Rechtspfleger 2013 0 0 13 2 2014 4 19 0 0 2015 0 0 0 3 2016 14 8 14 5 2017 0 13 0 7 b. Wie viele Auszubildende haben seitdem jährlich ihre Ausbildung abgebrochen? Justizwachtmeister Justizsekretäre Justizfachangestellte Rechtspfleger 2013 0 0 1 0 2014 0 0 0 1 2015 0 1 0 1 2016 0 0 1 1 2017 0 0 0 0 c. Wie viele Auszubildende sollen jährlich jeweils bis zum Jahre 2020 eingestellt werden? Im Jahr 2018 werden 20 Auszubildende zu Justizsekretären, 20 Auszubildende zu Justizfachangestellten und 20 Auszubildende zu Rechtspflegern eingestellt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Gibt es berufsbegleitende Qualifizierungen mit Abschlussmöglichkeit für Quereinsteiger und Umschüler? Falls ja, welche? Falls nein, sind solche in Anbetracht der vermehrten Anzahl von Quereinsteigern und des dringenden Personalbedarfs geplant? Die zuständige Behörde ist mit den Dienststellen über Einstellung und Weiterqualifizierung extern eingestellter Mitarbeiter im Gespräch. Die Qualifizierung erfolgt individuell zugeschnitten auf die beruflichen Vorkenntnisse. 5. In der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9917 heißt es: „Daneben ist im Jahr 2017 angesichts einer Vielzahl von Neueinstellungen für den Servicebereich der Staatsanwaltschaft ein Ausbildungskonzept für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet worden, nachdem die Einarbeitung in verschiedenen Modulen sowohl am eigenen Arbeitsplatz durch sogenannte Ausbilderinnen und Ausbilder als auch im Rahmen ständig laufender Schulungen erfolgt.“ a. Auf welche Dauer ist das Ausbildungskonzept ausgerichtet? Das in der Antwort zu der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9917 genannte Ausbildungskonzept wurde für neueingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsstellenbereich entwickelt, die entweder keine oder eine lang zurückliegende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10492 3 Ausbildung in der Justiz genossen haben und zumeist aus dem kaufmännischen Bereich kommen oder ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte sind. Insofern ist das Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst schnell die Abläufe innerhalb der Staatsanwaltschaft zu vermitteln und sie in ihrem konkreten Arbeitsfeld anzulernen . Grundlegend ist, dass jede neu eingestellte Mitarbeiterin beziehungsweise jeder neu eingestellte Mitarbeiter eine Ausbilderin beziehungsweise einen Ausbilder zur Seite gestellt bekommt, der sie beziehungsweise ihn am Arbeitsplatz anleitet. Die Dauer dieser Einarbeitung ist von den Bedürfnissen des Einzelfalles abhängig und soll zwischen vier und sechs Monaten liegen. b. Wie viele neu eingestellte Mitarbeiter/-innen nehmen daran teil? c. Wie viele Ausbilder/-innen stehen aktuell zur Verfügung? Seit April 2017 wird jede der bisher eingestellten zwölf Personen gemäß dem beschriebenen Konzept geschult. Hierfür stehen insgesamt 24 Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder zur Verfügung. d. Welchen zeitlichen Umfang haben die Schulungen und welche Themenkomplexe werden dort behandelt? Für die ersten sechs Wochen der Einarbeitung sind nach dem Ausbildungskonzept zudem Grundlagenschulungen und konkrete Ausbildungsinhalte für die einzelnen Wochen vorgesehen, wobei die Ausbildungsinhalte nicht innerhalb der sechs Wochen abgeschlossen werden können, sondern während der gesamten Ausbildungszeit thematisiert werden. Die sieben Grundlagenvorträge sind: 1. Vorstellung der Staatsanwaltschaft 2. Rechtlicher Grundlagenvortrag (unter anderem Verfahrensgrundsätze, Durchführung und Abschluss der Ermittlungen, Ablauf des Strafverfahrens, Strafen und Maßregeln, Rechtsmittel und Instanzenzug) 3. Aktenordnung 4. MESTA-Grundlagen-Schulung 5. Vollstreckung 6. Hauptverfahren durch eine Moderatorin 7. Rechtsmittelverfahren Darüber hinaus sind weitere übergreifende Termine Besuche der Verwahrstelle und des Archivs in Kleingruppen Teil des Ausbildungskonzeptes. e. Wie beurteilt die zuständige Ausbildung die ersten Erfahrungen mit dem Ausbildungskonzept für neu eingestellte Mitarbeiter/-innen im Servicebereich? Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ausbildungskonzept sind durchweg positiv.