BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10500 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Straffung von Gerichtsverfahren und Befreiung von überflüssigen Regelungen Neben den in vielen Segmenten steigenden Eingangszahlen ist die Arbeitslast der Gerichte vor allem durch die auf verschiedenen Faktoren basierende zunehmende Komplexität der Verfahren massiv gestiegen. Dies ist beispielsweise auf die Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen, die zunehmende Ausdifferenzierung des Rechts, die Erhöhung der Prüfdichte aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, eine qualifizierte Vertretung der Verfahrensbeteiligten, aber auch auf die Stärkung der Rechte der Verfahrensbeteiligten zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus sinnvoll, dass sich die Koalitionspartner darauf verständigt hatten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die gerichtlichen Verfahren zu straffen und von überflüssigen Regelungen zu befreien. Dadurch sollen die Verfahren für die Rechtssuchenden klarer und effektiver gestaltet sowie den Gerichten und den Staatsanwaltschaften der Raum gegeben werden, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Ich frage den Senat: 1. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um gerichtliche Verfahren zu straffen und von überflüssigen Regelungen zu befreien? Wie ist jeweils der Umsetzungsstand? Für die relevanten Regelungsgebiete liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Der Bundesgesetzgeber ist für die Umsetzung der – auch unter Mitarbeit der zuständigen Behörde – bereits erarbeiteten Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung durch gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Verfahrensordnungen und dem Gerichtsverfassungsgesetz zuständig. Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ angenommen. Dieses ist – mit Ausnahme von zwei Änderungen – seit dem 24. August 2017 in Kraft (BGBl. I, 3202). Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirkt die zuständige Behörde auf verschiedenen Ebenen an Projekten zur Straffung des gerichtlichen Verfahrens mit. Hamburg arbeitet aktiv in der länderoffenen Arbeitsgruppe „Asylprozessrecht“ mit, deren Aufgabe es ist, Maßnahmen für eine Steigerung der Effektivität und eine Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren zu entwickeln, wobei sich die zuständige Behörde maßgeblich an der Ausarbeitung von Vorschlägen zum Rechtsmittelverfahren beteiligt hat. In einem Zwischenbericht für die 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 1./2. Juni 2016 hat die Arbeitsgruppe diverse Vorschläge zur Änderung des Asylprozessrechts und des darauf bezogenen Haftrechts gemacht, insbesondere auch für Gesetzesänderungen zur Änderung des Rechtsmittelverfahrensrechts (Beru- Drucksache 21/10500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fungszulassung (auch) für das Verwaltungsgericht bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und bei Divergenz; Einführung einer Sprungrevision; beschränkte Zulassungsbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei grundsätzlicher Bedeutung). Ausgehend von dem Zwischenbericht haben die Justizministerinnen und Justizminister in ihrem Beschluss Optimierungsmöglichkeiten festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat bislang allerdings nur den Vorschlag zur Einführung einer Sprungrevision in dem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2017, S. 2780) umgesetzt. Die zuständige Behörde nimmt zudem regelmäßig an den Treffen der Fachreferentinnen und Fachreferenten des öffentlichen Rechts der Länder teil, im Rahmen derer auch Maßnahmen zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens sowie aktuell die Vorschläge zur Reform des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess beraten werden. Im Bereich des Zivilprozesses wirkt Hamburg in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Ausgestaltung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof und zivilprozessualer Reformbedarf“ mit und hatte in deren Unter-Arbeitsgemeinschaft „Beschleunigung des Zivilprozesses“ die Federführung inne. Im Übrigen hat die zuständige Behörde auch aktiv in der länderoffenen Arbeitsgruppe „Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen“ mitgewirkt, deren Arbeit mit der Vorlage des Abschlussberichtes vom 18. Oktober 2016 für die 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 endete. 2. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens der zuständigen Behörde konkret geplant? Im Rahmen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz im Oktober 2017 und der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wird die Effektivierung beziehungsweise Straffung des Strafprozesses insbesondere im Hinblick auf Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten erneut Thema der Beratungen sein. Für den Bereich des Zivilverfahrens veranstaltet die zuständige Behörde am 27. November 2017 eine Fachtagung zu dem Thema „Zukunft des Zivilprozesses – Maßnahmen gegen eine lange Verfahrensdauer“. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.