BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10501 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Besetzung von Spitzenpositionen in der Justiz Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz mit dem Ziel überarbeiten werden, ein breiteres Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Zudem strebt der Senat für die Bundesgerichte eine Erhöhung des Frauenanteils an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie definiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde „Spitzenpositionen in der Justiz“? Eine feststehende Definition des Begriffs „Spitzenpositionen in der Justiz“ gibt es nicht. Die Justizbehörde Hamburg ordnet diesem Begriff zurzeit die folgenden Positionen zu: auf Ebene der Freien und Hansestadt Hamburg die Gerichtsleitungen, die Leitungen der Staatsanwaltschaften sowie deren jeweilige Vertretungen; in der Justiz auf Bundesebene die Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei den Bundesgerichten und bei der Bundesanwaltschaft. 2. Wann und wie wurden die Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz seit Beginn der Legislaturperiode überarbeitet, um ein breiteres Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen? a. Welche konkreten Änderungen wurden vorgenommen? b. Bei der Besetzung welcher Spitzenpositionen wurde das geänderte Bewerbungsverfahren bereits angewendet? c. Wie hat sich das geänderte Bewerbungsverfahren auf die angestrebte Geschlechterparität ausgewirkt? Seit dem Jahr 2016 führt die Justizbehörde ein Interessebekundungsverfahren für die Bundesrichterwahlen durch. Für die anderen Spitzenpositionen ist eine Überprüfung geplant. Die Stellen der Generalstaatsanwältin/des Generalstaatsanwalts sowie der Präsidentinnen und Präsidenten der Hamburgischen Gerichte werden extern ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Sofern noch keine Überarbeitung der Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz erfolgt ist, weshalb nicht und wann soll das in welcher Form geschehen? Entfällt. Drucksache 21/10501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Richter/-innen sind seit Beginn der Legislaturperiode vom Bundesrichterwahlausschuss zu Richtern/-innen an Bundesgerichten gewählt worden? Zwei. a. Wie viele davon waren weiblich? Beide ausgewählten Richter sind männlich. b. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um den Frauenanteil an Bundesgerichten zu erhöhen? Seit dem Jahr 2016 wird jährlich an alle im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein Informationsschreiben zu den Bundesrichterwahlen versandt. In diesem Schreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Erhöhung des Frauenanteils in den obersten Bundesgerichten das Interessebekundungsverfahren insbesondere für Richterinnen und Staatsanwältinnen gilt.