BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10518 21. Wahlperiode 02.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 27.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Inanspruchnahme der Flüchtlingspaten als Bürgen bei der Rückzahlung von Sozialleistungen Zahlreiche Flüchtlingshelfer hatten für Flüchtlinge gebürgt, indem sie im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 bis 2015 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben haben, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen .1 Nun werden diese Flüchtlingspaten von den Jobcentern insoweit in Anspruch genommen, als diese von ihnen die Kosten der staatlichen Sozialleistungen zurückfordern. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich allerdings Widerstand. So fordern Landesminister, dass Flüchtlingshelfer vollständig von Folgekosten verschont werden. Dies soll darüber erreicht werden , dass im Bundesrat eine Gesetzesinitiative angestoßen wird, die Flüchtlingspaten entlastet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen haben in Hamburg zwischen 2013 und 2015 für Syrer gebürgt, um ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen? Wie viele dieser sogenannten Flüchtlingspaten taten dies mehrfach? Die vom Einwohner-Zentralamt für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge entgegengenommenen Verpflichtungserklärungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Ob es sich bei den Verpflichtungsgebern um Angehörige oder um sogenannte Flüchtlingspaten handelt, wird nicht erfasst. Im Rahmen der individuellen Prüfung wird geklärt, ob Verpflichtungsgeber bereits zuvor eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Dies kann auch in einem anderen Land erfolgt sein. Bei der Bonitätsprüfung im Einzelfall erfolgt dann die Berücksichtigung der bereits zuvor abgegebenen Verpflichtungserklärung . In wie vielen Fällen einzelne Personen mehrere Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, kann nur durch einen händischen Abgleich der einzelnen Verpflichtungserklärungen ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Jahr abgenommene Verpflichtungserklärungen 2013 41 2014 83 2015 192 1 www.welt.de vom 19.09.2017, „Flüchtlingspaten sollen Sozialleistungen zurückzahlen“. Drucksache 21/10518 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden aufgrund solcher Bürgschaften erteilt? Dies lässt sich aus dem ausländerbehördlichen IT-Fachverfahren nicht auswerten. Seit 2013 sind insgesamt 432 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms eingereist und haben im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in allen Fällen Verpflichtungserklärungen abgeben worden waren, weil die erforderliche Sicherung des Lebensunterhalts auch anders, etwa aus eigenen Mitteln der Einreisenden, bewerkstelligt werden kann. 3. Wie viele dieser sogenannten Flüchtlingspaten werden von den Jobcentern in Hamburg nunmehr als Bürgen für die Rückzahlung der Kosten stattlicher Leistungen in Anspruch genommen? Bitte insoweit auch die jeweilige Rückforderungssumme angeben! Siehe Drs. 21/833 und Drs. 21/10240. 4. Wird der Senat dem Initiieren einer Gesetzesänderung zur Entlastung der Flüchtlingspaten über den Bundesrat zustimmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum? Der Senat hat sich damit noch nicht befasst. Eine Entlastung von Verpflichtungsgebern ergab sich im Übrigen bereits aus den Änderungen des Integrationsgesetzes, da dort die Haftung für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen auf drei statt fünf Jahre begrenzt wurde (vergleiche § 68a und § 68 Absatz 1 Satz 3 AufenthG).