BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10525 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der EM-Bewerbung (II) Wie zu erwarten war, begrüßt der Innensenator Grote die Wahl des DFB, Hamburg als Austragungsort vorzuschlagen. Dies ist nicht weiter verwunderlich , denn der regierende Senat denkt nur von Großevent zu Großevent, dabei ist Hamburg international bereits als sportbegeisterte Stadt bekannt. In den letzten Tagen wurde dabei aus Bremen bekannt, dass sie sich weigerten , die Vorverträge der UEFA (Tournament Requirements) zu unterzeichnen, weil sie eindeutig zu einseitig sind und gegen bestehende Gesetze verstoßen würden. Ähnlich äußerte sich bereits der ehemalige Richter Hoffmann-Riem, der vor allen bei der Kommerziellen Zone rund um das Stadion (500 Meter) einen Bruch mit der Verfassung erkennt, da hier jegliche Demonstrationen verboten sind. Um kommerzieller Interessen willen sollten die Grundrechte jedoch nicht ausgehoben werden, für Schulz und Grote spielt das natürlich keine Rolle. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Am 15. September 2017 hat der DFB Hamburg – neben Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Köln, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main – als potenzielle Spielorte für Spiele der UEFA EURO 2024 benannt, mit denen der DFB im internationalen Bewerbungsverfahren antreten wird. Voraussichtlich im September 2018 wird die UEFA entscheiden, in welchem Land Europas die Spiele der UEFA EURO 2024 ausgetragen werden. Einziges Bewerberland neben Deutschland ist die Türkei. Im Übrigen siehe Drs. 21/10422. Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu Angelegenheiten anderer Länder. Er verhandelt aktuell nicht über einen Host-City-Vertrag. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo und wann und durch wen wurden denn „öffentlich kommuniziert“, dass sich Hamburg als Spielort für die EM 2024 zur Verfügung stellt? Siehe Drs. 21/10422; siehe darüber hinaus Mitteilungen der Pressestelle des Senats vom 15. Februar 2017 (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9513778/2017-09-15- fussball-em/) und 15. September 2017 (http://www.hamburg.de/innenbehoerde/ aktuelle-sportmeldungen/9649874/euro-2014-fussball-stadien-staedte/). 2. Wer führt denn überhaupt die Vertragsverhandlungen (beispielsweise über die Host-City-Verträge) mit der UEFA bezüglich Hamburg, die Innen- beziehungsweise Sportbehörde, der DFB oder der Senat? Drucksache 21/10525 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Fielen bereits Kosten für die nationale Bewerbung beim DFB an? Siehe Drs. 21/10422. 4. Warum glaubt der Senat, er werde die Host-City-Verträge abschließen, ohne bisher den Vertragsinhalt zu kennen? 5. Wer verhandelt denn aktuell mit der UEFA über die Host-City-Verträge, der Bund, der DFB oder der Senat? Siehe Vorbemerkung. 6. Beabsichtigt der Senat die Offenlegung der Host-City-Verträge oder auch andere Verträge und Vereinbarungen mit der UEFA, auch im Sinne der Transparenz für die Hamburger/-innen? Der Senat wird die Hamburgische Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Prozesses informieren. 7. Bremen hat sich gegen die Austragung der EM entschieden, unter anderem wurde kritisiert, die Verträge mit der UEFA seien zu einseitig. Warum teilt der Hamburger Senat diese Auffassung nicht? Plant der Senat überhaupt Nachverhandlungen bei den Verträgen mit der UEFA oder beugt man sich den Forderungen, da der Senat sowieso um jeden Preis die EM hier austragen will? Nach Kenntnis des Senats hat sich Bremen nicht gegen die Austragung der EM entschieden . Der Host-City-Vertrag liegt dem Senat nicht vor. 8. Wie sehen die Nachhaltigkeitsstandards der UEFA im Einzelnen aus? Dazu liegen dem Senat noch keine Angaben vor. Im weiteren internationalen Bewerbungsprozess bis zur Abgabe der Unterlagen bei der UEFA am 27.04.2018 beabsichtigt der DFB, mit den Städten und weiteren Interessenvertretern ein gemeinsames Nachhaltigkeitskonzept zu erarbeiten. 9. Wieso gibt der Senat Garantien, wie beispielsweise die des Airport- Agreement, wenn ihnen der Vertragstext oder die Vertragsdetails noch gar nicht bekannt sind, ab? Die Abgabe von entsprechenden Erklärungen gegenüber dem DFB war Bestandteil im nationalen Bewerbungsverfahren. Im weiteren Verlauf des jetzt begonnenen internationalen Bewerbungsverfahrens wird es zu Spezifizierungen der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten kommen.