BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10526 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 28.09.17 und Antwort des Senats Betr.: „Bezahlausbildung“ in Hamburg (II) Der Opposition kommt in einer Demokratie eine entscheidende Bedeutung zu. Sie kann ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, dabei nur dann nachkommen, wenn sie über umfangreiche Informationen verfügt. Ich hatte in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zur „Bezahlausbildung in Hamburg“ (wie auch in all meinen früheren Anfragen) mehrfach ausdrücklich darum gebeten, die tabellarischen Angaben „in einer Excel-Tabelle“ zur Verfügung zu stellen (siehe Drs. 21/10386). Dies hat der Senat, aus welchen Gründen auch immer, (wiederholt) nicht getan. Stattdessen wurden mir neun Tabellen im PDF-Format und eine Tabelle im Textformat geschickt, die sich nicht ohne umständliche Datenverarbeitungsprozesse oder enormen händischen Aufwand auswerten lassen. Dieses dauerhafte ignorante Vorgehen des Senates, in mutmaßlich absichtlicher Behinderung der Transparenz hinsichtlich der ausgegebenen Daten, provoziert eine weitere Nachfrage. Denn sicher ist, dass er über die gewünschten Dateien verfügt (denn ehe sie in ein PDF-Format übertragen wurden, müssen sie ja in ein entsprechendes Tabellenkalkulationsprogramm – Standard ist Excel), und es gibt keinen Anlass und keine Rechtfertigung dafür, sie mir als frei gewähltem Abgeordneten zu verweigern. Ich frage den Senat: Der Senat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Kleine Anfragen „binnen acht Tagen schriftlich zu beantworten“ (Artikel 25 Absatz 3 Satz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Über das Gebot der Schriftlichkeit hinausgehende Formerfordernisse stellt die Verfassung nicht auf. Der Senat ist abgesehen vom Schriftlichkeitsgebot daher nicht verpflichtet, seine Antwort in einer bestimmten Form zu geben (vergleiche David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. Auflage 2004, Art. 25 Rn. 64). Die von der Verfassung geforderte schriftliche Antwort erfolgte bis vor einigen Jahren entsprechend überkommener Übung durch Übergabe eines gedruckten Schriftstücks, seit der Umstellung auf elektronische Kommunikationsmittel im Einvernehmen mit der Bürgerschaftskanzlei durch Übersendung eines elektronischen Dokumentes. Excel-Tabellen werden dabei grundsätzlich im PDF-Format übersandt, um den Originalcharakter des Dokuments zu wahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum ist der Senat meiner Bitte nicht nachgekommen, die Tabellen zu der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage im Tabellenformat bereitzustellen? Drucksache 21/10526 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 2. Beabsichtigt der Senat, der Opposition durch kleinliche Schikanen die Arbeit schwer zu machen? a. Wenn nein, warum handelt der Senat nicht entsprechend? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Ist dem Senat bekannt, dass in der Bürgerschaft – so wie in den Behörden – die Hard- und Software von Dataport bereitgestellt wird und dass Dataport für Tabellenkalkulationen das Tabellenprogramm Excel installiert hat? Ja. a. Wenn ja, zieht der Senat daraus die Schlussfolgerung, zukünftig Tabellen (wenn so angefordert) im Tabellenformat und nicht im PDF- Format zu verschicken? Nein. b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 4. Ist der Senat auch der Meinung, dass man Tabellen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm bearbeiten (können) sollte? a. Wenn ja, warum habe ich dann acht Tabellen im PDF-Format bekommen? b. Wenn nein, bitte begründen. Hiermit hat sich der Senat noch nicht befasst. Er ist hierzu auch nicht verpflichtet, denn dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177). 5. Bitte alle Tabellen der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur „Bezahlausbildung in Hamburg“ (Drs. 21/10386) im Tabellenformat Excel liefern. Aus Artikel 25 Absatz 3 Satz 2 der Verfassung folgt nur die Verpflichtung des Senats, Fragen zu beantworten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.