BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10537 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Kein ligatauglicher Sportplatz in der HafenCity wegen 15 Metern? Der Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion „Vorzeigestadtteil HafenCity erhält keinen ligatauglichen Sportplatz (Drs. 21/10229) vom 30. August 2017 wurde am 13. September 2017 in der Bürgerschaft abgelehnt. Der Antrag forderte den Senat auf, einen für alle Altersgruppen ligatauglichen Sportplatz mit den Abmessungen 90 x 55 Meter zu errichten. Angedacht ist jedoch nur ein Spielfeld in den Abmessungen von 75 x 55 Meter. Auf diesem Kleinspielfeld sind Ligaspiele nur für Kinder bis zu zwölf Jahren möglich. Es fehlen demnach 15 Meter zur Errichtung eines ligatauglichen Sportplatzes, der es Vereinen ermöglicht, Sport unter Wettkampfbedingungen durchzuführen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Basis von Angaben der HafenCity Hamburg GmbH. Bei der Planung des Sportplatzes im Oberhafen sind folgende Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen für die Bemessung berücksichtigt und abgewogen worden : die Ermöglichung eines dauerhaften Betriebs ohne Einschränkungen aus der unmittelbaren Nähe von Wohnungen, eine gute Erreichbarkeit von den Schul- und Wohnstandorten in der HafenCity im Rahmen der für den Oberhafen vorgesehene Erschließung für den ÖPNV sowie den Fußgänger- und Radverkehr, die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens durch Vermeidung des (teilweisen) Baus des Fußballplatzes in die Wasserfläche des Oberhafens, der mit einem hohen Investitionsaufwand sowie laufend hohen Betriebskosten für die Instandhaltung verbunden wäre, um untergrundbedingte Setzungen auszugleichen und regelhaft eintretende Schäden an der Oberfläche zu beseitigen, Rücksichtnahme auf den Charakter des Kulturquartiers, das heißt nur ein Teilabriss des Schuppens 4, um einen ausreichenden Flächenzuschnitt für den Sportplatz zu ermöglichen und gleichzeitig die Anforderungen des Hochwasserschutzes zu erfüllen. Nach Prüfung aller Anforderungen ist aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen die Abmessung des Sportplatzes mit 75 x 55m festgelegt worden. Damit wird in der HafenCity in zentraler Lage ein Fußballfeld errichtet, das auf 55m Breite und 75m Länge gleichzeitig von zwei Mannschaften (bis zwölf Jahre) unter Trainingsbedingungen sowie für den Wettkampfsport dieser Altersklasse genutzt werden kann. Für die betreffende Altersgruppe von Kindern bis zwölf Jahren kommt die Bereitstellung eines sehr wohnortnahen Sportplatzes besonders hohe Bedeutung zu. Drucksache 21/10537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Schaffung eines ligagerechten Fußballfeldes für Erwachsene und ältere Jugendliche (11er-Feld) gibt es Planungsüberlegungen auf Flächen außerhalb der HafenCity in unmittelbarem räumlichem Anschluss. Im Übrigen siehe Drs. 21/971 und 21/1005. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Von welchen Baukosten geht der Senat nur für den Bau des aktuell geplanten Sportplatzes mit den Abmessungen (75 x 55 m) aus? 2. Welche weiteren Sportanlagen sind im Oberhafen geplant (Sprunggrube, Laufbahn et cetera) und welche Baukosten sind für jede einzelne Sportanlage angesetzt? 3. Welche Baukosten würden nach Auffassung des Senats für einen Sportplatz mit den Abmessungen 90 x 55 m entstehen? 4. Auf welche Posten würden sich die Mehrkosten wie verteilen? Geplant wird ein Sportplatz (Abmessungen 75 x 55m) mit dem für den Sportunterricht der Schulen erforderlichen leichtathletischen Anlagen (ohne 400m-Bahn), ergänzt um Kleinspielfelder für Volleyball und Basketball. Aufgrund des Planungsstandes lassen sich noch keine Schätzungen für die Gesamtinvestitionen der Sportanlage sowie für die Kosten der geplanten Leichtathletikanlagen und Funktionsräume angeben. Die Voruntersuchungen (zum Beispiel Kampfmittel- und Bodenuntersuchungen) sind nicht abgeschlossen; die dazu notwendige Flächenfreimachung ist noch nicht vollständig erfolgt. Die Herrichtung und die Erschließung der Fläche (Tunnelbau/U-Bahn-Ausgang, Aufhöhung gemäß Hochwasserschutz, Aufhöhung der Sportflächen auf geplant 6.50m und so weiter) sind räumlich und konzeptionell so miteinander verwoben, dass die erbetenen Kostenangaben einzelnen Teilflächen nicht zugerechnet werden können. 5. Welche der nachfolgenden Einrichtungen werden im Zuge der Errichtung der Sportanlagen ebenfalls gebaut: - für Frauen und Männer getrennte Umkleideräume, - WCs, - Dusch- und Waschräume, - abschließbare Räumlichkeiten für Sportmaterialien, - Büroräume für einen Sportverein, - ein Clubraum, - sonstige Räumlichkeiten (bitte ausführen). Mit Ausnahme eines Clubraums sowie weiterer sonstiger Räumlichkeiten werden alle genannten Einrichtungen vorgehalten. 6. Wer würde die Organisation des Betriebes der Sportanlage übernehmen , wie zum Beispiel die Zuteilung von Trainingszeiten an die Sportvereine , und aus welchen Aufgaben bestünde diese Organisation? 7. Wer würde kostenseitig für den Betrieb, Wartung, Reinigung oder sonstige Gründe (bitte ausführen) aufkommen? Es ist vorgesehen, die Sportstätte als bezirkliche Sport- und Schulsportanlage zu betreiben. Es gelten die für den Betrieb dieser Anlagen üblichen Regelungen. 8. Unter Einbeziehung welcher (Sport)Vereine fand die bisherige Planung der Sportanlagen statt und in welcher Form und Häufigkeit? 9. Fand die bisherige Planung unter Einbeziehung des HSB statt und wenn ja, ab wann, in welcher Form und Häufigkeit? Die Vorgespräche wurden zu verschiedenen Zeitpunkten unter anderem mit der zuständigen Behörde und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte geführt. Der Hamburger Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10537 3 Sportbund e.V. (HSB) hat dabei seine Position dargestellt. Die Sportvereine haben ihre Anliegen über das Bezirksamt und den HSB eingebracht.