BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10538 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Schutzmaßnahmen für christliche Migranten Ende Juli 2017 waren nach Auskunft des Senats insgesamt 54.932 Migranten in Hamburg untergebracht.1 Man darf annehmen, dass sich unter diesen auch Menschen befinden, die sich zum Christentum bekennen. Im Gegensatz zu den sogenannten LSBTI*-Migranten, die entweder lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intersexuell sind beziehungsweise anderen sexuellen Randgruppen angehören und deswegen vom Senat als „besonders schutzbedürftig “2 eingestuft werden, haben christliche Migranten bislang keine Aufwertung ihres Schutzstatus erfahren. Obwohl Fälle von gewalttätigen Übergriffen vor allem von intoleranten Muslimen gegen ihre Angehörigen in Erstund Folgeunterbringungen seit Jahren immer wieder bekannt werden3, hat der Senat bislang keine nennenswerten Gegenmaßnahmen ergriffen. Das Problem ignorierend, hat er sich stattdessen auf den Schutz sexueller Randgruppen konzentriert, den er mittlerweile mit mehreren Millionen Euro finanziert .4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Religionszugehörigkeit ebenso wie die sexuelle Orientierung und Identität statistisch nicht erfasst wird, siehe hierzu Drs. 21/5664 und Drs. 21/3649. Auch unter der Personengruppe der LSBTI*-Geflüchteten können sich daher Personen christlichen Glaubens befinden. Die in Drs. 21/4174 und Drs. 21/6163 dargestellten Maßnahmen, Unterstützungsangebote und Verfahren gelten für alle schutzbedürftigen Personen. Das Angebot der Beratungsstelle „empower“ des Trägers Arbeit und Leben Hamburg (siehe Drs. 21/8233) steht zudem auch Betroffenen offen, die Gewalt aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit erfahren. Im Übrigen siehe Drs. 21/10457. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat mittlerweile Kenntnis davon, wie groß der Anteil von Christen an der Gruppe der in Hamburg lebenden Migranten ausfällt? Falls ja, wie viele Personen sind dem Senat gegenwärtig als Christen bekannt. Bitte jeweils Alter und biologisches Geschlecht angeben. Falls nein, warum nicht? 1 Confer Drs. 21/10092. Seiten 1 – 3. 2 Confer Drs. 21/7993. Seite 1. 3 Confer Drs. 21/3921. 4 Confer Drs. 21/7993. Seite 1. Drucksache 21/10538 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Warum hat der Senat Christen im Gegensatz zu LSBTI*-Migranten bisher nicht bei der Ausarbeitung neuer Schutzkonzepte berücksichtigt? 3. Warum gelten Christen unter den Migranten nicht als „besonders schutzbedürftig“? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Wohnprojekte für christliche Migranten sind gegenwärtig in Hamburg vorhanden? Bitte jeweils Adresse, Typ der Immobilie (Häuser oder Wohnungen), Aufnahmekapazität sowie Belegung nennen. 5. In wie vielen Fällen wurden Immobilien angemietet beziehungsweise neu gebaut? Es gibt in Abhängigkeit des Bedarfes in verschiedenen Einrichtungen der örU integrierte Schutzplätze, die allen Personen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Anzahl und Belegung der Einzelplätze können angesichts von über 100 Einrichtungen der örU in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, da dafür eine Abfrage aller belegten Plätze in allen örU erforderlich ist. Im Übrigen siehe zur Belegung in örU Drs. 21/8885 und Drs. 21/3254. Es wurden keine Immobilien angemietet beziehungsweise neu gebaut. 6. Wie viel Geld hat der Senat 2016 und 2017 zum Schutz für christliche Migranten ausgeben? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus siehe Drs. 21/5359, Drs. 21/6000, Drs. 21/7706, Drs. 21/7939, Drs. 21/8279 und Drs. 21/10457. 7. In wie vielen Fällen haben Stiftungen oder Vereine am Schutz christlicher Migranten mitgewirkt und wie oft hat der Senat eine Kooperation mit diesen unterhalten? 8. In wie vielen Fällen hat f & w fördern und wohnen AöR bislang dabei mitgeholfen, christliche Migranten in privaten (sicheren) Wohnraum zu überführen? Die einzelnen Maßnahmen bitte im Sinne der in Frage 1. enthaltenen Spezifizierungen beantworten. 9. In wie vielen Fällen hat sich das Projekt Abrigo der Lawaetz-Stiftung bislang für die „sichere“ Unterbringung von christlichen Migranten eingesetzt ? Bislang wurde keine Person aufgrund von Gewalt oder Diskriminierung wegen ihrer christlichen Religionszugehörigkeit von der Opferschutz- Koordinierungsstelle „savîa“ oder von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) an Abrigo vermittelt, da eine Verlegung in externen Wohnraum bisher nicht erforderlich war, siehe hierzu auch Drs. 21/5664. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. Im Übrigen liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wie rechtfertigt der Senat, dass es bislang keine gesonderten Wohnprojekte für christliche Migranten, dafür aber für LSBTI*-Migranten gibt, deren Anzahl und Bedrohungslage er nach eignen Angaben gar nicht kennt? Siehe Vorbemerkung. 11. Ist gegenwärtig geplant, in Zukunft Wohnprojekte für christliche Migranten zu schaffen? Falls ja, welche und wie hoch belaufen sich die dafür anfallenden Kosten ? Falls nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 4. und 5.