BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10542 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Haben Raser in Hamburg nachts freie Fahrt? Verteilung der Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung über den Tag Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten insbesondere ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA aber mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Mit Drs. 21/8356 hatte ich unter anderem die Zahl der seit 2011 durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung abgefragt: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 5.177 5.051 4.924 5.623 5.186 4.606 Eine Aufschlüsselung zwischen nachts (22 – 6 Uhr) und tagsüber (6 – 22 Uhr) durchgeführten Messeinheiten erfolgte hingegen nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mobile Geschwindigkeitsüberwachungen werden überwiegend durch Mitarbeiter der Verkehrsstaffeln der Verkehrsdirektion durchgeführt. Für diese ist eine regelmäßige Dienstverrichtung in zwei Schichten von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr vorgesehen. Alle Messeinheiten zur Nachtzeit werden außerhalb dieser Regeldienstzeit geleistet. Aufgrund der großen Anzahl von Maßnahmen aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Demonstrationen, Straßenfeste sowie Konzert- und Sportveranstaltungen ), die außerhalb der Regeldienstzeit und an Wochenenden geleistet werden, reduzieren sich die verfügbaren Kapazitäten für Messungen zur Nachtzeit. Für 2017 kamen weitere personalintensive Objektschutzmaßnahmen im Rahmen vom G20-Gipfel hinzu. Neben der Durchführung von Messungen mittels der mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte findet die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen auch durch den Einsatz der zivilen Video-Fahrzeuge (ProViDa) der Polizei statt. Diese sind regelmäßig auch nachts im Einsatz, sodass grundsätzlich jederzeit und überall mit der Entdeckung von Geschwindigkeitsverstößen gerechnet werden muss. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der mit Drs. 21/8356 erfragten, zwischen 2011 und 2016 in Hamburg durchgeführten, Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden Drucksache 21/10542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) nachts zwischen 22 – 6 Uhr, b) tagsüber zwischen 6 – 22 Uhr durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 2. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr bisher durchgeführt? 3. Wie viele der im laufenden Jahr bisher durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden a) nachts zwischen 22 –6 Uhr, b) tagsüber zwischen 6 –22 Uhr durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Bei der Auswertung der zur Verfügung stehenden Datenquellen ist festgestellt worden, dass in der Beantwortung zu Drs. 21/8356 (Fragen 26. und 27.) die Zahlenangaben zu den Jahreswerten 2013 und 2014 vertauscht worden sind. Diese Daten wurden korrigiert . Anliegend werden die Messeinheiten der Jahre 2011 bis 2017 geteilt nach der Durchführung am Tage (6 – 22 Uhr) beziehungsweise in der Nacht (22 – 6 Uhr) dargestellt. Zu den jeweiligen Zeiträumen wurden alle Messeinheiten genannt, die zeitanteilig in die entsprechende Fragestellung fielen. Dabei sind die Messeinheiten, die sowohl in die Nacht- als auch in die Tag-Zeit fallen, in beiden Zeilen aufgeführt. Aus diesem Grund ist die Angabe über die Gesamtmessungen kleiner als die Summe der Tagesund Nachtmessungen. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* a) nachts 198 221 256 201 169 117 45 b) tagsüber 5.099 4.955 5.510 4.842 5.111 4.565 2.812 Gesamt 5.177 5.051 5.623 4.924 5.186 4.606 2.821 * Zahlen für das laufende Jahr zum Stichtag 30.09.2017