BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10544 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg – Warum werden Hamburgs Händler mit immer mehr Bürokratie überzogen? (V) In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26. September 2017 wurde deutlich, dass bei den Vertretern aus dem Einzelhandel keine Klarheit über die Termine der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2018 besteht. Kommuniziert werden sollte vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nur die Terminfindung gegenüber den Verbänden, Vereinen und Firmen, sondern auch deren Verknüpfung mit anlassbezogene Themen. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 20151, welches erhebliche Auswirkungen auf den Einzelhandel hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die verkaufsoffenen Sonntage nach § 8 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes werden jeweils durch eine Rechtsverordnung jedes einzelnen Bezirksamtes festgelegt . Da nach dem Ladenöffnungsgesetz aus besonderem Anlass maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich sind, steht jedes Bezirksamt in Kontakt zu seinen örtlichen Wirtschaftsakteuren sowie zu Verbänden und der Handelskammer Hamburg. Es wird ermittelt, welche Termine aufgrund welcher konkreten Veranstaltungen des kommenden Jahres gewünscht werden. Die bezirklichen Fachämter Verbraucherschutz , Gewerbe und Umwelt haben diese Wünsche für das Jahr 2018 zusammenzutragen . Eine abschließende Entscheidung über die daraus hervorgehenden Termine für Sonntagsöffnungen im Jahr 2018 ist noch nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/9752. Im Zusammenhang mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/9448 hat es zudem zur weiteren Vorbereitung am 15. September 2017 einen Workshop in der Handelskammer Hamburg gegeben. Die Handelskammer Hamburg und die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU haben Einzelhandelsverbände, das City Management, Interessengemeinschaften und Business Improvement Districts (BIDs) sowie Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen, sozialen und karitativen Einrichtungen zum Thema „Sonntagsöffnungen 2018 – Themensonntage mit Leben füllen“ eingeladen. In diesem Zusammenhang haben sich die Akteure auch zu bisher diskutierten Wunschterminen gegenüber der Handelskammer Hamburg geäußert. Abschließende Feststellungen und Einzelfallbeurteilungen stehen derzeit noch aus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg wie folgt: 1 BVerwGE Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015. Drucksache 21/10544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie ist der Stand der Terminvorschläge und Terminfindung für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2018? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie wurden Verbände, Vereine, Firmen, BIDs et cetera in die bisherigen Terminvorschläge für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2018 von welcher zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg eingebunden ? Wie in den Vorjahren haben die zuständigen Bezirksämter die bekannten Gewerbebetriebe , Einzelhandelsverbände, die Handelskammer Hamburg sowie Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager angeschrieben und um Veranstaltungswünsche, verbunden mit Wünschen für eine Sonntagöffnung für 2018, gebeten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit wurden anlassbezogene Themen beziehungsweise Sonntagsöffnungen aus besonderem Anlass für das Jahr 2018, gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in die Terminfindungen von der Freien und Hansestadt Hamburg bisher einbezogen? Gemäß § 8 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes kommen Ladenöffnungen am Sonntag nur aufgrund von besonderen Ereignissen, das heißt anlassbezogen und unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsprechung infrage. Zum allgemeinen Vorgehen bei der Terminfindung für Sonntagsöffnungen siehe Vorbemerkung. 4. Gibt es konkrete Terminierungen von anlassbezogenen verkaufsoffenen Themensonntagen für 2018, die auch mit den Verbänden, Vereinen, Firmen, BIDs et cetera abgestimmt wurden? a. Wenn ja, welche Termine für verkaufsoffene Sonntage mit welchen anlassbezogenen Themen wurden mit welchen Verbänden, Vereinen , Firmen, BIDs wann besprochen? Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche? Wie wurde ein Interessensausgleich gefunden? Entscheidungen stehen noch aus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Wenn nein, warum gab es dazu bisher keine Gespräche/Abstimmungen mit den Verbänden, Vereinen, Firmen, BIDs und welche Probleme beziehungsweise Diskrepanzen gibt es? c. Wenn nein, welche Gespräche sind dazu gegebenenfalls mit welchen Verbänden, Vereinen, Firmen, BIDs in welchem Zeitraum geplant? d. Wenn nein, wie soll ein Interessensaugleich zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Verbänden, Vereinen, Firmen, BIDs gefunden werden? Entfällt. 5. Welche Veranstaltungen bieten einen Anlass für verkaufsoffene Sonntage in 2018 in Hamburg und welche aus welchen Gründen jeweils nicht? Wann wurde darüber mit den Verbänden, Vereinen, Firmen, BIDs gesprochen? Für das Jahr 2018 hat eine Einzelfallprüfung noch nicht stattgefunden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober 2017 wurden bisher a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe zu a. und b. jeweils angeben)? Das Ladenöffnungsgesetz kennt keine formalen Antragsverfahren. Die Konzepte der Anregungen der Firmen famila-Handelsmarkt Hamburg GmbH & Co. KG sowie OBI Markt Hamburg-Neugraben entsprachen nicht den Voraussetzungen des § 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10544 3 HmbLaÖffG. Im Übrigen konnten letztlich die Anregungen oder Wünsche für einen besonderen Anlass im Sinne des § 8 HmbLaÖffG in festgesetzten Rechtsverordnungen berücksichtigt werden. 7. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 5. November 2017 wurden bisher a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe für a. und b. jeweils angeben)? Dass Anregungen oder Wünsche für einen besonderen Anlass im Sinne des § 8 HmbLaÖffG in festzusetzenden Rechtsverordnungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist derzeit nur im Fall der famila-Handelsmarkt Hamburg GmbH & Co. KG bekannt. Im Übrigen sind die Verfahren für diese Rechtsverordnungen nach § 8 HmLaÖffG noch nicht abgeschlossen oder es liegen in einem Bezirksbereich noch keine Anregungen oder Wünsche vor.