BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10546 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Klarheit bei der Entwicklung des Kleinen Grasbrook schaffen! Der Kleine Grasbrook war 2015 das Kernareal für die Olympiabewerbung Hamburgs. Nach dem gescheiterten Olympiareferendum hatte der Erste Bürgermeister erklärt, dass der Kleine Grasbrook Hafen bleiben werde. Auch der Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Frank Horch, sicherte der Hafenwirtschaft die Nutzung des Kleinen Grasbrook zu. Im Jahr 2016 führte der Senat in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/4669 aus, dass die Areale des Kleinen Grasbrook sowie des Mittleren Hafens Gegenstand verschiedener Überlegungen und Handlungsoptionen seien. Des Weiteren wollte der Senat sich nicht zu laufenden internen Meinungsbildungen in der Sache äußern. Mittlerweile ist klar, dass sich der Senat nach langen Hintergrundgesprächen augenscheinlich mit der Hafenwirtschaft über die Nutzung des Areals verständigt hat. Presseberichten zufolge soll nun insbesondere der nördliche Teil des Kleinen Grasbrook doch entwickelt werden. So sollen dort unter anderem circa 3.000 Wohnungen und die entsprechende Infrastruktur entstehen. Zudem Gewerbe- und Bürogebäude, die als Lärmschutz zwischen dem Hafenareal und dem neuen Stadtteil (Hafentorquartier) sowie zwischen dem neuen Stadtteil und den Gleisen und Straßen zu den Elbbrücken dienen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Gibt es Schätzungen oder konkrete Zahlen hinsichtlich der Planungsund Erschließungskosten sowie der Kosten für den Hochwasserschutz? Wenn ja, bitte darstellen. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer ersten Kalkulation zurechnen? Die Planungs- und Erschließungskosten werden auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme der Infrastruktur (auch in Varianten) und im Anschluss an den städtebaulichen Wettbewerb ermittelt. Eine belastbare Kalkulation wird circa ein Jahr vor Baubeginn vorliegen. 2. Ansässige Unternehmen sollen bei etwaigen Verlagerungen „wirtschaftlich abgesichert“ werden. Gibt es hier zu bereits konkrete Pläne und wie viele Betriebe wären hiervon betroffen? Grundsätzlich sollen die im Bereich des Kleinen Grasbrook ansässigen Hafenunternehmen an ihren jetzigen Standorten verbleiben und Verlagerungen möglichst vermieden werden. Die für die neue Quartiersentwicklung vorgesehen Flächen sind der- Drucksache 21/10546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 art gewählt, dass die Hafenwirtschaft so wenig wie möglich betroffen wird. Weitere Einzelheiten stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 3. Wie soll baurechtlich sichergestellt werden, dass ein Nebeneinander zwischen Wohnen auf der einen und der Hafenindustrie auf der anderen Seite gewährleistet werden kann (im Speziellen im Hinblick auf Störfallbetriebe und Gefahrenstofflagerung)? Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann ein verträgliches Miteinander von Hafen und Wohnen durch geeignete Maßnahmen erreicht werden. Welche Instrumente zum Einsatz kommen, hängt von der weiteren Konkretisierung der Planung ab und kann zu diesem Zeitpunkt nicht angegeben werden. 4. Ist mit allen betroffenen Akteuren der hiesigen Hafenwirtschaft in dem Areal Einvernehmen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung erzielt worden? Wenn ja, in welcher Form und wenn nein, wie gestaltet sich das weitere Verfahren? Im Vorfeld wurde mit dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) und den wichtigsten Mietern der HPA im betroffenen Planungsbereich gesprochen. Der UVHH hat stellvertretend für die Hafenwirtschaft der Fortentwicklung der bezeichneten Areale zugestimmt. Im Übrigen wird im Rahmen des weiteren Planungsprozesses die Hafenwirtschaft weiterhin durch die zuständigen städtischen Stellen einbezogen. 5. Welche vertraglichen Bindungen bestehen seitens der Stadt mit der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der gemieteten Fläche im Bereich des Moldauhafens und welche Akteure werden an der Internationalen Arbeitsgruppe für den Flächentausch mitwirken? Zwischen der Tschechischen Republik und der HPA besteht ein Pachtvertrag. An der Internationalen Arbeitsgruppe werden Vertreter der Tschechischen Republik, der HPA und der zuständigen Behörde mitwirken. 6. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an den ÖPNV? Zum jetzigen Stand der Überlegungen bestehen noch keine weiteren Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehrs . 7. Wann soll der städtebauliche Ideenwettbewerb ausgeschrieben werden, aus dem der Bauentwurf hervorgeht? Die Zeitplanung für die Entwicklung des Kleinen Grasbrook wird zurzeit erarbeitet. Daher können noch keine Aussagen zu dem Zeitpunkt der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs getroffen werden. 8. Der Unternehmensverband Hafen Hamburg, der Industrieverband Hamburg und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation haben am 1. August 2017 einen Letter of Intent zur Nutzung der Flächen des Überseezentrums und der angrenzenden Flächen unterzeichnet. Was sind die wesentlichen Punkte, die hier verhandelt und festgehalten wurden? Wann ist mit einem verbindliche Vertragsabschluss zu rechnen? Zu den wesentlichen Inhalten des „Letter of Intent“ siehe http://www.hamburg.de/ contentblob/9494602/309e52d232ddb22f84fe65dc3ca3ca42/data/2017-09-12-lpkpraesentation .pdf.