BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10547 21. Wahlperiode 06.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 29.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Zwischenstand Rückkauf von Gas- und Fernwärmenetz – Wie setzt der Senat den Volksentscheid um? Bis Ende 2017 will der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die verbleibenden 74,9 Prozent des Gasnetzes beziehungsweise der Hamburg Netz GmbH (HNG) zu einem Festpreis von 275 Millionen Euro kaufen.1 Bis Ende 2018 sollen dann die verbleibenden 74,9 Prozent des Fernwärmenetzes beziehungsweise der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) folgen.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Vereinbarungen zur Umsetzung des Volksentscheids über die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze wurden in den Drs. 20/10666 und 20/14065 beschrieben. Die konkreten Überlegungen und Planungen zur Umsetzung des Rückkaufs des Gasnetzes und der Fernwärme sind noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH wie folgt: 1. Wann genau hat die HGV die Absichtserklärung zur Ausübung der Kaufoption für die verbleibenden 74,9 Prozent an der HNG gegenüber dem bisherigen Mitgesellschafter HanseWerk abgegeben? Die sogenannte Ausübungsankündigungserklärung wurde am 4. Januar 2017 abgegeben . 2. Soll die HNG-Beteiligung beziehungsweise das spätere vollständige Eigentum an der HNG wie Stromnetz Hamburg (SNH) ebenfalls unterhalb der Hamburg Energienetze GmbH (HEG) im Konzernverbund der HGV konsolidiert werden? a. Wenn nein, warum nicht und welche andere Struktur soll – gegebenenfalls vorläufig – gewählt werden? b. Wenn ja, welche Synergieeffekte zwischen den beiden Gesellschaften können und sollen hierbei gehoben werden? Ja. Nach dem vollständigen Erwerb der Hamburg Netz GmbH (HNG) ist es Aufgabe beider Geschäftsführungen, Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Energienetzgesellschaften und mit anderen städtischen Unternehmen zu prüfen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 3. Besteht derzeit ein Gesellschafterdarlehen bei der HNG? 1 Vergleiche Drs. 20/14065, Seite 4. 2 Vergleiche Drs. 20/10666, Seite 12. Drucksache 21/10547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Kaufpreis soll es übernommen werden? Ja, in Höhe von 8 Millionen Euro besteht ein Darlehen, das zu diesem Preis zu übernehmen wäre. 4. Welches immaterielle oder materielle Vermögen – insbesondere auch welche Lizenzen, Software und Immobilien – der HNG oder welcher anderen Eigentümer, die für den Betrieb des Gasnetzes und damit zusammenhängender Dienstleistungen notwendig sind, sind im vereinbarten Kaufpreis nicht enthalten? Welche Summe soll für dessen Erwerb beziehungsweise Nutzung aufgewendet werden? Mit dem Kauf der restlichen 74,9 Prozent Gesellschaftsanteile an der HNG wird das der Gesellschaft gehörende Vermögen einschließlich Immobilien, Lizenzen und Software erworben. Wenn nach Ausübung der Call-Option Gas Dienstleistungsbeziehungen mit E.ON Konzerngesellschaften beendet werden, wird zusätzlicher Aufwand unter anderem für Lizenzen oder Software anfallen. Für vorbereitende Maßnahmen, die den Betrieb der HNG als eigenständige Gesellschaft zum 1. Januar 2018 sicherstellen , werden im Jahr 2017 Kosten von rund 5,5 Millionen Euro (inklusive Mehrwertsteuer ) erwartet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wurden in Bezug auf den Gasnetzrückkauf bis zum 01.10.2017 sämtliche Unterlagen, die Bestandteil der Verkäufergarantien sind, sowie der Disclosure Letter vorgelegt? Wenn ja, jeweils wann genau? Welche konkreten Risiken und Umstände werden in dem Disclosure Letter aufgeführt, die zu einer Garantiebeziehungsweise Haftungsfreistellung der Verkäufer der verbleibenden HNG-Anteile beziehungsweise der zum Betrieb des Gasnetzes benötigten Infrastruktur und Dienstleistungen führen? (Bitte einzeln auflisten.) Ja, am 2. Oktober 2017. Im Übrigen: keine. 6. Wurde die Ausübung der Kaufoption für die verbliebenen 74,9 Prozent der Anteile an der VWH beziehungsweise am Fernwärmenetz Vattenfall gegenüber bereits schriftlich mitgeteilt? Wenn ja, wann genau? Wenn nein warum noch nicht? Nein, siehe Drs. 21/10520. 7. Welches immaterielle oder materielle Vermögen – insbesondere auch welche Lizenzen, Software und Immobilien – der VWH oder welcher anderen Eigentümer, die für den Betrieb des Fernwärmenetzes und damit zusammenhängender Dienstleistungen notwendig sind, sind im bislang mit Vattenfall hierfür vereinbarten Mindestkaufpreis noch nicht enthalten? Der Mindestkaufpreis bezieht sich auf die von der Vattenfall GmbH gehaltenen 74,9 Prozent Gesellschaftsanteile an der Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) und den Betriebsteil Heizkraftwerk Wedel der Vattenfall GmbH und damit auch auf das der Gesellschaft beziehungsweise dem Betriebsteil Heizkraftwerk Wedel gehörende Vermögen einschließlich Immobilien, Lizenzen und Software. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .