BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10548 21. Wahlperiode 10.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 02.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Muss erst mal ein Speicher ins Wasser fallen? Standsicherheit und Sanierung der Kaimauern der historischen Speicherstadt In der Sitzung des Kulturausschusses der Bürgerschaft am 27. Juni 2017 hat die Fraktion DIE LINKE den Umgang der Freien und Hansestadt Hamburg mit den stadteigenen Denkmälern kritisiert. Wenn die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden will, darf sie dem Verfall ihrer Denkmäler nicht tatenlos zu sehen. Die Speicherstadt gilt als das größte zusammenhängende und einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Die Kaimauern, die das Grundfundament der Speicherstadt bilden, wurden Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und weisen mittlerweile teils auch sichtbar Abnutzungserscheinungen und Schäden auf. Ende Juni informierte die Finanzbehörde die Öffentlichkeit über den Beginn von Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise deren Vorbereitung . Da wohl besonders hier Handlungsbedarf gesehen wird, sollte Ende des Monats am Speicher D6 zwischen Kehrwieder und dem gleichnamigen Fleet mit Baumaßnahmen begonnen werden. Nach den Sommerferien sollte es dann am Zollkanal zwei weitere Instandsetzungsbereiche geben. Die Bauarbeiten an diesem kleinen Teil der Gesamtanlage werden bis ins nächste Jahr reichen. Eine Gesamtsanierung der Kaimauern und anderer Teile der Speicherstadt sei ab 2019 geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind die Baumaßnahmen mittlerweile begonnen worden beziehungsweise sind die von dem Senat zur Sanierung angekündigten Abschnitte im Zeitplan? Ja. 2. Wie ist der Erhaltungszustand bei der restlichen Speicherstadt (circa 90 Prozent der Bestandsuferbauwerke)? Wie schätzt der Senat die Standsicherheit auch der Gebäude ein beziehungsweise welche Gutachten gibt es gegebenenfalls dazu? Eine Gefährdung der Standsicherheit ist auf Grundlage bisher vorliegender Gutachten nicht erkennbar. Unabhängig davon erfolgt derzeit eine umfassendere Prüfung des Bauwerkzustands. 3. Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um dieses Stück Welterbe zu erhalten beziehungsweise in einen guten Zustand zu versetzen? Drucksache 21/10548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antworten zu 1. und 2. Die Sanierung der gesamten Kaimauern der Speicherstadt sowie der Kaimauern am südlichen Zollkanal wird im Rahmen eines Projekts behördenübergreifend koordiniert. 4. Welche und wie viele Haushaltsmittel sind wann von der Stadt Hamburg als direkter Eigentümerin für die Sanierung in welchen Haushaltstiteln eingeplant? Siehe Drs 20/4388. 5. Wie verhält sich die Aussage des Senates in der Presseaussendung, dass eine Gesamtsanierung der Kaimauern und anderer Teile der Speicherstadt ab 2019 geplant sei mit einer Aussage aus der Hafenwirtschaft , dass sich das allerdings schon seit 2002 ziehe? Die genannte Aussage ist dem Senat nicht bekannt. 6. Sieht der Senat über die in Angriff genommene Kaimauersanierung und Fahrbahn- sowie Gehwegertüchtigung hinaus Handlungsbedarf in der Speicherstadt? Ein möglicherweise bestehender zusätzlicher Sanierungsbedarf kann erst nach Abschluss der eingehenden Überprüfung des Bauwerkzustandes (siehe Antwort zu 2.) beurteilt werden. 7. Wie ist der Zustand der Standpfähle, auf denen die Speicher ruhen? Beobachter geben an, der Zustand derselben habe sich teils sichtbar in den letzten Jahren verschlechtert. Was meint der Senat zu diesen Beobachtungen während des Trockenfalls der Speicherstadt? 8. Gibt es eine von der LIG oder einer anderen Stelle beauftragte Begutachtung des Problems? Ist doch davon auszugehen, dass noch mehr Kaimauern instand zu setzen sind als zunächst angenommen? Die Standpfähle der Uferwände weisen altersentsprechende biologische Schädigungen auf. Holzzerstörende Pilze oder Moderfäule wurden nur in einem so geringen Umfang festgestellt, dass diese für die weiteren Betrachtungen nicht relevant sind. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. 9. Müssen voraussichtlich auch die Kaimauern instandgesetzt werden, auf denen keine Gebäude stehen? Ja. 10. Gibt es einen Terminplan eines eventuellen Projekts Kaimauersanierung und Fahrbahn- sowie Gehwegertüchtigung für die Zeit ab 2019 beziehungsweise schon davor? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen sind die konkreten Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 11. Die anstehenden Baumaßnahmen werden von der ReGe im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt. Ist auch die HPA in die Überlegungen und Planungen beziehungsweise die Ausführung von Arbeiten einbezogen und wenn ja, wie? Ja. Die Hamburg Port Authority (HPA) nimmt als Projektbeteiligte regelmäßig an den Planungsbesprechungen teil. Darüber hinaus ist die HPA Genehmigungsbehörde für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und wird als solche in den Planungsprozess einbezogen. 12. Wie sind die Speicherstadtnutzer über Verlautbarungen wie oben angegeben hinaus einbezogen? Der LIG und die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH befinden sich in regelmäßiger Abstimmung mit der Hamburger Hafen und Logistik AG und der HPA. Bei Bedarf werden die Hauptmieter beziehungsweise von Baumaßnahmen Betroffene direkt informiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10548 3 13. Hat sich der Senat mit Befürchtungen auseinandergesetzt, dass eventuell für einzelne Bauten der Speicherstadt ein Abriss erwogen werden müsste, falls deren Standsicherheit nicht mehr gegeben wäre? Nach derzeitigem Gutachtenstand ist kein Gebäudeabbruch erforderlich. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. 14. Wie soll die Genehmigung des Abrisses trotz Denkmalschutz rechtlich begründet werden? Entfällt. 15. Von welchen Kosten geht der Senat aus und aus welchen Produktgruppen des Haushalts will er diese gegebenenfalls begleichen? Siehe Antworten zu 4. und 6.