BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10550 21. Wahlperiode 10.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 02.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – 1.500 zusätzliche Plätze für Wohnungs- und Obdachlose (II) In einer Pressemitteilung der Sozialbehörde vom 8. Februar 2017 heißt es: „Gemäß der aktuellen Kapazitätsplanung des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF) ist im Ausbau der Platzkapazitäten der öffentlichrechtlichen Unterbringung auch die Gruppe der Wohnungs- und Obdachlosen mit 1.500 Plätzen berücksichtigt“. Laut der aktuellen Ausgabe des Straßenmagazins „Hinz&Kunzt“ vom 11.09.2017 sind seither 755 von den angekündigten 1.500 Plätzen bereitgestellt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu wann werden die restlichen 745 Plätze verfügbar sein? 2. In welchen Stadtteilen und an welchen Standorten sind die angekündigten Plätze geschaffen worden beziehungsweise sollen noch geschaffen werden? a. Sind beziehungsweise waren hierfür Bau- oder Umbaumaßnahmen erforderlich? Wenn ja, bitte Standort, Planungsstand und Kosten nennen. 3. Inwiefern wurde beziehungsweise wird dabei auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen eingegangen? a. Werden verschiedene Wohnungslosen- und Obdachlosengruppen gemeinsam untergebracht? 4. Werden bei der Schaffung der zusätzlichen Plätze auch Mindeststandards berücksichtigt? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? 5. Welcher Betreuungsschlüssel ist für die jeweiligen Standorte geplant? 6. Wie hoch sind die Kosten für die neu entstehenden Plätze? Bitte nach einzelnen Posten wie Personal, Gebäudeunterhalt et cetera aufschlüsseln . 7. Werden neue Personalstellen geschaffen? Bitte Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente nennen. a. Wenn nein, wie wird die zusätzliche Arbeit bewältigt werden? b. Aus welchen Haushaltstiteln stammen diese Aufwendungen? Drucksache 21/10550 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (örU) erfüllen die Standards gemäß Drs. 19/3572 und Drs. 20/12697, die für alle Zielgruppen gemäß Drs. 21/4569 gelten. Dementsprechend ist Personal in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Unterbringungen gemäß Personalschlüssel vorhanden. Zur Abrechnung der örU über Kostensätze siehe Drs. 21/8908, Drs. 21/8262, Drs. 21/7422, Drs. 21/4923, Drs. 21/4635 und Drs. 21/4327. Der Ausbau der örU wird fortgeführt, da weiterhin Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen, Überresidenten und Wohnungslosen benötigt werden. Zur Planung weiterer Unterkünfte siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. Auch Plätze, die durch Fluktuation der Bewohnerschaft in den betriebenen örU frei werden, werden vordringlich mit Wohnungslosen und überresidenten Personen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen belegt, sodass mit Stand 31. August 2017 bereits 854 zusätzliche Plätze für die Wohnungslosen bereitgestellt werden konnten. Diese Zahl soll in den nächsten Monaten weiter gesteigert werden. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.