BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10553 21. Wahlperiode 10.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Wasserrohrbruch auf der B 431 Erneut belastet ein Wasserrohrbruch den Verkehr in Hamburg erheblich, aktuell an der B 431 in Bahrenfeld. Schon wieder ist eine mehrwöchige Sperrung notwendig. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW) wie folgt: 1. Wodurch entstand der Wasserrohrbruch? Die genaue Schadensursache wird im Rahmen einer zwischenzeitlich beauftragten Materialüberprüfung ermittelt. 2. Wie alt ist das Rohr, das gebrochen ist? Die Leitung wurde im Jahr 1885 errichtet. Sie wird voraussichtlich 2018/2019 außer Betrieb genommen werden können. 3. Warum sollen die Arbeiten drei Wochen dauern, ist eine Verkürzung möglich? Die Dauer der Verkehrssperrung richtet sich nach dem Ausmaß der Schäden. Diese können erst im Rahmen der Schadensanalyse in den ersten Tagen nach einem Rohrbruch sukzessive festgestellt werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zur Wiederherstellung der Straßenoberflächen bis zu drei Wochen anzusetzen sind. Eine Verkürzung ist möglich, wenn das Schadensausmaß dies zulässt. 4. Soll an der Baustelle rund um die Uhr und auch am Wochenende gebaut werden? Mit welchen Zeiten plant hier der Senat? An der Schadensbehebung wird täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, in mehreren Schichten gearbeitet. 5. Welche Maßnahmen ergreifen HAMBURG WASSER und der Senat, um in Zukunft solche Rohrbrüche zu vermeiden? HW setzt ein Rehabilitationsprogramm um, bei dem in Hauptverkehrsstraßen, mit mehr als 30.000 Fahrzeugen pro Tag, gezielt große Leitungen aus Materialien, die sich als stärker bruchgefährdet herausgestellt haben, mit höchster Priorität ausgetauscht werden. Da auch diese geplanten Baumaßnahmen eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf Hamburgs Straßen verursachen, können die Leitungserneuerungen nur koordiniert mit sonstigen Baumaßnahmen und dem Straßenbauprogramm in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden.