BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10563 21. Wahlperiode 10.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.10.17 und Antwort des Senats Betr.: 0-Prozent-Kredite der Stadt für öffentliche Unternehmen – Wie ist der aktuelle Stand bei den Liquiditätshilfen? (4) Laut Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses kann der Senat diversen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verzinsliche Liquiditätshilfen gewähren . Von 2015 an wurde die mögliche Gesamthöhe sogar noch deutlich von 600 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Angesichts der extrem niedrigen Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand können damit auch viele öffentliche Unternehmen und Landesbetriebe Kredite zu äußerst niedrigen Zinsen aufnehmen. Darüber hinaus nutzen mehrere Gesellschaften der Stadt die Möglichkeit, sich im Rahmen des Cash-Poolings der HGV zu refinanzieren . In seiner Beratenden Äußerung „Monitoring Schuldenbremse 2015“ hatte der Rechnungshof den Anstieg der Liquiditätshilfen und die damit verbundene Gefahr einer strukturellen Verschuldung kritisiert. Zudem stellte der Rechnungshof einige Fälle dar, in denen festgelegte Limite überschritten wurden und in denen aus den zur Deckung kurzfristiger Mittelbedarfe gedachten Liquiditätshilfen systematische Dauerfinanzierungen wurden. Auch in den Jahren 2016 und 2017 kam es nach den Angaben des Senats in den Drs. 21/4081, 21/6224, 21/7388, 21/8610 und 21/9682 mehrfach zu Limitüberschreitungen . Zudem wurde der Zinssatz für Liquiditätshilfen im August 2016 um 0,0 Prozent abgesenkt, sodass es sich inzwischen um zinslose Finanzierungen aus dem Haushalt handelt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nutzung der Liquiditätshilfen: 1.1. Welchen der im jeweiligen Haushaltsbeschluss genannten Unternehmen und Einrichtungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und warum im Zeitraum Juli bis September 2017 Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt? 1.2. In welcher Höhe wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils zum Monatsende angeben. 1.3. Wie lange und zu welchem Zins wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte keinen Durchschnittszins über alle Unternehmen wie in Drs. 20/13852 angeben. Drucksache 21/10563 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.4. Woran orientiert sich jeweils die Höhe des Zinssatzes beziehungsweise wie wird sie ermittelt? 2. Limite für die Liquiditätshilfen: 2.1. Welche Veränderungen der für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite hat es jeweils wann und aus welchen Gründen seit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/9682 gegeben? 2.2. Wie häufig, aus welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum gab es im 3. Quartal 2017 bei welchen einzelnen Unternehmen und Einrichtungen Überschreitungen der Limite? Siehe Anlage 1. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. Die für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite haben sich nicht verändert. Limitüberschreitungen bestanden beim Landesbetrieb Planetarium in der Zeit vom 1. Juli bis zum 26. September 2017 aufgrund von Überschneidungen von Zahlungen des Landesbetriebes mit den entsprechenden Betriebskosten- und Investitionszuweisungen der Behörde für Kultur und Medien. Im Übrigen siehe Drs. 21/218, 21/4081, 21/5102, 21/6224, 21/7388, 21/8610 und 21/9682. 3. HGV-Cash-Pooling: Welche Unternehmen haben wozu im Zeitraum Juli bis September 2017 in jeweils welcher Höhe Liquidität aus dem HGV- Cash-Pooling in Anspruch genommen? Zu welchen Konditionen wurde diese Liquiditätshilfe verzinst? Bitte jeweils per Monatsende angeben. Siehe Anlage 2. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,1 Prozent. 2017* 31.07. 31.08. 30.09. Hamb. Ges.f. Vermögens- u. Beteiligungmanagement mbH 15.000.000 € - € - € Deichtorhallen Hamburg GmbH 279.783 € - € - € Stiftung Museum für Kunst und Gewerbe - € 320.000 € - € Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KöR 18.900.790 € 15.203.642 € 17.002.680 € Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester 6.698 € - € - € Landesbetrieb Planetarium Hamburg 1.054.981 € 684.157 € 582.559 € Landesbetrieb Schulbau und SV Schulimmobilien 57.996.735 € - € - € Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 9.224.869 € 11.440.573 € 9.719.545 € Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste - € - € 14.426 € Immobilien-Service-Zentrum 47.034 € 20.537 € - € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10563 3 Anlage 1 2017* 31.07. 31.08. 30.09. Bäderland Hamburg GmbH 1.870.000 € - € - € Flughafen Hamburg GmbH 16.550.000 € 15.300.000 € 11.550.000 € Grundstücksges. Billstraße 82-84 mbH 20.000 € 20.000 € 650.000 € Hafencity Hamburg GmbH 1.370.000 € 2.320.000 € 2.920.000 € Hamburg Energienetze GmbH 45.860.000 € 46.870.000 € 31.090.000 € Hamburger Hochbahn AG 28.700.000 € 23.100.000 € 48.900.000 € P+R GmbH 1.080.000 € 780.000 € 380.000 € P+R GmbH Bau 1.260.000 € 1.210.000 € 1.380.000 € Sprinkenhof GmbH 23.050.000 € 24.950.000 € 12.400.000 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Drucksache 21/10563 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 10563ska_Text 10563ska_Anlagen 10563ska_Antwort_Anlage1 10563ska_Antwort_Anlage2