BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10564 21. Wahlperiode 10.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR ab 2017 (2) – Sucht sich der Vorstand seine Prüfer selbst aus? Aus der Antwort des Senats zur Vergabe des Auftrags zur Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR in Drs. 21/10470 ergeben sich Nachfragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. In welcher Form ist der Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR in das Verfahren zur Auswahl des Jahresabschlussprüfers für die Geschäftsjahre ab 2017 eingebunden? 2. Hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand der hsh portfoliomanagement AöR beschlossenen Vorgaben und Voraussetzungen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Zuge des Vergabeverfahrens zugestimmt? Wenn ja, wann genau? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist die Auswahl und Beauftragung des Jahresabschlussprüfers der hsh portfoliomanagement AöR Teil des operativen Geschäftes der AöR, das der Vorstand in eigener Verantwortung führt? Die Durchführung des Vergabeverfahrens ist Teil des operativen Geschäfts der hsh pm, das der Vorstand in eigener Verantwortung führt. Der Vorstand hat den Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 26. Juni 2017 über die Initialisierung und den Ablauf des Vergabeverfahrens zur Auswahl des Jahresabschlussprüfers informiert. Eine Erörterung zur abschließenden Auswahl eines Jahresabschlussprüfers und dessen Bestellung durch den Verwaltungsrat sind noch nicht erfolgt.