BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10575 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Welches externe Unternehmen begleitet die Ablösung des IT- Verfahrens PROSA? Laut Drs. 21/8327 ist vorgesehen, „das Umsetzungsprojekt durch ein vom ausgewählten Anbieter der neuen Standardsoftware unabhängigen Beratungsunternehmen begleiten zu lassen. Die Beauftragung soll über einen bestehenden Rahmenvertrag bei Dataport vorgenommen werden. Das externe Unternehmen soll regelmäßig - den Projektfortschritt, - die Ergebnisqualität sowie - die Begrenzung von über die übliche Konfiguration hinausgehenden hamburgspezifischen Anpassungen der Standardsoftware auf das unabdingbar notwendige Maß bewerten und diesbezügliche Berichte erstellen, die dem federführenden Ausschuss der Bürgerschaft vorgelegt werden.“ Mit der externen Begleitung soll zudem schon vor Projektbeginn begonnen werden. Ziel ist es, die Projekteinsetzungsverfügung, in der wesentliche Aspekte der Projektorganisation sowie der Projektplanung und -steuerung festgelegt sind, in Abstimmung mit der Finanzbehörde bereits von dem Beratungsunternehmen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Unternehmen wurde für die Begleitung wann durch wen ausgewählt ? 2. Wieso soll die Beauftragung über einen bestehenden Rahmenvertrag bei Dataport vorgenommen werden? Es wurde das Unternehmen Capgemini ausgewählt, das Rahmenvertragspartner von Dataport für E-Government-Themen ist. Die nach der VV IT-Projekte vorgeschriebene und im August 2017 abgeschlossene Zertifizierung wurde im Auftrag der Finanzbehörde durch Capgemini durchgeführt. Durch die Lenkungsgruppe des Projektes Einführung PROSOZ wurde am 5.10.2017 beschlossen, Capgemini auch mit der Projektbegleitung zu betrauen. Das Unternehmen Capgemini kennt das Projekt Einführung PROSOZ bereits aus der Zertifizierung der Projekteinsetzungsverfügung heraus, wodurch sich Einarbeitungszeiten und -aufwand verringern können. Zudem bestehen bereits praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg. 3. Es heißt, das externe Beratungsunternehmen soll „regelmäßig“ prüfen. Welche Zeitabstände sind hier mir „regelmäßig“ gemeint? Wenn erste fachliche Arbeitspakete und Implementierungsarbeiten abgeschlossen und beurteilt werden können, erfolgt die Befassung des federführenden Ausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft. Voraussichtlich erfolgt dies im 2. Quartal 2018. Darüber hinaus sind nach derzeitigem Planungsstand Berichte in einem Abstand von einem Dreivierteljahr bis einem Jahr vorgesehen. Drucksache 21/10575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Ist die Projekteinsatzverfügung durch das Unternehmen bereits geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, zu wann soll das erfolgen? Die Projekteinsetzungsverfügung wurde bereits durch Capgemini geprüft. Laut Prüfbericht erfüllt die Einsetzungsverfügung die Anforderungen der VV IT-Projekte. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Der externe Berater soll Berichte erstellen, die dem federführenden Ausschuss der Bürgerschaft vorgelegt werden sollen. Wann ist mit der Vorlage des ersten Berichts zu rechnen? Siehe Antwort zu 3.