BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1058 21. Wahlperiode 21.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Was machen die Planungen zur Verfahrensvereinfachung bei der Herstellung von Gehwegüberfahrten? Das Verfahren zur Herstellung von Gehwegüberfahrten ist sowohl für Bauherren als auch für die Bezirksämter häufig mit einem größeren und zeitintensiven Aufwand verbunden. Zur Vereinfachung der Abläufe wurde 2013 im Bezirk Eimsbüttel ein Pilotversuch gestartet, bei dem die Beauftragung und Abrechnung der Bauleistungen direkt durch die Bauherren erfolgt. Im Februar 2014 hatte der Senator der Behörde für Wirtschaft und Verkehr der Bürgerschaft vom Start dieses Pilotversuches in zwei Bezirken berichtet und mitgeteilt, dass nach circa zwölf Monaten eine belastbare Datenbasis zur Beurteilung des neuen Verfahrens vorliegen sollte (siehe Drs. 20/10799). Ich frage den Senat: 1. Wie viele Anträge zur Herstellung von Gehwegüberfahrten nach § 18 Hamburger Wegegesetz wurden im Jahr 2014 in den einzelnen Bezirken jeweils gestellt? Wie viele Anträge davon betrafen jeweils temporäre Überfahrten? Bezirksamt Anzahl Anträge nach § 18 HWG1 davon betrafen temporäre Überfahrten nach § 18 HWG Hamburg-Mitte 49 0 Altona 68 0 Eimsbüttel 123 54 Hamburg-Nord 197 117 Wandsbek 244 0 Bergedorf 56 0 Harburg 138 53 2. Wie hoch waren im Jahr 2014 jeweils die durchschnittliche sowie die maximale Bearbeitungsdauer bis zur Genehmigung der Anträge in den einzelnen Bezirken? Die Bearbeitungsdauer in den einzelnen Bezirksämtern war unterschiedlich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug im Jahr 2014 rund vier Wochen, die maximale Dauer lag bei sechs Monaten. 1 Die Angabe beinhaltet Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Überqueren des Gehweges mit Fahrzeugen und auf Herstellung von temporären und endgültig hergestellten Gehwegüberfahrten . Drucksache 21/1058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anträge zur Herstellung von Gehwegüberfahrten wurden bislang im Rahmen des Pilotversuches gestellt? Im Bezirksamt Eimsbüttel: 317. Im Bezirksamt Bergedorf: 384. 4. Wie sind die bislang mit dem Pilotversuch gemachten Ergebnisse und Erfahrungen im Einzelnen? 5. Wie sind die Rückmeldungen seitens der Antragsteller zum geänderten Verfahren? 6. Wann soll die Auswertung des Pilotversuches abgeschlossen sein? 7. Wie sind der Planungsstand und der Zeitplan bezüglich einer generellen Änderung des Verfahrens der Beantragung und Umsetzung der Herstellung von Gehwegüberfahrten in Hamburg? Eine Evaluierung erfolgt nach Abschluss des Pilotversuchs. Der Pilotversuch endet voraussichtlich zum Anfang des Jahres 2016. Nach Vorliegen der Auswertung wird ein zusammenfassender Bericht vorgelegt werden . Darauf aufbauend sind dann weiterführende Handlungsempfehlungen abzuleiten. 8. In der Drs. 20/5221 hatte der Senat die durchschnittlichen Kosten für die Herstellung von Gehwegüberfahrten „nach Mitteilung der Bezirksämter“ mit 120 bis 260 Euro pro Quadratmeter angegeben. 8.1. Ist diese Angabe zu den Kosten der Herstellung einer Gehwegüberfahrt noch aktuell? Wenn nein, wie hoch sind derzeit die Kosten der Erstellung einer Gehwegüberfahrt je Quadratmeter? 8.2. Inwiefern und aus welchen Gründen unterscheiden sich die durchschnittlichen Kosten der Herstellung einer Gehwegüberfahrt in den einzelnen Bezirken? Sie variieren und können bis zu 360 Euro pro Quadratmeter betragen. Entscheidend sind unter anderem die Verkehrsbelastung, die Materialauswahl, die Flächenbeanspruchung , der Mehraufwand durch erforderliche Anpassungsarbeiten sowie ergänzende Maßnahmen zur Verkehrssicherung (zum Beispiel Baumschutz). Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 7.