BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10580 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 05.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten am Maienweg Nach Medieninformationen werden für drei Monate am Maienweg Bauarbeiten durchgeführt, die zu starken Verkehrsbehinderungen führen. Ich frage den Senat: 1. Von wann bis wann werden auf welchem Abschnitt des Maienwegs Bauarbeiten durchgeführt? Vom 4. Oktober 2017 bis zum 22. Dezember 2017 werden im Abschnitt zwischen Am Hasenberge und Ratsmühlendamm Bauarbeiten durchgeführt. 2. Welche Arbeiten werden durchgeführt? Es erfolgt eine Grundinstandsetzung der gesamten Straße, einschließlich der Parkstände und der Gehwege. 3. Werden diese Arbeiten im Mehrschichtbetrieb ausgeführt? Wenn ja, an allen Tagen? Von wann bis wann? Wenn nein, warum nicht? Nein, aufgrund der Wohnbebauung im Maienweg wird zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner auf Arbeiten im Mehrschichtbetrieb verzichtet. Die bestehenden rechtlichen Schutzvorschriften schränken bei Straßenbaumaßnahmen die Möglichkeit der Wochenendarbeit erheblich ein. Grundsätzlich gelten bundesweit – insofern auch in ganz Hamburg – die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm). Daneben gilt in lärmsensiblen Gebieten die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die den Betrieb diverser Baumaschinen untersagt. 4. Werden diese Arbeiten auch am Wochenende ausgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Nein, aufgrund der Wohnbebauung in der Regel nicht. Voraussichtlich werden die abschließenden Asphaltierungs- und Markierungsarbeiten an einem Wochenende ausgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Wie viele Parkplätze werden beseitigt? Bitte aufschlüsseln nach Bauzeit und endgültigem Zustand. Öffentliche Parkstände stehen während der Bauzeit in dem betreffenden Bauabschnitt Maienweg, zwischen Am Hasenberge und Ratsmühlendamm nicht zur Verfügung. Die Drucksache 21/10580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anfahrbarkeit der Grundstücke wird jedoch während des gesamten Bauzeitraumes gewährleistet. Die Parkstandsbilanz (Vergleich der vorhandenen zu den geplanten Parkständen) ergibt einen Verlust von 18 Parkständen in dem betreffenden Abschnitt des Maienwegs . 6. Wo sollen die Autofahrer ihr Fahrzeug abstellen, wenn sie am Maienweg keinen Parkplatz mehr finden? Sollten im Maienweg alle Parkplätze belegt sein, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer in der näheren Umgebung nach Parkmöglichkeiten suchen.